30.01.2014 Aufrufe

Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beispiel:<br />

Beispiel:<br />

Im Monat Juli <strong>2014</strong> werden folgende<br />

Bezüge abgerechnet:<br />

laufendes Entgelt . . . . . . . . . 2.250 EUR<br />

beitragspflichtige Zulagen,<br />

die monatlich anfallen . . . . . . . 320 EUR<br />

Urlaubsgeld (Einmalzahlung) 1.000 EUR<br />

Mehrarbeitsvergütung<br />

einschl. Zuschläge . . . . . . . . . . 200 EUR<br />

Das Regelarbeitsentgelt beträgt<br />

2.570 Euro (Entgelt 2.250 Euro und<br />

Zulagen 320 Euro). Das Urlaubsgeld und<br />

die Mehrarbeitsvergütung bleiben unberücksichtigt.<br />

Der Aufstockungsbetrag<br />

beträgt 20 v.H. dieser Summe, also<br />

514 Euro.<br />

Regelarbeitsentgelt . . . . . . . . 2.000 EUR<br />

Beitragsbemessungsgrenze<br />

244 . . . . . . . . . . . . . . . . 5.950 EUR<br />

davon 90 v.H. . . . . . . . . . . . . 5.355 EUR<br />

Differenz zum Regelarbeitsentgelt<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.355 EUR<br />

80 v.H. des Regelarbeitsentgelts<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . 1.600 EUR<br />

zusätzl. Rentenversicherungsbeiträge<br />

aus . . . . . . . . . . . . . 1.600 EUR<br />

Rentenversicherungsbeiträge<br />

insges. aus . . . . . . . 3.600 EUR<br />

13.1.7 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt<br />

bei Altersteilzeit<br />

Als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt wird<br />

nur das Arbeitsentgelt für die Altersteilzeit<br />

einschließlich eventueller Sonderzahlungen<br />

herangezogen. Der vom Arbeitgeber gezahlte<br />

Aufstockungsbetrag ist steuer- und beitragsfrei<br />

242 .<br />

Dies gilt auch dann, wenn der Aufstockungsbetrag<br />

höher als 20 v.H. ist. Die Förderung<br />

der Altersteilzeit durch die Arbeitsagentur ist<br />

nicht Voraussetzung für die Beitragsfreiheit<br />

des Aufstockungsbetrages. Für das während<br />

der Arbeitsphase angesparte Wertguthaben<br />

gelten sinngemäß dieselben Regelungen, wie<br />

für <strong>Beiträge</strong> aus flexiblen Arbeitszeiten (siehe<br />

Punkt B 13).<br />

In der Rentenversicherung werden zusätzlich<br />

zum tatsächlichen Arbeitsentgelt <strong>Beiträge</strong> aus<br />

80 v.H. des Regelentgelts gezahlt, begrenzt<br />

auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 v.H.<br />

der Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt,<br />

höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze<br />

243 .<br />

Beispiel:<br />

Regelarbeitsentgelt . . . . . . . . 3.000 EUR<br />

Beitragsbemessungsgrenze<br />

245 . . . . . . . . . . . . . . . . 5.950 EUR<br />

davon 90 v.H. . . . . . . . . . . . . 5.355 EUR<br />

Differenz zum Regelarbeitsentgelt<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.355 EUR<br />

80 v.H. des Regelarbeitsentgelts<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . 2.400 EUR<br />

zusätzl. Rentenversicherungsbeiträge<br />

aus . . . . . . . . . . . . . 2.355 EUR<br />

Rentenversicherungsbeiträge<br />

insges. aus . . . . . . . 5.355 EUR<br />

Der Arbeitgeber kann die Rentenversicherungsbeiträge<br />

aber auch bis zu 100 v.H. aufstocken,<br />

maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.<br />

13.1.8 Beitragssatz<br />

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird,<br />

anders als bei den flexiblen Arbeitszeiten, in der<br />

Freistellungsphase der ermäßigte Beitragssatz<br />

für die Beitragsberechnung herangezogen 246 .<br />

242 Steuerrechtlich wird der Aufstockungsbetrag allerdings<br />

mit dem Progressionsvorbehalt berücksichtigt.<br />

243 § 163 Abs. 5 SGB VI<br />

244 Rentenversicherung monatlich<br />

245 Rentenversicherung monatlich<br />

246 BSG vom 25.8.2004 – Aktenzeichen B 12 KR 22/02 R<br />

<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 111

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!