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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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Mögliche Verteilung der Arbeitszeit bei Altersteilzeit<br />

1. Blockmodell<br />

Arbeitszeit unverändert<br />

(Ansparphase)<br />

ohne Tätigkeit<br />

(Freistellungsphase)<br />

1.1.<strong>2014</strong> Zeitraum der Altersteilzeit 31.12.<strong>2014</strong><br />

2. Dauerhaft reduzierte Arbeitszeit<br />

Arbeitszeit reduziert<br />

(z.B. täglich halbtags oder 2,5 Tage wöchentlich)<br />

1.1.<strong>2014</strong> Zeitraum der Altersteilzeit 31.12.<strong>2014</strong><br />

3. Arbeitszeit im Wechsel mit Freistellung<br />

Arbeitszeit<br />

unverändert<br />

ohne<br />

Tätigkeit<br />

Arbeitszeit<br />

unverändert<br />

ohne<br />

Tätigkeit<br />

Arbeitszeit<br />

unverändert<br />

ohne<br />

Tätigkeit<br />

1.1.<strong>2014</strong> Zeitraum der Altersteilzeit 31.12.<strong>2014</strong><br />

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Reduzierung der Arbeitszeit auf die Hälfte<br />

der bisherigen Arbeitszeit,<br />

die Vereinbarung erstreckt sich bis zu dem<br />

Zeitpunkt, an dem eine Rente wegen<br />

Alters beansprucht werden kann,<br />

die Beschäftigung darf auch nach Halbierung<br />

der Arbeitszeit nicht wegen Geringfügigkeit<br />

versicherungsfrei sein,<br />

in den letzten fünf Jahren vor Beginn<br />

der Altersteilzeit muss mindestens drei<br />

Jahre lang eine arbeitslosenversicherungspflichtige<br />

Beschäftigung bestanden<br />

haben 238 .<br />

13.1.3 Reduzierung der Arbeitszeit<br />

Die Verteilung der reduzierten Arbeitszeit<br />

bleibt den Beteiligten überlassen. Die verbleibende<br />

Arbeitszeit kann zum Beispiel täglich<br />

mit weniger Stunden oder an bestimmten<br />

Tagen in der Woche erfüllt werden. Denkbar<br />

ist auch die Beschäftigung und Freistellung im<br />

Wochenwechsel.<br />

In der Praxis am häufigsten ist das sogenannte<br />

Blockmodell, bei dem der Beschäftigte<br />

während der ersten Hälfte der Laufzeit der<br />

Altersteilzeit unverändert in vollem Umfang<br />

weiterarbeitet und in der zweiten Hälfte freigestellt<br />

wird.<br />

Entscheidend ist, dass die Verringerung der<br />

wöchentlichen Arbeitszeit im Durchschnitt<br />

während der gesamten Laufzeit der Altersteilzeit<br />

realisiert wird.<br />

Als wöchentliche Arbeitszeit gilt die im Durchschnitt<br />

der letzten 24 Monate vor Übergang in<br />

die Altersteilzeit vereinbarte Arbeitszeit, unabhängig<br />

von der regelmäßigen wöchentlichen<br />

Arbeitszeit in einem Tarifvertrag. Damit sollen<br />

Manipulationen möglichst ausgeschlossen<br />

werden. Mehrarbeit und Überstunden zählen<br />

bei der Berechnung nicht mit.<br />

Beispiel:<br />

Die wöchentliche Arbeitszeit laut Tarifvertrag<br />

beträgt 37,5 Stunden. Tatsächlich<br />

hat der Arbeitnehmer in den letzten 24<br />

Monaten durchschnittlich 39 Stunden<br />

gearbeitet. Im Sinne der Altersteilzeit<br />

muss die Arbeitszeit auf 19,5 Stunden<br />

verringert werden.<br />

238 Dem steht eine Beschäftigung in einem anderen Staat<br />

des Europäischen Wirtschaftsraums gleich. Außerdem<br />

werden Zeiten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />

oder Arbeitslosenhilfe (bis 31.12.2004) sowie Zeiten<br />

der Versicherungspflicht aufgrund des Bezuges von<br />

Entgeltersatzleistungen (zum Beispiel Krankengeld)<br />

angerechnet.<br />

<strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong> | 109

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