Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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űű űű auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen), der Tag der Auszahlung des nicht für die Freistellung verwendeten Wertguthabens, der Tag der Übertragung des Wertguthabens auf eine andere Person. Wird die Beschäftigung wegen Eintritts einer Erwerbsminderung beendet, wird das Wertguthaben aufgeteilt. Für das bis zum Tag vor Eintritt der Erwerbsminderung erarbeitete Guthaben gilt dieser Tag als Eintritt des Störfalls, für den Teil des Wertguthabens, der auf die Zeit danach entfällt, gilt der letzte Tag der Beschäftigung als Eintritt des Störfalls. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil die Beiträge für die Zeit vor Eintritt der Erwerbsminderung sich noch für diese Rente steigernd auswirken. Die danach anfallenden Beiträge werden erst bei einem späteren Rentenbezug (spätestens bei der Umwandlung in Altersrente) berücksichtigt. 12.3.2 Beitragsberechnung aus dem Wertguthaben Das im Rahmen des Störfalles ausgezahlte Wertguthaben wird rückwirkend ab Beginn der Ansparphase der Beitragsberechnung unterzogen. Für die praktische Umsetzung haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger zwei Alternativen vorgesehen. Die Unterschiede liegen im weiteren Umgang mit der so ermittelten SV-Luft. Summenfelder-Modell Beim sogenannten Summenfelder-Modell wird die ermittelte SV-Luft über die Jahre hinweg im Wertguthabenkonto addiert, bis ein Störfall eintritt. Jetzt muss der beitragspflichtige Teil des Wertguthabens ermittelt werden. Dazu wird das gesammelte Wertguthaben, einschließlich des Wertzuwachses, mit der Summe der SV-Luft verglichen. Der geringere Wert stellt das beitragspflichtige Arbeitsentgelt aus dem aufgrund des Störfalles ausgezahlten Wertguthaben dar. Alternativmodell Bei der zweiten Alternative wird der Vergleich zwischen SV-Luft und dem Wertguthabenkonto nicht erst bei Eintritt eines Störfalles vorgenommen, sondern jährlich. Auch hier stellt jeweils der geringere Wert den beitragspflichtigen Teil des Wertguthabens dar. Diese jährlich ermittelten Beträge werden zusätzlich dokumentiert und bei Eintritt eines Störfalles addiert. Dieser Endbetrag ist dann das beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Tipp | Das Alternativmodell ist mit einem etwas höheren Aufwand durch die jährliche Ermittlung und Dokumentation des beitragspflichtigen Teiles des Wertguthabens verbunden. Bei Eintritt eines Störfalles ist sie aber die günstigere Berechnungsmethode (es kann damit nur maximal der Wert des Summenfelder-Modells erreicht werden). Das gilt insbesondere, wenn in einem oder mehreren Jahren keine Beträge auf das Wertguthabenkonto geflossen sind. Der zusätzliche Aufwand lohnt sich also in jedem Fall. SV-Luft SV-Luft Gemeinsam ist beiden Varianten, dass je Kalenderjahr, beginnend mit der erstmaligen Bildung eines Wertguthabens, die sogenannte „SV-Luft“ gebildet und dokumentiert wird. „SV-Luft“ ist die Differenz zwischen dem tatsächlich ausgezahlten und damit beitragspflichtigen Arbeitsentgelt und der Beitragsbemessungsgrenze. Jahresbeitragsbemessungsgrenze tatsächlich ausbezahltes beitragspflichtiges Entgelt 106 | Beiträge 2014
Wegen der unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen muss bei beiden Varianten die Berechnung getrennt nach den Beitragsgruppen vorgenommen werden. Die Wertguthaben werden als Arbeitsentgeltguthaben geführt. Dazu gehören auch die auf das zurückgelegte Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Bis Ende 2008 war es auch zulässig, lediglich die Zeit festzuhalten. Das ist jedoch aufgrund der Erweiterung um den Arbeitgeberanteil nicht mehr möglich. Auch dieser soll nämlich in den Insolvenzschutz (siehe Punkt B 12.4) einbezogen werden. Der Beschäftigte erhält mindestens einmal jährlich einen Kontoauszug über die Höhe des Wertguthabens. Umfassende Beispiele über den Aufbau, die Wertsteigerung und die Abrechnung im Störfall sind in der Verlautbarung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen enthalten. Eine Downloadmöglichkeit finden Sie im Internet bei Firmenkunden im TK-Portal (www.firmenkunden.tk.de). Den finanziellen Unterschied zwischen Variante A und B soll das folgende Beispiel verdeutlichen. Beispiel: Variante A Jahr Wertguthaben SV-Luft *) Beitragspflichtiges Wertguthaben**) 2010 4.000 EUR 2.000 EUR 2.000 EUR 2011 5.000 EUR 1.000 EUR 1.000 EUR 2012 0 EUR 5.000 EUR 0 2013 1.000 EUR 3.000 EUR 1.000 EUR gesamt 10.000 EUR 11.000 EUR 4.000 EUR * fiktiver Wert ** jeweils der geringere Wert (Wertguthaben oder SV-Luft) Variante B Jahr Wertguthaben SV-Luft *) Beitragspflichtiges Wertguthaben**) 2010 4.000 EUR 2.000 EUR nicht errechnet 2011 5.000 EUR 1.000 EUR nicht errechnet 2012 0 EUR 5.000 EUR nicht errechnet 2013 1.000 EUR 3.000 EUR nicht errechnet gesamt 10.000 EUR 11.000 EUR 10.000 EUR**) * fiktiver Wert ** jeweils der geringere Wert (Wertguthaben oder SV-Luft) Bei gleichen Beträgen, die auf dem Wertguthabenkonto angespart wurden, und bei gleicher Ausschöpfung der Beitragsbemessungsgrenze werden einmal die Beiträge aus 10.000 Euro, im anderen Fall aus 4.000 Euro berechnet. Beiträge 2014 | 107
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Wegen der unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen<br />
muss bei beiden Varianten die<br />
Berechnung getrennt nach den Beitragsgruppen<br />
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Die Wertguthaben werden als Arbeitsentgeltguthaben<br />
geführt. Dazu gehören auch die auf<br />
das zurückgelegte Arbeitsentgelt entfallenden<br />
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Bis<br />
Ende 2008 war es auch zulässig, lediglich die<br />
Zeit festzuhalten. Das ist jedoch aufgrund der<br />
Erweiterung um den Arbeitgeberanteil nicht<br />
mehr möglich. Auch dieser soll nämlich in den<br />
Insolvenzschutz (siehe Punkt B 12.4) einbezogen<br />
werden. Der Beschäftigte erhält mindestens<br />
einmal jährlich einen Kontoauszug über<br />
die Höhe des Wertguthabens.<br />
Umfassende Beispiele über den Aufbau, die<br />
Wertsteigerung und die Abrechnung im Störfall<br />
sind in der Verlautbarung der Spitzenverbände<br />
der Sozialversicherungsträger zur sozialrechtlichen<br />
Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen<br />
enthalten. Eine Downloadmöglichkeit<br />
finden Sie im Internet bei Firmenkunden im<br />
TK-Portal (www.firmenkunden.tk.de).<br />
Den finanziellen Unterschied zwischen Variante<br />
A und B soll das folgende Beispiel verdeutlichen.<br />
Beispiel:<br />
Variante A<br />
Jahr Wertguthaben SV-Luft *)<br />
Beitragspflichtiges<br />
Wertguthaben**)<br />
2010 4.000 EUR 2.000 EUR 2.000 EUR<br />
2011 5.000 EUR 1.000 EUR 1.000 EUR<br />
2012 0 EUR 5.000 EUR 0<br />
2013 1.000 EUR 3.000 EUR 1.000 EUR<br />
gesamt 10.000 EUR 11.000 EUR 4.000 EUR<br />
* fiktiver Wert<br />
** jeweils der geringere Wert (Wertguthaben oder SV-Luft)<br />
Variante B<br />
Jahr Wertguthaben SV-Luft *)<br />
Beitragspflichtiges<br />
Wertguthaben**)<br />
2010 4.000 EUR 2.000 EUR nicht errechnet<br />
2011 5.000 EUR 1.000 EUR nicht errechnet<br />
2012 0 EUR 5.000 EUR nicht errechnet<br />
2013 1.000 EUR 3.000 EUR nicht errechnet<br />
gesamt 10.000 EUR 11.000 EUR 10.000 EUR**)<br />
* fiktiver Wert<br />
** jeweils der geringere Wert (Wertguthaben oder SV-Luft)<br />
Bei gleichen Beträgen, die auf dem Wertguthabenkonto angespart wurden, und bei gleicher Ausschöpfung der Beitragsbemessungsgrenze<br />
werden einmal die <strong>Beiträge</strong> aus 10.000 Euro, im anderen Fall aus 4.000 Euro berechnet.<br />
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