Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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auf die Deutsche Rentenversicherung<br />
übertragen),<br />
der Tag der Auszahlung des nicht für die<br />
Freistellung verwendeten Wertguthabens,<br />
der Tag der Übertragung des Wertguthabens<br />
auf eine andere Person.<br />
Wird die Beschäftigung wegen Eintritts einer<br />
Erwerbsminderung beendet, wird das Wertguthaben<br />
aufgeteilt.<br />
Für das bis zum Tag vor Eintritt der Erwerbsminderung<br />
erarbeitete Guthaben gilt dieser<br />
Tag als Eintritt des Störfalls, für den Teil des<br />
Wertguthabens, der auf die Zeit danach entfällt,<br />
gilt der letzte Tag der Beschäftigung als<br />
Eintritt des Störfalls.<br />
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil die<br />
<strong>Beiträge</strong> für die Zeit vor Eintritt der Erwerbsminderung<br />
sich noch für diese Rente steigernd<br />
auswirken. Die danach anfallenden<br />
<strong>Beiträge</strong> werden erst bei einem späteren<br />
Rentenbezug (spätestens bei der Umwandlung<br />
in Altersrente) berücksichtigt.<br />
12.3.2 Beitragsberechnung aus dem<br />
Wertguthaben<br />
Das im Rahmen des Störfalles ausgezahlte<br />
Wertguthaben wird rückwirkend ab Beginn<br />
der Ansparphase der Beitragsberechnung<br />
unterzogen. Für die praktische Umsetzung<br />
haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger<br />
zwei Alternativen vorgesehen.<br />
Die Unterschiede liegen im weiteren Umgang<br />
mit der so ermittelten SV-Luft.<br />
Summenfelder-Modell<br />
Beim sogenannten Summenfelder-Modell<br />
wird die ermittelte SV-Luft über die Jahre<br />
hinweg im Wertguthabenkonto addiert, bis ein<br />
Störfall eintritt. Jetzt muss der beitragspflichtige<br />
Teil des Wertguthabens ermittelt werden.<br />
Dazu wird das gesammelte Wertguthaben,<br />
einschließlich des Wertzuwachses, mit der<br />
Summe der SV-Luft verglichen. Der geringere<br />
Wert stellt das beitragspflichtige Arbeitsentgelt<br />
aus dem aufgrund des Störfalles ausgezahlten<br />
Wertguthaben dar.<br />
Alternativmodell<br />
Bei der zweiten Alternative wird der Vergleich<br />
zwischen SV-Luft und dem Wertguthabenkonto<br />
nicht erst bei Eintritt eines Störfalles<br />
vorgenommen, sondern jährlich. Auch hier<br />
stellt jeweils der geringere Wert den beitragspflichtigen<br />
Teil des Wertguthabens dar. Diese<br />
jährlich ermittelten Beträge werden zusätzlich<br />
dokumentiert und bei Eintritt eines Störfalles<br />
addiert. Dieser Endbetrag ist dann das beitragspflichtige<br />
Arbeitsentgelt.<br />
Tipp | Das Alternativmodell ist mit<br />
einem etwas höheren Aufwand durch<br />
die jährliche Ermittlung und Dokumentation<br />
des beitragspflichtigen Teiles des<br />
Wertguthabens verbunden. Bei Eintritt<br />
eines Störfalles ist sie aber die günstigere<br />
Berechnungsmethode (es kann damit<br />
nur maximal der Wert des Summenfelder-Modells<br />
erreicht werden). Das<br />
gilt insbesondere, wenn in einem oder<br />
mehreren Jahren keine Beträge auf das<br />
Wertguthabenkonto geflossen sind. Der<br />
zusätzliche Aufwand lohnt sich also in<br />
jedem Fall.<br />
SV-Luft<br />
SV-Luft<br />
Gemeinsam ist beiden Varianten, dass je<br />
Kalenderjahr, beginnend mit der erstmaligen<br />
Bildung eines Wertguthabens, die sogenannte<br />
„SV-Luft“ gebildet und dokumentiert wird.<br />
„SV-Luft“ ist die Differenz zwischen dem<br />
tatsächlich ausgezahlten und damit beitragspflichtigen<br />
Arbeitsentgelt und der Beitragsbemessungsgrenze.<br />
Jahresbeitragsbemessungsgrenze<br />
tatsächlich ausbezahltes<br />
beitragspflichtiges<br />
Entgelt<br />
106 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>