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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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auf die Deutsche Rentenversicherung<br />

übertragen),<br />

der Tag der Auszahlung des nicht für die<br />

Freistellung verwendeten Wertguthabens,<br />

der Tag der Übertragung des Wertguthabens<br />

auf eine andere Person.<br />

Wird die Beschäftigung wegen Eintritts einer<br />

Erwerbsminderung beendet, wird das Wertguthaben<br />

aufgeteilt.<br />

Für das bis zum Tag vor Eintritt der Erwerbsminderung<br />

erarbeitete Guthaben gilt dieser<br />

Tag als Eintritt des Störfalls, für den Teil des<br />

Wertguthabens, der auf die Zeit danach entfällt,<br />

gilt der letzte Tag der Beschäftigung als<br />

Eintritt des Störfalls.<br />

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil die<br />

<strong>Beiträge</strong> für die Zeit vor Eintritt der Erwerbsminderung<br />

sich noch für diese Rente steigernd<br />

auswirken. Die danach anfallenden<br />

<strong>Beiträge</strong> werden erst bei einem späteren<br />

Rentenbezug (spätestens bei der Umwandlung<br />

in Altersrente) berücksichtigt.<br />

12.3.2 Beitragsberechnung aus dem<br />

Wertguthaben<br />

Das im Rahmen des Störfalles ausgezahlte<br />

Wertguthaben wird rückwirkend ab Beginn<br />

der Ansparphase der Beitragsberechnung<br />

unterzogen. Für die praktische Umsetzung<br />

haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger<br />

zwei Alternativen vorgesehen.<br />

Die Unterschiede liegen im weiteren Umgang<br />

mit der so ermittelten SV-Luft.<br />

Summenfelder-Modell<br />

Beim sogenannten Summenfelder-Modell<br />

wird die ermittelte SV-Luft über die Jahre<br />

hinweg im Wertguthabenkonto addiert, bis ein<br />

Störfall eintritt. Jetzt muss der beitragspflichtige<br />

Teil des Wertguthabens ermittelt werden.<br />

Dazu wird das gesammelte Wertguthaben,<br />

einschließlich des Wertzuwachses, mit der<br />

Summe der SV-Luft verglichen. Der geringere<br />

Wert stellt das beitragspflichtige Arbeitsentgelt<br />

aus dem aufgrund des Störfalles ausgezahlten<br />

Wertguthaben dar.<br />

Alternativmodell<br />

Bei der zweiten Alternative wird der Vergleich<br />

zwischen SV-Luft und dem Wertguthabenkonto<br />

nicht erst bei Eintritt eines Störfalles<br />

vorgenommen, sondern jährlich. Auch hier<br />

stellt jeweils der geringere Wert den beitragspflichtigen<br />

Teil des Wertguthabens dar. Diese<br />

jährlich ermittelten Beträge werden zusätzlich<br />

dokumentiert und bei Eintritt eines Störfalles<br />

addiert. Dieser Endbetrag ist dann das beitragspflichtige<br />

Arbeitsentgelt.<br />

Tipp | Das Alternativmodell ist mit<br />

einem etwas höheren Aufwand durch<br />

die jährliche Ermittlung und Dokumentation<br />

des beitragspflichtigen Teiles des<br />

Wertguthabens verbunden. Bei Eintritt<br />

eines Störfalles ist sie aber die günstigere<br />

Berechnungsmethode (es kann damit<br />

nur maximal der Wert des Summenfelder-Modells<br />

erreicht werden). Das<br />

gilt insbesondere, wenn in einem oder<br />

mehreren Jahren keine Beträge auf das<br />

Wertguthabenkonto geflossen sind. Der<br />

zusätzliche Aufwand lohnt sich also in<br />

jedem Fall.<br />

SV-Luft<br />

SV-Luft<br />

Gemeinsam ist beiden Varianten, dass je<br />

Kalenderjahr, beginnend mit der erstmaligen<br />

Bildung eines Wertguthabens, die sogenannte<br />

„SV-Luft“ gebildet und dokumentiert wird.<br />

„SV-Luft“ ist die Differenz zwischen dem<br />

tatsächlich ausgezahlten und damit beitragspflichtigen<br />

Arbeitsentgelt und der Beitragsbemessungsgrenze.<br />

Jahresbeitragsbemessungsgrenze<br />

tatsächlich ausbezahltes<br />

beitragspflichtiges<br />

Entgelt<br />

106 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>

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