Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr<br />
<strong>2014</strong> beträgt monatlich 4.050,00 Euro, der<br />
Beitragssatz 15,5 v.H. Daraus ergibt sich ein<br />
zu berücksichtigender Anteil von 7,3 v.H.<br />
(15,5 v.H. – 0,9 v.H. / 2). Der Beitragszuschuss<br />
im Jahr <strong>2014</strong> für privat Versicherte beträgt<br />
also höchstens 295,65 Euro.<br />
Die Höhe des Zuschusses ist allerdings<br />
begrenzt auf maximal die Hälfte des tatsächlichen<br />
Beitrages.<br />
Beispiel:<br />
Frau Neumann ist bei der Firma Billigkauf<br />
als Filialleiterin beschäftigt. Ihr<br />
regelmäßiges Entgelt übersteigt die<br />
Jahresarbeitsentgeltgrenze, sodass sie<br />
krankenversicherungsfrei ist.<br />
Frau Neumann ist bei der Sicura AG<br />
privat krankenversichert. In ihrem Monatsbeitrag<br />
von 350 Euro ist ein Risikozuschlag<br />
von 30 Euro enthalten. Außerdem<br />
hat sie eine Eigenbeteiligung in<br />
Höhe von höchstens 2.000 Euro jährlich<br />
vereinbart. Familienangehörige hat Frau<br />
Neumann nicht.<br />
Der von der Firma Billigkauf zu zahlende<br />
Beitragszuschuss beträgt 175 Euro, da<br />
die Hälfte des tatsächlichen Beitrags<br />
niedriger ist, als der allgemeine Beitragszuschuss.<br />
Die besonderen Vereinbarungen,<br />
die Frau Neumann mit der<br />
Sicura AG getroffen hat (Risikozuschlag<br />
und Eigenbeteiligung), spielen für die<br />
Höhe des Zuschusses keine Rolle.<br />
Für den Beitragszuschuss zur privaten Pflegeversicherung<br />
gelten sinngemäß dieselben Voraussetzungen<br />
230 . Ausnahme: Im Bundesland<br />
Sachsen beträgt der Zuschuss zur Pflegeversicherung<br />
lediglich 0,525 v.H.<br />
12. Flexible Arbeitszeitregelungen<br />
12.1 Fälligkeit der <strong>Beiträge</strong><br />
Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge<br />
ist grundsätzlich an die Entstehung<br />
des Anspruchs und nicht an die tatsächliche<br />
Auszahlung gebunden (siehe Punkt B 10.11).<br />
Bei der flexiblen Arbeitszeit wird aber für die<br />
angesparten Wertguthaben die Fälligkeit der<br />
<strong>Beiträge</strong> hinausgeschoben. Bedingung ist,<br />
dass die Voraussetzungen für die besonderen<br />
Regelungen im Rahmen flexibler Arbeitszeiten<br />
erfüllt sind (siehe Punkt A 1.6.5).<br />
<strong>Beiträge</strong> aus dem Wertguthaben werden erst<br />
mit der Auszahlung des Guthabens fällig 231, 232 .<br />
Beiräge<br />
aus<br />
Zeitraum<br />
Ansparphase<br />
tatsächlich<br />
ausgezahltem<br />
Entgelt<br />
für tatsächliches<br />
Entgelt<br />
sofort, für<br />
angespartes<br />
Wertguthaben<br />
hinausgeschoben<br />
Freistellungsphase<br />
ausgezahltem<br />
Wertguthaben<br />
Fälligkeit<br />
mit Fälligkeit<br />
des Wertguthabens<br />
sofort,<br />
für noch<br />
verbleibendes<br />
Wertguthaben<br />
weiter hinausgeschoben<br />
Auch Wertguthaben, das ursprünglich aus<br />
einer Einmalzahlung stammt, stellt bei der<br />
Auszahlung während der Freistellungsphase<br />
laufendes Entgelt dar und wird entsprechend<br />
behandelt. Dies gilt natürlich nicht, wenn aus<br />
dem Wertguthaben heraus eine Einmalzahlung<br />
geleistet wird.<br />
Bei der Berechnung der Zuschüsse bleibt auch<br />
der Beitragszuschlag für Kinderlose in der<br />
Pflegeversicherung unberücksichtigt.<br />
Für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
die <strong>Beiträge</strong> nach dem ermäßigten<br />
Beitragssatz zu zahlen hätten (zum Beispiel<br />
Vorruhestandsgeldempfänger und Arbeitnehmer<br />
in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit),<br />
wird der Beitragszuschuss entsprechend<br />
verringert.<br />
230 § 61 Abs. 2 SGB XI<br />
231 § 23b Abs. 1 SGB IV<br />
232 siehe Punkt B 10.11<br />
104 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>