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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr<br />

<strong>2014</strong> beträgt monatlich 4.050,00 Euro, der<br />

Beitragssatz 15,5 v.H. Daraus ergibt sich ein<br />

zu berücksichtigender Anteil von 7,3 v.H.<br />

(15,5 v.H. – 0,9 v.H. / 2). Der Beitragszuschuss<br />

im Jahr <strong>2014</strong> für privat Versicherte beträgt<br />

also höchstens 295,65 Euro.<br />

Die Höhe des Zuschusses ist allerdings<br />

begrenzt auf maximal die Hälfte des tatsächlichen<br />

Beitrages.<br />

Beispiel:<br />

Frau Neumann ist bei der Firma Billigkauf<br />

als Filialleiterin beschäftigt. Ihr<br />

regelmäßiges Entgelt übersteigt die<br />

Jahresarbeitsentgeltgrenze, sodass sie<br />

krankenversicherungsfrei ist.<br />

Frau Neumann ist bei der Sicura AG<br />

privat krankenversichert. In ihrem Monatsbeitrag<br />

von 350 Euro ist ein Risikozuschlag<br />

von 30 Euro enthalten. Außerdem<br />

hat sie eine Eigenbeteiligung in<br />

Höhe von höchstens 2.000 Euro jährlich<br />

vereinbart. Familienangehörige hat Frau<br />

Neumann nicht.<br />

Der von der Firma Billigkauf zu zahlende<br />

Beitragszuschuss beträgt 175 Euro, da<br />

die Hälfte des tatsächlichen Beitrags<br />

niedriger ist, als der allgemeine Beitragszuschuss.<br />

Die besonderen Vereinbarungen,<br />

die Frau Neumann mit der<br />

Sicura AG getroffen hat (Risikozuschlag<br />

und Eigenbeteiligung), spielen für die<br />

Höhe des Zuschusses keine Rolle.<br />

Für den Beitragszuschuss zur privaten Pflegeversicherung<br />

gelten sinngemäß dieselben Voraussetzungen<br />

230 . Ausnahme: Im Bundesland<br />

Sachsen beträgt der Zuschuss zur Pflegeversicherung<br />

lediglich 0,525 v.H.<br />

12. Flexible Arbeitszeitregelungen<br />

12.1 Fälligkeit der <strong>Beiträge</strong><br />

Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge<br />

ist grundsätzlich an die Entstehung<br />

des Anspruchs und nicht an die tatsächliche<br />

Auszahlung gebunden (siehe Punkt B 10.11).<br />

Bei der flexiblen Arbeitszeit wird aber für die<br />

angesparten Wertguthaben die Fälligkeit der<br />

<strong>Beiträge</strong> hinausgeschoben. Bedingung ist,<br />

dass die Voraussetzungen für die besonderen<br />

Regelungen im Rahmen flexibler Arbeitszeiten<br />

erfüllt sind (siehe Punkt A 1.6.5).<br />

<strong>Beiträge</strong> aus dem Wertguthaben werden erst<br />

mit der Auszahlung des Guthabens fällig 231, 232 .<br />

Beiräge<br />

aus<br />

Zeitraum<br />

Ansparphase<br />

tatsächlich<br />

ausgezahltem<br />

Entgelt<br />

für tatsächliches<br />

Entgelt<br />

sofort, für<br />

angespartes<br />

Wertguthaben<br />

hinausgeschoben<br />

Freistellungsphase<br />

ausgezahltem<br />

Wertguthaben<br />

Fälligkeit<br />

mit Fälligkeit<br />

des Wertguthabens<br />

sofort,<br />

für noch<br />

verbleibendes<br />

Wertguthaben<br />

weiter hinausgeschoben<br />

Auch Wertguthaben, das ursprünglich aus<br />

einer Einmalzahlung stammt, stellt bei der<br />

Auszahlung während der Freistellungsphase<br />

laufendes Entgelt dar und wird entsprechend<br />

behandelt. Dies gilt natürlich nicht, wenn aus<br />

dem Wertguthaben heraus eine Einmalzahlung<br />

geleistet wird.<br />

Bei der Berechnung der Zuschüsse bleibt auch<br />

der Beitragszuschlag für Kinderlose in der<br />

Pflegeversicherung unberücksichtigt.<br />

Für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

die <strong>Beiträge</strong> nach dem ermäßigten<br />

Beitragssatz zu zahlen hätten (zum Beispiel<br />

Vorruhestandsgeldempfänger und Arbeitnehmer<br />

in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit),<br />

wird der Beitragszuschuss entsprechend<br />

verringert.<br />

230 § 61 Abs. 2 SGB XI<br />

231 § 23b Abs. 1 SGB IV<br />

232 siehe Punkt B 10.11<br />

104 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>

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