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Leitfaden für IP-Koordinatoren 2013/14 - eu-DAAD

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Anlage IV zum Zuwendungsvertrag <strong>für</strong> Intensivprogramme <strong>2013</strong>/<strong>14</strong><br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>für</strong> Hochschulen zur Organisation und Durchführung eines ERASMUS-Intensivprogramms<br />

3.2.3 Nachweis von Aufenthaltskosten (Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Lebenshaltung) 25<br />

3.2.4 Aufbewahrungspflicht 25<br />

4. NACHWEISE UND UNTERLAGEN BEI EINER FINANZPRÜFUNG 26<br />

5. MONITORING DURCH DEN <strong>DAAD</strong> 26<br />

6. ÄNDERUNGEN DES ZUWENDUNGSVERTRAGES 27<br />

6.1 Nicht vertragsrelevante Änderungen 27<br />

6.1.1 Änderung des rechtlichen Vertreters 27<br />

6.1.2 Änderung der Kontaktdaten 27<br />

6.2. Vertragsrelevante Änderungen 27<br />

6.2.1 Wechsel des Projektkoordinators 28<br />

6.2.2 Veränderungen der Projektpartnerschaften 28<br />

6.2.3 Änderungen des Arbeitsplans, Durchführungsortes, Veranstaltungstermins 29<br />

6.2.4 Änderung der Bankangaben 29<br />

Anhang: Formulare <strong>für</strong> nicht vertragsrelevante und vertragsrelevante ab 30<br />

Änderungen bei Intensivprogrammen<br />

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