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Leitfaden für IP-Koordinatoren 2013/14 - eu-DAAD

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Anlage IV zum Zuwendungsvertrag <strong>für</strong> Intensivprogramme <strong>2013</strong>/<strong>14</strong><br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>für</strong> Hochschulen zur Organisation und Durchführung eines ERASMUS-Intensivprogramms<br />

Teilnehmerlisten sind dem Abschlussbericht in Kopie beizufügen. Alle weiteren<br />

Zahlungsbelege sind nur auf Nachfrage der Nationalen Agentur einzureichen (s. Abschnitt 4<br />

dieses <strong>Leitfaden</strong>s).<br />

Die maximale Pauschale beträgt 6.810 € (EU-Höchstsatz). Ist die Zahl der im<br />

Abschlussbericht aus ERASMUS-Mitteln abgerechneten Studierenden und Lehrenden<br />

niedriger als die Personenzahl, die von der Nationalen Agentur als Berechnungsgrundlage<br />

<strong>für</strong> die Zuwendung verwendet wurde, so beträgt die erstattungsfähige<br />

Organisationskostenpauschale 6.000 €. Von dieser Reduzierung sieht die Nationale Agentur<br />

ab, wenn die Zahl der tatsächlich Geförderten nicht mehr als 10% unterhalb der<br />

Personenzahl liegt, die die Nationale Agentur als Rechengrundlage <strong>für</strong> die Bewilligung der<br />

Zuwendung angewandt hat. Ein Abzug ist nicht vorab vom Zuwendungsempfänger im<br />

Abschlussbericht vorzunehmen, sondern wird von der Nationalen Agentur bei der<br />

abschließenden Auswertung des Abschlussberichts errechnet.<br />

3.2.2 Nachweis von Fahrtkosten<br />

Fahrtkosten sind wie folgt personenbezogen in ihrer tatsächlich entstandenen Höhe zu<br />

belegen (s.a. S. 9):<br />

Zugfahrten: Zugfahrkarten im Original<br />

Flugreisen: Flugschein und Bordkarten im Original<br />

Fahrten in einem Privatfahrz<strong>eu</strong>g: Eine Erstattung von Kilometergeld darf nur bis zur Höhe<br />

des Preises <strong>für</strong> eine Zugfahrkarte bzw. Flugticket <strong>für</strong> die entsprechende Strecke erfolgen.<br />

Daher ist eine entsprechende Fahrpreisbescheinigung vom Eisenbahnunternehmen bzw.<br />

von der Fluggesellschaft (z.B. Preisbescheinigung oder schriftliche Information von der<br />

Homepage) <strong>für</strong> eine Vergleichsrechnung einzuholen.<br />

Fahrten in einem Mietfahrz<strong>eu</strong>g: Rechnung im Original.<br />

3.2.3. Nachweis von Aufenthaltskosten (Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Lebenshaltung)<br />

Aufenthaltskosten, insbesondere Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Lebenshaltung, werden in Form<br />

einer Pauschale erstattet, (s. S. 10 ff.). Für diese Kosten sind Flugscheine/Fahrkarten<br />

und/oder Hotelrechnungen und/oder andere einschlägige Dokumente als Nachweis der Anund<br />

Abreisedaten der förderfähigen Teilnehmer in das bzw. aus dem Gastland<br />

aufzubewahren.<br />

3.2.4. Aufbewahrungspflicht<br />

Entsprechend Artikel 18.2 der Allgemeinen Bestimmungen zum Zuwendungsvertrag sind<br />

sämtliche Unterlagen in Verbindung mit dem Vertrag im Original aufzubewahren und <strong>für</strong> die<br />

NA-<strong>DAAD</strong> und die EU-Kommission zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere <strong>für</strong><br />

Buchhaltungs- und St<strong>eu</strong>erunterlagen einschließlich Unterlagen über die tatsächlichen<br />

Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Maßnahme oder in Ausnahme- und<br />

ordnungsgemäß begründeten Fällen auch beglaubigte Kopien der Originaldokumente in<br />

Verbindung mit dem Vertrag. Die Sicherung erfolgt auch auf einem geeigneten Datenträger,<br />

bei dem die Unversehrtheit der Daten im Einklang mit den geltenden einzel-staatlichen<br />

Rechtsvorschriften gewährleistet ist. Dies gilt <strong>für</strong> eine Dauer von fünf Jahren <strong>für</strong> Zahlungen<br />

über 60.000,- EUR und von drei Jahren <strong>für</strong> Zahlungen bis 60.000,- EUR ab dem Datum der<br />

Zahlung des Restbetrags oder dem Erhalt des Feedback-Schreibens der NA-<strong>DAAD</strong> zum<br />

Abschlussbericht.<br />

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