Leitfaden für IP-Koordinatoren 2013/14 - eu-DAAD
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Anlage IV zum Zuwendungsvertrag <strong>für</strong> Intensivprogramme <strong>2013</strong>/<strong>14</strong><br />
<strong>Leitfaden</strong> <strong>für</strong> Hochschulen zur Organisation und Durchführung eines ERASMUS-Intensivprogramms<br />
3.1.1 Sachbericht<br />
. Vom Projektnehmer ist zu folgenden Aspekten zu berichten:<br />
Allgemeine Projektinformationen und organisatorische Informationen zur<br />
Projektdauer, zu den Teilnehmerzahlen und zum Durchführungsort<br />
Detaillierter Arbeitsplan (Kursprogramm) mit allen Aktivitäten der Studierenden und<br />
Lehrenden während des Intensivprogramms; dazu gehören z.B. Unterrichtseinheiten,<br />
Arbeitsgruppen, Nachbereitungen, Auswertungssitzungen und auch Selbststudium<br />
der Studierenden, aber auch Exkursionen (bitte Kursbezogenheit erläutern!). Es sei<br />
auch hier darauf hingewiesen, dass es sich bei einem <strong>IP</strong> <strong>für</strong> die Studierenden<br />
grundsätzlich um eine Ganztagsveranstaltung handeln muss. Ein Tag muss<br />
mindestens 6-8 Arbeitsstunden enthalten, um als ganzer Arbeitstag angerechnet<br />
werden zu können. Dies ist im Arbeitsplan durch entsprechende Zeitangaben<br />
nachvollziehbar zu erläutern.<br />
Weiterhin sollen auch interkulturelle und sonstige Freizeitaktivitäten in der<br />
arbeitsfreien Zeit während des <strong>IP</strong> genannt werden. Programmpläne, die die<br />
Teilnehmer erhalten haben, bitte als Anlage beifügen.<br />
Erreichte Projektergebnisse und Produkte im Vergleich zu den im Antrag<br />
angegebenen Zielen <strong>für</strong> die Aktivitäten/Produkte in tabellarischer Form<br />
Relevante Ergebnisse der Auswertung von Teilnehmerfragebögen (s. Anlage V des<br />
Zuwendungsvertrags, s.a. Abschnitt ). Eine aussagekräftige Auswertung ist in<br />
jedem Fall vom Vertragsnehmer durchzuführen. Die einzelnen Fragebögen<br />
verbleiben beim Projektnehmer und sind der NA-<strong>DAAD</strong> nur auf gesonderte Anfrage<br />
zuzusenden.<br />
Beschreibung sonstiger Evaluierungsmaßnahmen<br />
Beschreibung durchgeführter und noch geplanter Maßnahmen zur Verbreitung der<br />
Projektergebnisse und Produkte<br />
Allgemeine Projektdaten sowie Einzelauflistungen von Teilnehmerdaten (EUgeförderte<br />
und Nicht-EU-geförderte Studierende und Lehrende) zum Zwecke der<br />
statistischen Erhebung durch die Europäische Kommission (stand bei<br />
Redaktionsschluss noch nicht fest und wird zu einem späteren Zeitpunkt genauer<br />
definiert, s. 3.1.2.)<br />
Sollte dem Bewilligungsschreiben zum Zuwendungsvertrag verbindliche Auflagen<br />
beigefügt sein, so ist die Erfüllung dieser Auflagen an den jeweiligen Stellen im<br />
Abschlussbericht hinreichend zu erläutern.<br />
Bei der Projektdurchführung entstandene Kosten (Berechnung und Angaben<br />
entsprechend der in Abschnitt 1.3 dieses <strong>Leitfaden</strong>s genannten Regeln)<br />
Der Abschlussbericht wird durch einen externen Experten evaluiert.<br />
3.1.2 Übermittlung von Projekt- und Teilnehmerdaten an die NA-<strong>DAAD</strong> und an die EU<br />
Die Übermittlung der Daten aller Teilnehmer (Studierende und Lehrende) ist als<br />
Pflichtbestandteil des Abschlussberichts elektronisch zu erstellen. Dazu ist ab dem<br />
Hochschuljahr <strong>2013</strong>/<strong>14</strong> das n<strong>eu</strong>e "MOBILITY TOOL" der EU-Kommission zu verwenden.<br />
Informationen zur konkreten Anwendung lagen bei Redaktionsschluss am 15.07.13 noch<br />
nicht vor und werden zu einem späteren Zeitpunkt noch bekanntgegeben.<br />
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