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Leitfaden für IP-Koordinatoren 2013/14 - eu-DAAD

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Anlage IV zum Zuwendungsvertrag <strong>für</strong> Intensivprogramme <strong>2013</strong>/<strong>14</strong><br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>für</strong> Hochschulen zur Organisation und Durchführung eines ERASMUS-Intensivprogramms<br />

Es wird auch dringend empfohlen, dass jede beteiligte Partnerhochschule sich vor der<br />

Zulassung der Teilnehmer zum <strong>IP</strong> vergewissert, dass diese (Studierende und Lehrende)<br />

regulär eingeschrieben sind bzw. einen Arbeitsvertrag haben sowie über einen<br />

ausreichenden Versicherungsschutz verfügen (s. auch Punkt 1.3.4). Bei einer Teilnahme<br />

nicht förderberechtigter Personen muss die NA-<strong>DAAD</strong> die entsprechenden Mittel<br />

zurückfordern.<br />

2.6 Teilnehmerliste der Studierenden und Lehrenden<br />

Für Lehrende und Studierende ist während des Intensivprogramms jeweils eine Teilnehmerliste<br />

(Unterschriftenliste) zu führen. Eine Teilnehmerliste muss den Namen, Vornamen, die<br />

Heimathochschule, das Herkunftsland und das An- und Abreisedatum des<br />

Teilnehmers/Lehrenden, Angabe der Förderung aus ERASMUS-Mitteln (ja/nein) sowie<br />

dessen Bestätigung per Unterschrift enthalten. Es empfiehlt sich, entsprechend der<br />

Finanzaufstellung im Abschlussbericht die Namen auf den Teilnehmerlisten jeweils nach den<br />

beteiligten Partnerhochschulen vorzusortieren.<br />

Bitte beachten: Die Unterschriftenlisten ersetzen nicht die Datenauflistung der<br />

Teilnehmer <strong>für</strong> die Meldung an die EU (Teil des Abschlussberichts) oder umgekehrt!<br />

Auch an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass alle Studierenden grundsätzlich<br />

am gesamten Intensivprogramm ununterbrochen teilnehmen müssen, um eine<br />

ERASMUS-Förderung zu erhalten. In besonderen Einzelfällen, in denen es zu einer<br />

notwendigen oder unvorhersehbaren Verkürzung der Teilnahmedauer eines Studierenden<br />

kommt, ist unverzüglich die Nationale Agentur zu kontaktieren und eine Genehmigung<br />

einzuholen. Unberührt hiervon ist die generelle Pflicht zur Einhaltung der <strong>IP</strong>-Mindestdauer<br />

von 10 Arbeitstagen.<br />

2.7. Evaluierungsbögen der studentischen Teilnehmer<br />

Der Evaluierungsbogen <strong>für</strong> studentische Teilnehmer, der von der <strong>IP</strong>-Internetseite der<br />

Nationalen Agentur heruntergeladen werden kann, enthält EU-Mindestanforderungen, die<br />

nicht gekürzt werden sollen. Darüber hinausgehend ist es dem Projektkoordinator und<br />

seinen Partnern freigestellt, im Rahmen ihrer Projektevaluationen weitere z.B.<br />

fachspezifische Befragungen durchzuführen.<br />

Die Bögen der studentischen Teilnehmer sind vom Projektkoordinator aufzubewahren,<br />

relevante Ergebnisse in zusammengefasster Form im Abschlussbericht (s. Abschnitt 3)<br />

darzustellen.<br />

Der Koordinator kann im Rahmen einer Audit- oder Monitoring-Maßnahme des <strong>DAAD</strong> oder<br />

der EU-Kommission gebeten werden, diese zusammen mit der Auswertung vorzulegen.<br />

Bitte beachten Sie! Sofern von der Europäischen Kommission hier<strong>für</strong> die<br />

Voraussetzungen geschaffen werden, muss die Berichterstattung der Teilnehmer im<br />

Mobility Tool der Europäischen Kommission erfolgen (siehe auch Erläuterungen unter<br />

3.1. dieses <strong>Leitfaden</strong>s).<br />

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