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Leitfaden für IP-Koordinatoren 2013/14 - eu-DAAD

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Anlage IV zum Zuwendungsvertrag <strong>für</strong> Intensivprogramme <strong>2013</strong>/<strong>14</strong><br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>für</strong> Hochschulen zur Organisation und Durchführung eines ERASMUS-Intensivprogramms<br />

Originalbelege sind von der Hochschule zu Prüfungszwecken 5 Jahre aufzubewahren.<br />

Hierzu zählen z. B. Flugtickets, Zahlungsbelege <strong>für</strong> Unterkünfte, Werkverträge mit<br />

Betr<strong>eu</strong>ungspersonal und entsprechende Zahlungsnachweise etc.<br />

1.3.5 Versicherungsschutz der <strong>IP</strong>-Teilnehmer<br />

Abgesehen von den Kosten <strong>für</strong> eine normale Reiseversicherung, die aus den<br />

Aufenthaltskostenpauschalen abgedeckt werden können, ist mit einem Mobilitätszuschuss<br />

aus diesem Vertrag keinerlei sonstiger Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU-<br />

Kommission noch der <strong>DAAD</strong> haften <strong>für</strong> Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung<br />

von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit einem<br />

ERASMUS-Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Intensivprogramms entstehen. Der<br />

Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, den ausreichenden Versicherungsschutz der<br />

Studierenden und Lehrenden sicherzustellen und die Teilnehmer ausreichend über die<br />

Erfordernisse im Gastland zu informieren. Als Mindestvoraussetzung gilt ein Hinweis <strong>für</strong> die<br />

Geförderten über den notwendigen Versicherungsschutz, dessen Erhalt dieser schriftlich<br />

bestätigen sollte (s.a. 2.5.5). Darüber hinaus sollte bei geeigneter Gelegenheit auf die<br />

<strong>DAAD</strong>-Gruppenversicherung und weitere Möglichkeiten einer Absicherung von Risiken<br />

hingewiesen werden.<br />

Wie auch bei der ERASMUS Individualmobilität besteht <strong>für</strong> Studierende d<strong>eu</strong>tscher<br />

Hochschulen, die an einem <strong>DAAD</strong>-geförderten Intensivprogramm im Ausland teilnehmen<br />

sowie <strong>für</strong> ausländische Studierende, die an einem <strong>DAAD</strong>-geförderten Intensivprogramm in<br />

D<strong>eu</strong>tschland teilnehmen, die Möglichkeit, sich im Rahmen der <strong>DAAD</strong>-Gruppenversicherung<br />

(Tarif 762) <strong>für</strong> die Dauer ihres Aufenthalts zu versichern.<br />

Nähere Informationen zu den Versicherungsbedingungen und Anmeldeformulare finden Sie<br />

auf der <strong>DAAD</strong>-Homepage unter<br />

https://www.daad.de/versicherung/allgemein/bedingungen/de/<strong>14</strong>380-daad-versicherungzielland-ausland/<br />

https://www.daad.de/versicherung/allgemein/bedingungen/de/<strong>14</strong>397-daad-versicherungzielland-d<strong>eu</strong>tschland/<br />

Bitte beachten: Diese Möglichkeit der Gruppenversicherung ist <strong>für</strong> Studierende von<br />

ausländischen Partnerhochschulen nicht gegeben, wenn ein durch den <strong>DAAD</strong> gefördertes <strong>IP</strong><br />

nicht in D<strong>eu</strong>tschland, sondern im Ausland stattfindet.<br />

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