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Jagen im Eigenjagdbezirk - Heilbad Heiligenstadt

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<strong>Jagen</strong> <strong>im</strong> <strong>Eigenjagdbezirk</strong> „Alter Kopf“ der Stadt <strong>Heilbad</strong><br />

<strong>Heiligenstadt</strong> <strong>im</strong> Jagdjahr 2014/2015<br />

Liebe Jägerinnen, liebe Jäger,<br />

für das Jagdjahr 2014/2015 bietet die Stadt <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong> die Gelegenheit <strong>im</strong><br />

<strong>Eigenjagdbezirk</strong> „Alter Kopf“ einen Pirschbezirk zu erwerben. Wenn Sie ein attraktives<br />

Jagdgebiet für ein längerfristiges intensives Natur- und Jagderlebnis suchen, so finden Sie <strong>im</strong><br />

<strong>Eigenjagdbezirk</strong> „Alter Kopf“ beste Voraussetzungen. Die Vergabe der nachfolgend<br />

beschriebenen entgeltlichen Jagderlaubnisscheine (sogenannte „Begehungsscheine“) wird<br />

für das beginnende Jagdjahr 2014/2015 ausgeschrieben. Das Mindestgebot wird mit<br />

7,00 €/ha festgesetzt. Anschließend können sie jährlich verlängert werden, sofern der<br />

Mindestabschuss erfüllt wird, jedoch vorerst bis 31.03.2016.<br />

In den beiden Pirschbezirken „Alter Kopf“ und „Lange Linie“ können unsere hier he<strong>im</strong>ischen<br />

Schalenwildarten Rot-, Muffel-, Reh- und Schwarzwild bejagt werden – der Abschuss ist<br />

zahlenmäßig durch den Rahmen des Gesamtabschussplanes begrenzt, kann jedoch auf<br />

Antrag erhöht werden.<br />

Mit den Begehungsscheinen bieten wir Ihnen unter anderem die selbständige Einzeljagd <strong>im</strong><br />

zugewiesenen Pirschbezirk, eine sehr gute jagdliche Infrastruktur sowie jederzeit<br />

Unterstützung bei allen jagdlichen Fragen.<br />

Die Bedingungen für die Ausschreibung der entgeltlichen Jagderlaubnisse sowie die<br />

verfügbaren Pirschbezirke sind mit ihren Beschreibungen nachfolgend aufgeführt.<br />

Einweisung zu einzelnen Jagdgebieten können vor Ort mit unserem zuständigen<br />

Revierförster vereinbart werden.<br />

Möchten Sie einen entgeltlichen Jagderlaubnisschein für einen der beschriebenen<br />

Pirschbezirke erhalten, so reichen Sie bitte Ihr schriftliches und unterzeichnetes Gebot in<br />

einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Gebot entgeltliche Jagderlaubnis<br />

Pirschbezirk „ Alter Kopf“ oder „Lange Linie“ bei der Stadtverwaltung <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong>,<br />

Aegidienstraße 20, 37308 <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong> bis spätestens 28.02.2014 ein.<br />

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:<br />

Ordnungsamtsleiter: Herr Hucke<br />

Tel.: 03606/677301, Fax: 03606/677900, E-Mail: th.hucke@heilbad-heiligenstadt.de<br />

Ordnungsamtsmitarbeiter: Herr Kohlstedt<br />

Tel.: 03606/677330, Fax: 03606/677900, E-Mail: f.kohlstedt@heilbad-heiligenstadt.de<br />

für die Pirschbezirke zuständigen Revierförster: Herr Beume<br />

Telefon: 03606/614645


- 2 -<br />

Bedingungen<br />

für die entgeltliche Jagderlaubnis in einem Pirschbezirk des <strong>Eigenjagdbezirk</strong>es „Alter Kopf“<br />

des Stadtwaldes der Stadt <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong> <strong>im</strong> Jagdjahr 2014/2015:<br />

1. Die Erteilung der entgeltlichen Jagderlaubnis für einen best<strong>im</strong>mten Pirschbezirk wird<br />

den Jägerinnen und Jägern öffentlich angeboten. Ein Anspruch auf Erteilung der<br />

Jagderlaubnis bleibt grundsätzlich ausgeschlossen.<br />

2. Die zu vergebenden Pirschbezirke sind in den Anlagen 1 bis 5 nach der Lage, Größe,<br />

Grenzen und zugeordnetem Abschuss dargestellt. Die Ausschreibung erfolgt <strong>im</strong><br />

Zeitraum vom 23.01.2014 bis zum 28.02.2014. Die Unterlagen können <strong>im</strong><br />

Ordnungsamt der Stadt <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong> eingesehen werden.<br />

3. Die Jagderlaubnis beinhaltet <strong>im</strong> Zuge der Einzeljagd Raubwild und Raubzeug<br />

(Baummarder ausgenommen). Weiterhin beinhaltet die Jagderlaubnis sämtliches<br />

Niederwild <strong>im</strong> Rahmen einer geordneten Hege und Wildbestandsregulierung zu<br />

erlegen und zu behalten. Die Bejagung von Schalenwild erfolgt nach den Vorgaben<br />

des Abschussplanes für den gesamten <strong>Eigenjagdbezirk</strong>. Bis auf Widerruf ist es möglich,<br />

den Abschuss in den einzelnen Wildarten nach diesen Planvorgaben zu tätigen. Die<br />

Zuweisung des Rehwildabschusses erfolgt jährlich durch die Jagdleitung mittels<br />

Abschussfreigabe. Die Vermarktung des Wildes erfolgt über das Forstamt<br />

<strong>Heiligenstadt</strong>. Das Wild kann jedoch vom Jagderlaubnisscheininhaber zum üblichen<br />

Wildbretpreis erworben werden. Die Preise für das Wildbret orientieren sich an den<br />

Marktpreisen des Forstamtes. Die Jagderlaubnis wird ohne Gewähr auf den Jagderfolg<br />

vergeben. Der Eigentümer legt Wert auf die Erfüllung des Rehwildabschusses. Der<br />

zuständige Revierförster oder das Forstamt sind berechtigt, den Abschuss (z. B. bei<br />

Planerfüllung) ganz oder teilweise zu sperren.<br />

4. Das schriftliche Gebot für den Pirschbezirk ist Grundlage für die Vergabe. Dieses ist<br />

spätestens bis zum 28.02.2014 <strong>im</strong> Ordnungsamt der Stadt <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong> in<br />

einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Vermerk „Gebot entgeltliche<br />

Jagderlaubnis Pirschbezirk „Alter Kopf“ oder „Lange Linie“ muss angegeben sein. Das<br />

Bieten auf mehrere Pirschbezirke ist möglich, der Zuschlag wird aber nur für einen<br />

Pirschbezirk erteilt. Mit dem Gebot muss der Nachweis der Jagdfähigkeit, der<br />

Jagdberechtigung und der Versicherung erbracht werden.<br />

5. Der Forst- und Jagdausschuss entscheidet nach Vorliegen der schriftlichen Gebote, an<br />

wen die entgeltliche Jagderlaubnis durch die Stadtverwaltung in „freihändiger”<br />

Vergabe erteilt wird.<br />

6. Die Jagdausübung <strong>im</strong> Pirschbezirk hat in engem Einvernehmen mit der Stadtverwaltung<br />

zu erfolgen, dabei obliegt die Jagdleitung dem Revierleiter. Die Beteiligung<br />

weiterer Jagdinteressenten ist unter folgenden Bedingungen gestattet: Der<br />

Jagderlaubnisscheininhaber kann eine weitere Person als Vertreter benennen, die als


- 3 -<br />

Jagdgast ohne die persönliche Begleitung des Jagderlaubnisscheininhabers die Jagd<br />

ausüben darf. Sonstigen Jagdgästen ist die Jagdausübung nur in Begleitung des Jagderlaubnisscheininhabers<br />

oder seines Vertreters gestattet. Der Vertreter muss durch<br />

die Jagdleitung genehmigt werden und muss sich bei der Jagdausübung mittels<br />

Jagdgastkarte ausweisen. Die Verantwortung bleibt be<strong>im</strong> Jagderlaubnisscheininhaber.<br />

Der Stadtverwaltung und dem zuständigen Forstamtsmitarbeiter bleiben weiterhin<br />

die Ausübung des Forst- und Jagdschutzes vorbehalten. Der Jagdleiter kann<br />

Drückjagden anordnen oder untersagen.<br />

7. Zur Jagdausübung gehören die Durchführung u.a. unaufschiebbarer Maßnahmen, z. B.<br />

die Versorgung von Fallwild und die Wildfreihaltung von Forstschutzgattern.<br />

8. Die Jagderlaubnis gilt zunächst für 1 Jagdjahr mit einer dre<strong>im</strong>onatigen Kündigungsfrist<br />

zum Ende des Jagdjahres. Bei Erfüllung des Mindestabschusses in dem Jagdjahr<br />

2014/2015 von 7 Stück Rehwild <strong>im</strong> Pirschbezirk „Alter Kopf“ bzw. 6 Stück Rehwild <strong>im</strong><br />

Pirschbezirk „Lange Linie“ kann sie i. d. R. jährlich verlängert werden, wobei für das<br />

Jagdjahr 2014/2015 folgende Vergünstigungen in Aussicht gestellt werden:<br />

‣ Bei Abschuss von 4 Stücken Rehwild (Ricken, Schmalrehe und Kitze) ist ein<br />

zusätzlicher Bockabschuss oder Widderabschuss Klasse II b kostenfrei.<br />

‣ Bei Erfüllung des Abschussplanes (Böcke, Ricken, Schmalrehe und Kitze) ist ein<br />

Widderabschuss Klasse I kostenfrei.<br />

9. Die von der Stadt <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong> errichteten jagdlichen Einrichtungen sind vom<br />

Jagderlaubnisscheininhaber zu unterhalten und ggf. zu erneuern.<br />

10. Die Stadtverwaltung behält sich das Recht vor, die erteilte Jagderlaubnis jederzeit zu<br />

widerrufen. In der Regel kann dieses nach Ablauf des Jagdjahres erfolgen. Bei<br />

Verstößen gegen die hier genannten Bedingungen bzw. gegen gesetzliche<br />

Best<strong>im</strong>mungen kann die erteilte Jagderlaubnis mit sofortiger Wirkung widerrufen<br />

werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des gezahlten Preises (auch nicht<br />

teilweise). Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.<br />

Thomas Spielmann<br />

Bürgermeister der Stadt <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong>


Anlage 1<br />

Lagekarte <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong> <strong>Eigenjagdbezirk</strong> „Alter Kopf“


Anlage 2<br />

Karte des Pirschbezirkes


Anlage 3<br />

Stadtverwaltung <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong> - Pirschbezirk „Alter Kopf“<br />

Revier<br />

Alter Kopf<br />

Jagdjahr 2014/2015<br />

Fläche<br />

138,71 ha<br />

Anzahl jagdlicher Einrichtungen 22<br />

Mindestgebot<br />

7,00 €/ha<br />

Beschreibung:<br />

Laubmischwald mit einer Wildäsungsfläche sowie einer Wasserfläche;<br />

Einstand von:<br />

Muffel-, Reh- und Schwarzwild; Rotwild als Wechselwild<br />

Grenzen:<br />

<strong>im</strong> Norden Reviergrenze Schüttenkopf, <strong>im</strong> Süden Weg zum Deiergrund, <strong>im</strong> Osten die Straße<br />

<strong>Heiligenstadt</strong> nach Kalteneber (L 2022), <strong>im</strong> Westen Gemarkungsgrenze zu Uder;<br />

Innerhalb des Pirschbezirkes gibt es ausgebaute Wanderwege, deshalb ist mit einer<br />

Frequentierung durch die Bevölkerung zu rechnen.<br />

Abschussplan:<br />

Der Abschussplan bezieht sich auf den gesamten <strong>Eigenjagdbezirk</strong>. Bis auf Widerruf ist es<br />

möglich, den Abschuss in den einzelnen Wildarten nach diesen Planvorgaben zu tätigen. Der<br />

zuständige Revierförster oder das Forstamt sind berechtigt, den Abschuss (z. B. bei<br />

Planerfüllung) ganz oder teilweise zu sperren.<br />

Wildart<br />

Stück<br />

Raubwild (außer Baummarder)<br />

unbegrenzt<br />

Schwarzwild gesamt<br />

unbegrenzt<br />

Kitze 3<br />

Ricken und Schmalrehe 2<br />

Rehböcke max. 2<br />

Muffelwild für Trophäenträger gelten<br />

die Entgelte der Anlage 5<br />

Im Rahmen der Abschussplanung der<br />

Hegegemeinschaft<br />

Rotwild<br />

für Trophäenträger gelten<br />

die Entgelte der Anlage 5<br />

Im Rahmen der Abschussplanung der<br />

Hegegemeinschaft<br />

Mindestabschuss: 7 Stück Rehwild (Alter und Geschlecht entsprechend dem Abschussplan)<br />

Vergünstigungen:<br />

‣ Bei Abschuss von 4 Stücken Rehwild (Ricken, Schmalrehe und Kitze) ist ein<br />

zusätzlicher Bockabschuss oder Widderabschuss Klasse II b kostenfrei.<br />

‣ Bei Erfüllung des Abschussplanes (Böcke, Ricken, Schmalrehe und Kitze) ist ein<br />

Widderabschuss Klasse I kostenfrei.


Anlage 4<br />

Stadtverwaltung <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong> - Pirschbezirk „Lange Linie“<br />

Revier<br />

Alter Kopf<br />

Jagdjahr 2014/2015<br />

Fläche<br />

111,75 ha<br />

Anzahl jagdlicher Einrichtungen 17<br />

Mindestgebot<br />

7,00 €/ha<br />

Beschreibung:<br />

Laubmischwald<br />

Einstand von:<br />

Muffel-, Reh- und Schwarzwild; Rotwild als Wechselwild<br />

Grenzen:<br />

<strong>im</strong> Norden Weg Deiergrund, <strong>im</strong> Süden Waldweg Lange Linie, <strong>im</strong> Osten L 2022 (Straße<br />

<strong>Heiligenstadt</strong> nach Kalteneber), <strong>im</strong> Westen Gemarkungsgrenze zu Uder und Abteilungsgrenze;<br />

Innerhalb des Pirschbezirkes gibt es ausgebaute Wanderwege, deshalb ist mit einer<br />

Frequentierung durch die Bevölkerung zu rechnen.<br />

Abschussplan:<br />

Der Abschussplan bezieht sich auf den gesamten <strong>Eigenjagdbezirk</strong>. Bis auf Widerruf ist es<br />

möglich, den Abschuss in den einzelnen Wildarten nach diesen Planvorgaben zu tätigen. Der<br />

zuständige Revierförster oder das Forstamt sind berechtigt, den Abschuss (z. B. bei<br />

Planerfüllung) ganz oder teilweise zu sperren.<br />

Wildart<br />

Stück<br />

Raubwild (außer Baummarder)<br />

unbegrenzt<br />

Schwarzwild gesamt<br />

unbegrenzt<br />

Kitze 2<br />

Ricken und Schmalrehe 2<br />

Rehböcke max. 2<br />

Muffelwild für Trophäenträger gelten<br />

die Entgelte der Anlage 5<br />

Im Rahmen der Abschussplanung der<br />

Hegegemeinschaft<br />

Rotwild<br />

für Trophäenträger gelten<br />

die Entgelte der Anlage 5<br />

Im Rahmen der Abschussplanung der<br />

Hegegemeinschaft<br />

Mindestabschuss: 6 Stück Rehwild (Alter und Geschlecht entsprechend dem Abschussplan)<br />

Vergünstigungen:<br />

‣ Bei Abschuss von 4 Stücken Rehwild (Ricken, Schmalrehe und Kitze) ist ein<br />

zusätzlicher Bockabschuss oder Widderabschuss Klasse II b kostenfrei.<br />

‣ Bei Erfüllung des Abschussplanes (Böcke, Ricken, Schmalrehe und Kitze) ist ein<br />

Widderabschuss Klasse I kostenfrei.


Anlage 5<br />

Erwerb von Trophäen des Schalenwildes<br />

Rothirsch ab AK II<br />

bis 2,0 kg<br />

über 2,0 bis 3,5 kg<br />

über 3,5 bis 4,0 kg<br />

über 4,0 bis 5,0 kg<br />

über 5,0 kg<br />

Muffelwidder ab AK II<br />

Muffelwidder Klasse I<br />

10 EUR/kg<br />

15 EUR/kg<br />

20 EUR/kg<br />

25 EUR/kg<br />

30 EUR/kg<br />

40 EUR/Stück<br />

1.500 EUR/Stück<br />

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise (zzgl. gesetzl. Ust.)<br />

Alle übrigen Trophäen werden nicht gesondert berechnet.<br />

Zur Best<strong>im</strong>mung des Trophäengewichts können die kompletten Häupter direkt nach dem<br />

Abschärfen gewogen werden. Für Rotwild sind von diesem Gewicht max. 2,5 kg abzuziehen.<br />

Wird das Gewicht am grob entfleischten Schädel und ohne Unterkiefer best<strong>im</strong>mt, so sind bei<br />

Rotwild 1,0 kg abzuziehen. Bei abgekochten Trophäen sind keine Abzüge in Ansatz zu<br />

bringen.<br />

Bei Fehlabschüssen greifen die Sanktionen der Unteren Jagdbehörde.

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