Jagen im Eigenjagdbezirk - Heilbad Heiligenstadt
Jagen im Eigenjagdbezirk - Heilbad Heiligenstadt
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<strong>Jagen</strong> <strong>im</strong> <strong>Eigenjagdbezirk</strong> „Alter Kopf“ der Stadt <strong>Heilbad</strong><br />
<strong>Heiligenstadt</strong> <strong>im</strong> Jagdjahr 2014/2015<br />
Liebe Jägerinnen, liebe Jäger,<br />
für das Jagdjahr 2014/2015 bietet die Stadt <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong> die Gelegenheit <strong>im</strong><br />
<strong>Eigenjagdbezirk</strong> „Alter Kopf“ einen Pirschbezirk zu erwerben. Wenn Sie ein attraktives<br />
Jagdgebiet für ein längerfristiges intensives Natur- und Jagderlebnis suchen, so finden Sie <strong>im</strong><br />
<strong>Eigenjagdbezirk</strong> „Alter Kopf“ beste Voraussetzungen. Die Vergabe der nachfolgend<br />
beschriebenen entgeltlichen Jagderlaubnisscheine (sogenannte „Begehungsscheine“) wird<br />
für das beginnende Jagdjahr 2014/2015 ausgeschrieben. Das Mindestgebot wird mit<br />
7,00 €/ha festgesetzt. Anschließend können sie jährlich verlängert werden, sofern der<br />
Mindestabschuss erfüllt wird, jedoch vorerst bis 31.03.2016.<br />
In den beiden Pirschbezirken „Alter Kopf“ und „Lange Linie“ können unsere hier he<strong>im</strong>ischen<br />
Schalenwildarten Rot-, Muffel-, Reh- und Schwarzwild bejagt werden – der Abschuss ist<br />
zahlenmäßig durch den Rahmen des Gesamtabschussplanes begrenzt, kann jedoch auf<br />
Antrag erhöht werden.<br />
Mit den Begehungsscheinen bieten wir Ihnen unter anderem die selbständige Einzeljagd <strong>im</strong><br />
zugewiesenen Pirschbezirk, eine sehr gute jagdliche Infrastruktur sowie jederzeit<br />
Unterstützung bei allen jagdlichen Fragen.<br />
Die Bedingungen für die Ausschreibung der entgeltlichen Jagderlaubnisse sowie die<br />
verfügbaren Pirschbezirke sind mit ihren Beschreibungen nachfolgend aufgeführt.<br />
Einweisung zu einzelnen Jagdgebieten können vor Ort mit unserem zuständigen<br />
Revierförster vereinbart werden.<br />
Möchten Sie einen entgeltlichen Jagderlaubnisschein für einen der beschriebenen<br />
Pirschbezirke erhalten, so reichen Sie bitte Ihr schriftliches und unterzeichnetes Gebot in<br />
einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Gebot entgeltliche Jagderlaubnis<br />
Pirschbezirk „ Alter Kopf“ oder „Lange Linie“ bei der Stadtverwaltung <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong>,<br />
Aegidienstraße 20, 37308 <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong> bis spätestens 28.02.2014 ein.<br />
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:<br />
Ordnungsamtsleiter: Herr Hucke<br />
Tel.: 03606/677301, Fax: 03606/677900, E-Mail: th.hucke@heilbad-heiligenstadt.de<br />
Ordnungsamtsmitarbeiter: Herr Kohlstedt<br />
Tel.: 03606/677330, Fax: 03606/677900, E-Mail: f.kohlstedt@heilbad-heiligenstadt.de<br />
für die Pirschbezirke zuständigen Revierförster: Herr Beume<br />
Telefon: 03606/614645
- 2 -<br />
Bedingungen<br />
für die entgeltliche Jagderlaubnis in einem Pirschbezirk des <strong>Eigenjagdbezirk</strong>es „Alter Kopf“<br />
des Stadtwaldes der Stadt <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong> <strong>im</strong> Jagdjahr 2014/2015:<br />
1. Die Erteilung der entgeltlichen Jagderlaubnis für einen best<strong>im</strong>mten Pirschbezirk wird<br />
den Jägerinnen und Jägern öffentlich angeboten. Ein Anspruch auf Erteilung der<br />
Jagderlaubnis bleibt grundsätzlich ausgeschlossen.<br />
2. Die zu vergebenden Pirschbezirke sind in den Anlagen 1 bis 5 nach der Lage, Größe,<br />
Grenzen und zugeordnetem Abschuss dargestellt. Die Ausschreibung erfolgt <strong>im</strong><br />
Zeitraum vom 23.01.2014 bis zum 28.02.2014. Die Unterlagen können <strong>im</strong><br />
Ordnungsamt der Stadt <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong> eingesehen werden.<br />
3. Die Jagderlaubnis beinhaltet <strong>im</strong> Zuge der Einzeljagd Raubwild und Raubzeug<br />
(Baummarder ausgenommen). Weiterhin beinhaltet die Jagderlaubnis sämtliches<br />
Niederwild <strong>im</strong> Rahmen einer geordneten Hege und Wildbestandsregulierung zu<br />
erlegen und zu behalten. Die Bejagung von Schalenwild erfolgt nach den Vorgaben<br />
des Abschussplanes für den gesamten <strong>Eigenjagdbezirk</strong>. Bis auf Widerruf ist es möglich,<br />
den Abschuss in den einzelnen Wildarten nach diesen Planvorgaben zu tätigen. Die<br />
Zuweisung des Rehwildabschusses erfolgt jährlich durch die Jagdleitung mittels<br />
Abschussfreigabe. Die Vermarktung des Wildes erfolgt über das Forstamt<br />
<strong>Heiligenstadt</strong>. Das Wild kann jedoch vom Jagderlaubnisscheininhaber zum üblichen<br />
Wildbretpreis erworben werden. Die Preise für das Wildbret orientieren sich an den<br />
Marktpreisen des Forstamtes. Die Jagderlaubnis wird ohne Gewähr auf den Jagderfolg<br />
vergeben. Der Eigentümer legt Wert auf die Erfüllung des Rehwildabschusses. Der<br />
zuständige Revierförster oder das Forstamt sind berechtigt, den Abschuss (z. B. bei<br />
Planerfüllung) ganz oder teilweise zu sperren.<br />
4. Das schriftliche Gebot für den Pirschbezirk ist Grundlage für die Vergabe. Dieses ist<br />
spätestens bis zum 28.02.2014 <strong>im</strong> Ordnungsamt der Stadt <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong> in<br />
einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Vermerk „Gebot entgeltliche<br />
Jagderlaubnis Pirschbezirk „Alter Kopf“ oder „Lange Linie“ muss angegeben sein. Das<br />
Bieten auf mehrere Pirschbezirke ist möglich, der Zuschlag wird aber nur für einen<br />
Pirschbezirk erteilt. Mit dem Gebot muss der Nachweis der Jagdfähigkeit, der<br />
Jagdberechtigung und der Versicherung erbracht werden.<br />
5. Der Forst- und Jagdausschuss entscheidet nach Vorliegen der schriftlichen Gebote, an<br />
wen die entgeltliche Jagderlaubnis durch die Stadtverwaltung in „freihändiger”<br />
Vergabe erteilt wird.<br />
6. Die Jagdausübung <strong>im</strong> Pirschbezirk hat in engem Einvernehmen mit der Stadtverwaltung<br />
zu erfolgen, dabei obliegt die Jagdleitung dem Revierleiter. Die Beteiligung<br />
weiterer Jagdinteressenten ist unter folgenden Bedingungen gestattet: Der<br />
Jagderlaubnisscheininhaber kann eine weitere Person als Vertreter benennen, die als
- 3 -<br />
Jagdgast ohne die persönliche Begleitung des Jagderlaubnisscheininhabers die Jagd<br />
ausüben darf. Sonstigen Jagdgästen ist die Jagdausübung nur in Begleitung des Jagderlaubnisscheininhabers<br />
oder seines Vertreters gestattet. Der Vertreter muss durch<br />
die Jagdleitung genehmigt werden und muss sich bei der Jagdausübung mittels<br />
Jagdgastkarte ausweisen. Die Verantwortung bleibt be<strong>im</strong> Jagderlaubnisscheininhaber.<br />
Der Stadtverwaltung und dem zuständigen Forstamtsmitarbeiter bleiben weiterhin<br />
die Ausübung des Forst- und Jagdschutzes vorbehalten. Der Jagdleiter kann<br />
Drückjagden anordnen oder untersagen.<br />
7. Zur Jagdausübung gehören die Durchführung u.a. unaufschiebbarer Maßnahmen, z. B.<br />
die Versorgung von Fallwild und die Wildfreihaltung von Forstschutzgattern.<br />
8. Die Jagderlaubnis gilt zunächst für 1 Jagdjahr mit einer dre<strong>im</strong>onatigen Kündigungsfrist<br />
zum Ende des Jagdjahres. Bei Erfüllung des Mindestabschusses in dem Jagdjahr<br />
2014/2015 von 7 Stück Rehwild <strong>im</strong> Pirschbezirk „Alter Kopf“ bzw. 6 Stück Rehwild <strong>im</strong><br />
Pirschbezirk „Lange Linie“ kann sie i. d. R. jährlich verlängert werden, wobei für das<br />
Jagdjahr 2014/2015 folgende Vergünstigungen in Aussicht gestellt werden:<br />
‣ Bei Abschuss von 4 Stücken Rehwild (Ricken, Schmalrehe und Kitze) ist ein<br />
zusätzlicher Bockabschuss oder Widderabschuss Klasse II b kostenfrei.<br />
‣ Bei Erfüllung des Abschussplanes (Böcke, Ricken, Schmalrehe und Kitze) ist ein<br />
Widderabschuss Klasse I kostenfrei.<br />
9. Die von der Stadt <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong> errichteten jagdlichen Einrichtungen sind vom<br />
Jagderlaubnisscheininhaber zu unterhalten und ggf. zu erneuern.<br />
10. Die Stadtverwaltung behält sich das Recht vor, die erteilte Jagderlaubnis jederzeit zu<br />
widerrufen. In der Regel kann dieses nach Ablauf des Jagdjahres erfolgen. Bei<br />
Verstößen gegen die hier genannten Bedingungen bzw. gegen gesetzliche<br />
Best<strong>im</strong>mungen kann die erteilte Jagderlaubnis mit sofortiger Wirkung widerrufen<br />
werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des gezahlten Preises (auch nicht<br />
teilweise). Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.<br />
Thomas Spielmann<br />
Bürgermeister der Stadt <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong>
Anlage 1<br />
Lagekarte <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong> <strong>Eigenjagdbezirk</strong> „Alter Kopf“
Anlage 2<br />
Karte des Pirschbezirkes
Anlage 3<br />
Stadtverwaltung <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong> - Pirschbezirk „Alter Kopf“<br />
Revier<br />
Alter Kopf<br />
Jagdjahr 2014/2015<br />
Fläche<br />
138,71 ha<br />
Anzahl jagdlicher Einrichtungen 22<br />
Mindestgebot<br />
7,00 €/ha<br />
Beschreibung:<br />
Laubmischwald mit einer Wildäsungsfläche sowie einer Wasserfläche;<br />
Einstand von:<br />
Muffel-, Reh- und Schwarzwild; Rotwild als Wechselwild<br />
Grenzen:<br />
<strong>im</strong> Norden Reviergrenze Schüttenkopf, <strong>im</strong> Süden Weg zum Deiergrund, <strong>im</strong> Osten die Straße<br />
<strong>Heiligenstadt</strong> nach Kalteneber (L 2022), <strong>im</strong> Westen Gemarkungsgrenze zu Uder;<br />
Innerhalb des Pirschbezirkes gibt es ausgebaute Wanderwege, deshalb ist mit einer<br />
Frequentierung durch die Bevölkerung zu rechnen.<br />
Abschussplan:<br />
Der Abschussplan bezieht sich auf den gesamten <strong>Eigenjagdbezirk</strong>. Bis auf Widerruf ist es<br />
möglich, den Abschuss in den einzelnen Wildarten nach diesen Planvorgaben zu tätigen. Der<br />
zuständige Revierförster oder das Forstamt sind berechtigt, den Abschuss (z. B. bei<br />
Planerfüllung) ganz oder teilweise zu sperren.<br />
Wildart<br />
Stück<br />
Raubwild (außer Baummarder)<br />
unbegrenzt<br />
Schwarzwild gesamt<br />
unbegrenzt<br />
Kitze 3<br />
Ricken und Schmalrehe 2<br />
Rehböcke max. 2<br />
Muffelwild für Trophäenträger gelten<br />
die Entgelte der Anlage 5<br />
Im Rahmen der Abschussplanung der<br />
Hegegemeinschaft<br />
Rotwild<br />
für Trophäenträger gelten<br />
die Entgelte der Anlage 5<br />
Im Rahmen der Abschussplanung der<br />
Hegegemeinschaft<br />
Mindestabschuss: 7 Stück Rehwild (Alter und Geschlecht entsprechend dem Abschussplan)<br />
Vergünstigungen:<br />
‣ Bei Abschuss von 4 Stücken Rehwild (Ricken, Schmalrehe und Kitze) ist ein<br />
zusätzlicher Bockabschuss oder Widderabschuss Klasse II b kostenfrei.<br />
‣ Bei Erfüllung des Abschussplanes (Böcke, Ricken, Schmalrehe und Kitze) ist ein<br />
Widderabschuss Klasse I kostenfrei.
Anlage 4<br />
Stadtverwaltung <strong>Heilbad</strong> <strong>Heiligenstadt</strong> - Pirschbezirk „Lange Linie“<br />
Revier<br />
Alter Kopf<br />
Jagdjahr 2014/2015<br />
Fläche<br />
111,75 ha<br />
Anzahl jagdlicher Einrichtungen 17<br />
Mindestgebot<br />
7,00 €/ha<br />
Beschreibung:<br />
Laubmischwald<br />
Einstand von:<br />
Muffel-, Reh- und Schwarzwild; Rotwild als Wechselwild<br />
Grenzen:<br />
<strong>im</strong> Norden Weg Deiergrund, <strong>im</strong> Süden Waldweg Lange Linie, <strong>im</strong> Osten L 2022 (Straße<br />
<strong>Heiligenstadt</strong> nach Kalteneber), <strong>im</strong> Westen Gemarkungsgrenze zu Uder und Abteilungsgrenze;<br />
Innerhalb des Pirschbezirkes gibt es ausgebaute Wanderwege, deshalb ist mit einer<br />
Frequentierung durch die Bevölkerung zu rechnen.<br />
Abschussplan:<br />
Der Abschussplan bezieht sich auf den gesamten <strong>Eigenjagdbezirk</strong>. Bis auf Widerruf ist es<br />
möglich, den Abschuss in den einzelnen Wildarten nach diesen Planvorgaben zu tätigen. Der<br />
zuständige Revierförster oder das Forstamt sind berechtigt, den Abschuss (z. B. bei<br />
Planerfüllung) ganz oder teilweise zu sperren.<br />
Wildart<br />
Stück<br />
Raubwild (außer Baummarder)<br />
unbegrenzt<br />
Schwarzwild gesamt<br />
unbegrenzt<br />
Kitze 2<br />
Ricken und Schmalrehe 2<br />
Rehböcke max. 2<br />
Muffelwild für Trophäenträger gelten<br />
die Entgelte der Anlage 5<br />
Im Rahmen der Abschussplanung der<br />
Hegegemeinschaft<br />
Rotwild<br />
für Trophäenträger gelten<br />
die Entgelte der Anlage 5<br />
Im Rahmen der Abschussplanung der<br />
Hegegemeinschaft<br />
Mindestabschuss: 6 Stück Rehwild (Alter und Geschlecht entsprechend dem Abschussplan)<br />
Vergünstigungen:<br />
‣ Bei Abschuss von 4 Stücken Rehwild (Ricken, Schmalrehe und Kitze) ist ein<br />
zusätzlicher Bockabschuss oder Widderabschuss Klasse II b kostenfrei.<br />
‣ Bei Erfüllung des Abschussplanes (Böcke, Ricken, Schmalrehe und Kitze) ist ein<br />
Widderabschuss Klasse I kostenfrei.
Anlage 5<br />
Erwerb von Trophäen des Schalenwildes<br />
Rothirsch ab AK II<br />
bis 2,0 kg<br />
über 2,0 bis 3,5 kg<br />
über 3,5 bis 4,0 kg<br />
über 4,0 bis 5,0 kg<br />
über 5,0 kg<br />
Muffelwidder ab AK II<br />
Muffelwidder Klasse I<br />
10 EUR/kg<br />
15 EUR/kg<br />
20 EUR/kg<br />
25 EUR/kg<br />
30 EUR/kg<br />
40 EUR/Stück<br />
1.500 EUR/Stück<br />
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise (zzgl. gesetzl. Ust.)<br />
Alle übrigen Trophäen werden nicht gesondert berechnet.<br />
Zur Best<strong>im</strong>mung des Trophäengewichts können die kompletten Häupter direkt nach dem<br />
Abschärfen gewogen werden. Für Rotwild sind von diesem Gewicht max. 2,5 kg abzuziehen.<br />
Wird das Gewicht am grob entfleischten Schädel und ohne Unterkiefer best<strong>im</strong>mt, so sind bei<br />
Rotwild 1,0 kg abzuziehen. Bei abgekochten Trophäen sind keine Abzüge in Ansatz zu<br />
bringen.<br />
Bei Fehlabschüssen greifen die Sanktionen der Unteren Jagdbehörde.