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Niedersachsen-Tickets können wie folgt genutzt werden von:<br />

1. Reisender (über 14 Jahre), beliebig viele Kinder (bis 14 Jahre) Weitere Reisende (über 14 Jahre),<br />

unterschreibt das Ticket des 1. Reisenden fremde Kinder bis 14 Jahre,<br />

Hund<br />

NiedersachsenTicket<br />

1 Person x x 0<br />

NiedersachsenTicket<br />

2 Personen x x 1<br />

NiedersachsenTicket<br />

3 Personen x 2<br />

NiedersachsenTicket<br />

4 Personen x 3<br />

NiedersachsenTicket<br />

5 Personen x 4<br />

Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung<br />

der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt.<br />

Ein Niedersachsen-Ticket ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets<br />

Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers eingetragen sind. Der Inhaber muss diese<br />

Angaben vor Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben eintragen sofern dies nicht bereits<br />

vom Verkaufssystem vorgenommen wurde.<br />

Es ist der Name des Reisenden mit der längsten Reisestrecke einzutragen.<br />

Mitgeführte Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt.<br />

Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis<br />

nachzuweisen.<br />

Der Weiterverkauf oder die kostenlose Überlassung von Niedersachsen-Tickets ist nach Fahrtantritt<br />

nicht gestattet.<br />

Niedersachsen-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Ein Übergang in die 1.<br />

Wagenklasse ist ausgeschlossen.<br />

Beim Niedersachsen-Ticket handelt es sich um ein Produkt der DB Regio AG, das neben der DB<br />

AG auch von anderen Mitgliedsunternehmen des VBN vertrieben wird. Es wird in allen Verbundverkehrsmitteln<br />

anerkannt.<br />

14.3 Geltungsdauer<br />

Niedersachsen-Tickets gelten an dem auf dem Ticket angegebenen Geltungstag für beliebig viele<br />

Fahrten und zwar<br />

- Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages<br />

- Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Niedersachsen gültigen gesetzlichen<br />

Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages<br />

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