1 3 - BSAG
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13. Schönes-Wochenende-Ticket<br />
13.1 Geltungsumfang<br />
Das Schönes-Wochenende-Ticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Verbundes<br />
und darüber hinaus in den Nahverkehrszügen der DB AG und anderer Verkehrsunternehmen außerhalb<br />
des VBN, wenn diese das Angebot ebenfalls anerkennen.<br />
13.2 Erwerb/Nutzung<br />
Das Schönes-Wochenende-Ticket kann von bis zu 5 Personen oder Eltern und oder Großeltern<br />
(maximal 2 Erwachsene) mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14<br />
Jahre genutzt werden. Der Preis und die tarifrechtlichen Bestimmungen des verbundeigenen Angebotes<br />
sind abhängig vom Angebot der DB AG.<br />
In den Zügen der DB und der metronom Eisenbahngesellschaft mbH wird das Schönes-Wochenende-Ticket<br />
nur im RE, RB, ME und MEr und nur zum Bordpreis ausgegeben (s. BB Personenverkehr<br />
Nr. 3.9 der DB bzw. Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der metronom Eisenbahngesellschaft<br />
mbH für den Schienen-Personenverkehr). In den erixx-Zügen erfolgt kein Verkauf<br />
des Schönes-Wochenende-Ticket; der Fahrausweis ist vor Fahrtantritt zu erwerben (s. Beförderungsbedingungen<br />
und Tarifbestimmungen der erixx GmbH).<br />
Beim Schönes-Wochenende-Ticket handelt es sich um ein Produkt der DB Regio AG, das außer<br />
von der DB AG auch von anderen Mitgliedsunternehmen des VBN vertrieben wird. Es wird in allen<br />
Verbundverkehrsmitteln anerkannt.<br />
Bei gemeinsam Reisenden ist die Erweiterung der Gruppengröße oder der Austausch von Personen<br />
nach Fahrtantritt nicht zugelassen. Der Weiterverkauf oder die kostenlose Überlassung von<br />
benutzten Schönes-Wochenende-Tickets ist nach Fahrtantritt nicht gestattet. In das dafür vorgesehene<br />
Feld des Tickets ist vor Fahrtantritt durch den Reisenden sein Name und Vorname in Druckbuchstaben<br />
einzutragen, bei mehreren gemeinsam reisenden Personen Name und Vorname des<br />
Reisenden mit der längsten Reisestrecke. Dieser ist verpflichtet, im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle<br />
auf Anforderung seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.<br />
Das Angebot wird nicht nachträglich gewährt, wenn kein anderes Ticket vorhanden ist.<br />
Das Schönes-Wochenende-Ticket wird nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Ein Übergang in<br />
die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.<br />
13.3 Geltungsdauer<br />
Das Schönes-Wochenende-Ticket gilt samstags oder sonntags von 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages<br />
für beliebig viele Fahrten. Bei Nutzung der Nachtlinien der <strong>BSAG</strong> (alle mit „N“ gekennzeichneten<br />
Linien der <strong>BSAG</strong>), der Nachtexpresslinien der VWG sowie der VBN-Nachtschwärmerlinien<br />
ist für jede Person ein Nachtlinien-Zuschlag zu zahlen.<br />
13.4 Umtausch/Erstattung<br />
Das Schönes-Wochenende-Ticket ist vom Umtausch und der Erstattung ausgeschlossen.<br />
13.5 Mitnahme von Fahrrädern<br />
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