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A. Tarif des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN)<br />

I. Geltungsbereich<br />

Das Tarifgebiet des VBN umfasst die in Anlage 1 aufgeführten Landkreise, Städte und Gemeinden.<br />

Es ist unterteilt in das:<br />

Tarifgebiet 1<br />

Tarifgebiet 2<br />

Tarifgebiet 3<br />

Tarifgebiet 4<br />

Stadtgemeinde Bremen bestehend aus<br />

Zone 100 (Bremen-Stadt)<br />

Zone 101 (Bremen Nord)<br />

Zone 250 (Stadt Bremerhaven)<br />

Zone 740 (Stadt Oldenburg)<br />

Alle Zonen des Verkehrsgebietes des VBN in Niedersachsen (ausgenommen<br />

Tarifgebiet 3 = Zone 740)<br />

Die Abgrenzungen der Tarifgebiete sind der Anlage 1 zu entnehmen.<br />

Der VBN-Tarif gilt für alle Öffentlichen Personennahverkehre im Sinne von § 42 und § 43 Nr. 2 Personenbeförderungsgesetz<br />

(PBefG), für alle Schienenpersonennahverkehre im Sinne von § 2 Abs. 5<br />

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) und für alle sonstigen für den Verbundverkehr zugelassenen<br />

Schienenpersonenverkehre 1 , die von den im VBN zusammengeschlossenen oder mit dem VBN<br />

kooperierenden Verkehrsunternehmen im Verbundraum erbracht werden. Die Unternehmen sind in<br />

der Anlage 2 aufgeführt.<br />

Tickets des Fernverkehrs gelten in den Nahverkehrszügen grundsätzlich für Fahrten aus dem Verbundraum<br />

hinaus bzw. hinein.<br />

1 IC-Züge der DB AG (nur Zeit-Tickets gem. Ziffer 2.6 (1) u. 3.2 (1)<br />

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