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Tickets (PLUS) berechtigt im Geltungszeitraum und -bereich dieses Tickets zum Kauf<br />

eines Monats-FahrradTickets. Beim SemesterTicket sind hierbei die Regelungen der<br />

Ziffer 12.3, Abs. (11) zu beachten. Das Abo FahrradTicket kann ausschließlich vom<br />

Inhaber eines JahresTickets bzw. 365 Tage-Tickets (PLUS) oder JobTickets des<br />

gleichen Geltungszeitraumes und -bereiches erworben werden. Bei elektronischen<br />

Zeit-Tickets ist die Nummer der GeldKarte (Bankkarte oder kontoungebundene<br />

GeldKarte) mit einem nicht radierbaren Stift in das Monats-FahrradTicket zu<br />

übertragen.<br />

(3) Die Kundenkartennummer bzw. GeldKartennummer oder Ticketnummer ist auf dem<br />

Monats-FahrradTicket vom Fahrgast mit einem nicht radierbaren Stift einzutragen.<br />

Das Zeit-Ticket für Fahrräder gilt zusammen mit dem Zeit-Ticket und kann ggf. wie<br />

dieses auch übertragen werden. Es ist gemeinsam mit diesem bei der Kontrolle<br />

vorzuzeigen.<br />

Unabhängig von der Mitnahmeregelung des Zeit-Tickets gemäß Ziffer 2.6.7 ist für jedes<br />

mitgenommene Fahrrad ein Ticket zu lösen.<br />

(4) Der Fahrgast hat dafür Sorge zu tragen, dass das FahrradTicket bei Fahrtantritt<br />

entwertet ist. Eine Entwertung in den Zügen der DB AG, der Regio-S-Bahn, des<br />

metronom, der erixx GmbH sowie der EVB ist nicht möglich.<br />

(5) Falträder werden dann kostenlos befördert, wenn sie zusammengeklappt sind. Sie<br />

gelten dann als Gepäckstück. Dies gilt auch für zusammengeklappte<br />

Fahrradanhänger.<br />

(6) FahrradTickets berechtigen auch zum Umsteigen.<br />

13.4. Tiere<br />

14. Umsatzsteuer<br />

(1) Kleintiere - auch kleine Hunde – werden kostenlos befördert, wenn sie in geeigneten Behältern<br />

(Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen o.ä.) auf dem Schoß gehalten werden.<br />

(2) Hunde, die nicht in Behältern transportiert werden, müssen angeleint mitgenommen werden.<br />

Sie werden befördert, wenn nach Ansicht des Fahr- oder Prüfpersonals ausreichend<br />

Platz vorhanden ist. Für diese Hunde wird der Fahrpreis eines Kinder-EinzelTickets oder<br />

Zeit-Tickets für SchülerInnen der jeweiligen Preisstufe in der 2. Wagenklasse erhoben.<br />

(3) Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Agressivität und Gefährlichkeit, insbesondere<br />

sog. „Kampfhunde“, ist in allen Verbundverkehrsmitteln ausgeschlossen.<br />

(4) Des Weiteren gelten für die Mitnahme von Tieren die §§ 12 und 13 der Gemeinsamen<br />

Beförderungsbedingungen.<br />

In den Fahrpreisen ist die Umsatzsteuer zum ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Ziffer 10 UStG<br />

enthalten.<br />

15. Beförderungsbedingungen<br />

Auf allen in den VBN-Tarif einbezogenen Linien und Strecken gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen<br />

in der jeweils neuesten Fassung.<br />

Für alle für den Verbundverkehr zugelassenen Schienenpersonenverkehre, die von den im VBN zusammengeschlossenen<br />

oder mit dem VBN kooperierenden Verkehrsunternehmen im Verbundraum<br />

erbracht werden, gelten für die Beförderung von Personen im Bereich des VBN dieser Tarif und, soweit<br />

er keine Regelung trifft, die Beförderungsbedingungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die<br />

die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG anwenden (BB Personenverkehr).<br />

Die jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen sind unter www.vbn.de<br />

einsehbar,<br />

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