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geklebt wird. Nachträglich geänderte oder unleserliche Kundenkarten bzw. Tickets<br />

sind ungültig und werden ohne Entschädigung eingezogen.<br />

(5) Antragsformulare und Kundenkarten sind bei den unter 1.1 genannten Verkaufsstellen<br />

erhältlich. Die Kundenkarte wird von der Ausgabestelle ausgefüllt. Für die Ausfertigung<br />

der Kundenkarte ist ein für eine Identifizierung eindeutiges Lichtbild erforderlich.<br />

Nachträglich geänderte Antragsformulare sind ungültig.<br />

(6) Fahrgäste, die keine der vorgenannten Verkaufsstellen erreichen können, erhalten<br />

beim Fahrer ihrer regionalen Buslinie einen Antrag auf eine Kundenkarte, der ausgefüllt<br />

und mit einem Lichtbild beim Fahrer wieder abgegeben werden kann. Die<br />

Kundenkarte wird dann dem Fahrgast per Post zugestellt.<br />

(7) Für Schülerlnnen unter 15 Jahren gilt zur Vereinfachung des Antragsverfahrens für<br />

die Ausstellung von Kundenkarten für Schülerlnnen folgende Ausnahme:<br />

Die Anträge brauchen nicht von der Schule bestätigt zu sein. Es genügt die Unterschrift<br />

des Erziehungsberechtigten. Die Gültigkeit dieser Kundenkarte erlischt mit<br />

dem Ende des Monats, in dem der/die SchülerIn 15 Jahre alt wird.<br />

(8) Die Kundenkarte für Schülerlnnen wird auf schriftlichen Antrag ausgestellt. Dieser<br />

muss von der betreffenden Schule bzw. Ausbildungsstätte bestätigt und mit Dienstsiegel<br />

versehen sein. Die Kundenkarte wird bei SchülerInnen ab 15 Jahre längstens<br />

für ein Schuljahr bzw. Ausbildungsjahr, Semester bzw. Trimester ausgestellt. Für<br />

eine Verlängerung der Kundenkarte ist ein neuer Antrag zu stellen.<br />

(9) Das ausgefüllte und von der Schule bzw. Ausbildungsstätte abgestempelte und<br />

unterschriebene Antragsformular bzw. eine gültige Schulbescheinigung, ein Studierendenausweis<br />

oder eine Immatrikulationsbescheinigung in Verbindung mit einem<br />

gültigen Lichtbildausweis dienen als Nachweis für die Berechtigung zum Erwerb der<br />

Kundenkarte. Die Berechtigung und Geltungsdauer wird durch die betriebseigenen<br />

Verkaufsstellen auf der Kundenkarte bescheinigt.<br />

(10) Eine Neuausstellung der Kundenkarte wird erforderlich, wenn sich die befahrenen<br />

Zonen ändern oder die Kundenkarte unleserlich wird, das Lichtbild den Inhaber nicht<br />

mehr erkennen lässt oder ein Wohnungswechsel bzw. eine Namensänderung eingetreten<br />

ist. Eine Änderung der eingetragenen Zonen ist innerhalb des Gültigkeitszeitraumes<br />

des 7-TageTickets oder des MonatsTickets nicht möglich.<br />

(11) Die Kundenkarte verliert ihre Gültigkeit, sobald die Voraussetzung zum Erwerb von<br />

Zeit-Tickets für SchülerInnen nicht mehr gegeben ist.<br />

(12) Bei der Benutzung von Schüler-SammelzeitTickets wird bei GrundschülerInnen unter<br />

12 Jahre auf das Lichtbild verzichtet. Im Schüler-SammelZeitTicket wird stattdessen<br />

der Hinweis „Grundschüler“ aufgebracht.<br />

(13) GastschülerInnen und Schulpraktikanten können eine Kundenkarte ohne Lichtbild für<br />

höchstens 4 Wochen erhalten. Im Feld „Lichtbild“ ist das Wort „Gastschüler“ bzw.<br />

„Gastschülerin“ einzutragen und der VBN-Prüfstempel anzubringen. Ein amtlicher<br />

Lichtbildausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.<br />

3.2.2. Schüler-7-TageTicket<br />

(1) Der Geltungszeitraum des Schüler-7-TageTickets kann für 7 aufeinander folgende<br />

Tage frei gewählt werden.<br />

(2) Die Nummer der Kundenkarte ist vom Kunden in das dafür vorgesehene Feld mit<br />

einem nicht radierbaren Stift zu übertragen. Das gilt ebenfalls für das IC-<br />

AufpreisTicket.<br />

(3) Das Schüler-7-TageTicket ist zu entwerten. Die Entwertung erfolgt durch das Verkaufspersonal<br />

oder bereits beim Verkaufsvorgang durch den Ticketautomaten. Der<br />

Entwertungstag ist der erste Nutzungstag. Am letzten Nutzungstag gilt es bis zum<br />

Betriebsschluss.<br />

(4) Regelungen über Anschluss-Tickets sind in Ziffer 1.5 erläutert.<br />

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