- • - ... EMIR Kundeninformation der Landesbank Berlin AG Die ...
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<strong>EMIR</strong> <strong>Kundeninformation</strong> <strong>der</strong> <strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>AG</strong><br />
Nach <strong>der</strong> Finanzmarktkrise sollen außerbörslich (OTC – over the counter) gehandelte Derivate stärker als<br />
bisher reguliert werden. 2009 wurde auf dem G20-Gipfel in Pittsburgh beschlossen, standardisierte OTC-<br />
Derivate über zentrale Gegenparteien abzuwickeln, Derivategeschäfte an Transaktionsregister zu melden<br />
und an nicht zentral abgewickelte Kontrakte erhöhte Kapitalanfor<strong>der</strong>ungen zu stellen.<br />
-<br />
<strong>•</strong><br />
<strong>Die</strong> europäische Derivateverordnung <strong>EMIR</strong><br />
<strong>Die</strong> Europäische Union hat diesen Auftrag mit <strong>der</strong> „Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien<br />
und Transaktionsregister“ - <strong>EMIR</strong> („European Market Infrastructure Regulation“, Verordnung (EU) Nr.<br />
648/2012) umgesetzt. <strong>Die</strong> Verordnung ist am 16. August 2012 in Kraft getreten und in Deutschland unmittelbar<br />
geltendes Recht. Seit dem 15. März 2013 wird sie durch technische Standards in Gestalt von<br />
Durchführungsverordnungen konkretisiert. Viele Fragen sind allerdings noch offen und müssen durch die<br />
Aufsichtsbehörden geklärt werden. Zusätzlich gilt ab dem 23. Februar 2013 das deutsche „<strong>EMIR</strong>-<br />
Ausführungsgesetz“. <strong>Die</strong> genannten Gesetze enthalten Vorschriften, die nicht nur Banken und Sparkassen<br />
betreffen, son<strong>der</strong>n auch jedes europäische Unternehmen, das ein Derivategeschäft abschließt. <strong>Die</strong> wichtigsten<br />
Regelungen sind nachfolgend aufgeführt.<br />
Unternehmen als nicht-finanzielle Gegenparteien nach <strong>EMIR</strong><br />
Unternehmen mit Sitz in Europa, die keine finanziellen Gegenparteien (wie z.B. Kreditinstitute, Wertpapierfirmen<br />
o<strong>der</strong> Versicherungen) und auch keine zentrale Gegenparteien sind, definiert die <strong>EMIR</strong> als sog.<br />
nicht-finanzielle Gegenparteien. An diesen Status als nicht-finanzielle Gegenpartei knüpfen sich bei Abschluss<br />
eines Derivatevertrags verschiedene Verhaltens- und Organisationspflichten, <strong>der</strong>en Einhaltung<br />
von <strong>der</strong> „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ (BaFin) überwacht wird.<br />
Pflicht zur Nutzung zentraler Gegenparteien<br />
Finanzielle Gegenparteien o<strong>der</strong> nicht-finanzielle Gegenparteien, <strong>der</strong>en Derivatevolumen bestimmte<br />
Schwellenwerte übersteigt (siehe unten), müssen eine zentrale Gegenpartei in ihre Transaktionen einbeziehen<br />
(sog. Central Counterparty o<strong>der</strong> CCP), sofern sich das Geschäft auf ein standardisiertes Derivat<br />
bezieht. Hierbei wird <strong>der</strong> ursprüngliche Vertragspartner für beide Kontrahenten durch die zentrale Gegenpartei<br />
ersetzt mit <strong>der</strong> Konsequenz, dass Zahlungen aus dem Derivategeschäft an die zentrale Gegenpartei<br />
zu leisten o<strong>der</strong> von ihr zu for<strong>der</strong>n sind. <strong>Die</strong>ses Verfahren dient <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>ung von Ausfallrisiken, da zentrale<br />
Gegenparteien strenge Anfor<strong>der</strong>ungen an die Besicherung von Derivategeschäften stellen.<br />
Ausgelöst wird die Pflicht zur Nutzung zentraler Gegenparteien für nicht-finanzielle Gegenparteien, wenn<br />
<strong>der</strong> gleitende Durchschnitt des (brutto) Nominalwerts aller OTC-Derivatepositionen des Unternehmens an<br />
30 aufeinan<strong>der</strong>folgenden Tagen in einer <strong>der</strong> Derivateklassen die unten festgelegten Grenzen überschreitet:<br />
-<br />
Derivateklasse<br />
Aktie<br />
Kredit<br />
Zins<br />
Devisen<br />
Waren und sonstige<br />
Grenze (brutto Nominal; 30 Tage gleitend)<br />
1 Mrd.<br />
1 Mrd.<br />
3 Mrd.<br />
3 Mrd.<br />
3 Mrd.<br />
...<br />
<strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>AG</strong><br />
Alexan<strong>der</strong>platz 2<br />
10178 <strong>Berlin</strong><br />
Postanschrift: 10889 <strong>Berlin</strong><br />
www.lbb.de<br />
Telefon: 030/869 801<br />
Telefax: 030/869 69 41369<br />
SWIFT(BIC): BELA DE BE<br />
BLZ: 100 500 00<br />
Sitz: <strong>Berlin</strong><br />
Reg.-Nr. HRB 99726 B<br />
Amtsgericht Charlottenburg<br />
USt-IdNr.: DE 136634107<br />
Aufsichtsratsvorsitzen<strong>der</strong>: Georg Fahrenschon<br />
Vorstand: Dr. Johannes Evers (Vorsitzen<strong>der</strong>),<br />
Jan Bettink, Serge Demolière,<br />
Hans Jürgen Kulartz, Patrick Tessmann
Seite 2 von 5<br />
Transaktionen von Gesellschaften desselben Konzerns werden einan<strong>der</strong> zugerechnet. Geschäfte die objektiv<br />
messbar <strong>der</strong> Absicherung von Risiken aus <strong>der</strong> Geschäftstätigkeit des Unternehmens dienen, sind<br />
nicht mitzuzählen. <strong>Die</strong> Prüfung, ob sie diese Schwellenwerte überschreitet, obliegt <strong>der</strong> nicht-finanziellen<br />
Gegenpartei.<br />
-<br />
<strong>•</strong><br />
-<br />
Maßnahmen <strong>der</strong> LBB<br />
<strong>Die</strong> <strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> ist bereits heute in <strong>der</strong> Lage Zins<strong>der</strong>ivate zum Clearing an das London Clearing<br />
House LCH (SwapClear Service) zu senden.<br />
Für das Clearing weiterer Produktklassen werden in <strong>der</strong> <strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> die Vorbereitungen zur<br />
Anbindung an entsprechende zentrale Gegenparteien getroffen und die Entwicklungen am Markt<br />
aktiv beobachtet.<br />
Verfahren für die Risikomin<strong>der</strong>ung<br />
Bei Geschäften ohne Eintritt einer zentralen Gegenpartei, also solchen, die wie bisher rein bilateral zwischen<br />
Bank o<strong>der</strong> Sparkasse und ihrem Kunden zustande kommen und auch bilateral abgewickelt werden,<br />
müssen verschiedene Verfahren zur Risikomin<strong>der</strong>ung beachtet werden. Folgende Maßnahmen sind von<br />
allen europäischen Unternehmen, die bilaterale Derivategeschäfte abschließen, zu ergreifen:<br />
<strong>•</strong> Rechtzeitige Vertragsbestätigung („Timely Confirmation“)<br />
<strong>•</strong> Periodischer Bestandsabgleich („Portfolio Reconciliation“)<br />
<strong>•</strong> Prüfung einer Portfolio-Verkleinerung („Portfolio Compression“)<br />
<strong>•</strong> Vereinbarung eines Schlichtungsverfahrens („Dispute Resolution“)<br />
<strong>Die</strong> für die verbindliche Nutzung zentraler Gegenparteien maßgebliche Kategorisierung nicht-finanzieller<br />
Gegenparteien nach ihrem Derivatevolumen greift die Verordnung hier wie<strong>der</strong> auf. Unternehmen oberhalb<br />
(zumindest eines) <strong>der</strong> genannten Schwellenwerte, unterliegen auch im Rahmen <strong>der</strong> bilateralen Risikosteuerung<br />
strengeren Anfor<strong>der</strong>ungen als nicht-finanzielle Gegenparteien unterhalb (aller) Schwellenwerte und<br />
müssen zusätzlich folgende Maßnahmen ergreifen:<br />
<strong>•</strong> Tägliche Bewertung <strong>der</strong> Positionen<br />
<strong>•</strong> Besicherung <strong>der</strong> Positionen<br />
Darüber hinaus gelten für diese Unternehmen kürzere Fristen bei Bestätigung und Bestandsabgleich.<br />
- Rechtzeitige Bestätigung (wirksam seit 15. März 2013)<br />
<strong>Die</strong> Kontrahenten müssen intern geeignete Prozesse vorhalten, um innerhalb bestimmter Fristen<br />
Derivategeschäfte rückbestätigt zu können (nach Möglichkeit elektronisch). Nachstehende Tabelle<br />
enthält die zu beachtenden Fristen bei <strong>der</strong> Bestätigung:<br />
Vertragspartei<br />
Finanzielle Gegenpartei<br />
und nichtfinanzielle Gegenpartei<br />
oberhalb <strong>der</strong><br />
Clearingschwelle<br />
Derivateklasse<br />
Geschäftsabschluss<br />
CDS und<br />
Bis 28.02.2014<br />
IRS Nach 28.02.2014<br />
an<strong>der</strong>e<br />
Bis 31.08.2013<br />
Vom 01.09.2013<br />
bis 31.08.2014<br />
Nach 31.08.2014<br />
Bestätigung bis<br />
Ende 2. Arbeitstag<br />
Ende des folgenden Arbeitstags<br />
Ende des 3. Arbeitstags<br />
Ende des 2. Arbeitstags<br />
Ende des folgenden Ar-<br />
<strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>AG</strong><br />
Alexan<strong>der</strong>platz 2<br />
10178 <strong>Berlin</strong><br />
Postanschrift: 10889 <strong>Berlin</strong><br />
www.lbb.de<br />
Telefon: 030/869 801<br />
Telefax: 030/869 69 41369<br />
SWIFT(BIC): BELA DE BE<br />
BLZ: 100 500 00<br />
Sitz: <strong>Berlin</strong><br />
Reg.-Nr. HRB 99726 B<br />
Amtsgericht Charlottenburg<br />
USt-IdNr.: DE 136634107<br />
Aufsichtsratsvorsitzen<strong>der</strong>: Georg Fahrenschon<br />
Vorstand: Dr. Johannes Evers (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Jan Bettink, Serge Demolière,<br />
Hans Jürgen Kulartz, Patrick Tessmann
Seite 3 von 5<br />
-<br />
Vertragspartei<br />
Derivateklasse<br />
Geschäftsabschluss<br />
Bestätigung bis<br />
beitstags<br />
Bis 31.08.2013 Ende des 5. Arbeitstags<br />
CDS und Vom 01.09.2013<br />
Ende des 3. Arbeitstags<br />
IRS bis 31.08.2014<br />
Nichtfinanzielle Gegenpartei<br />
unterhalb <strong>der</strong> Clearing-<br />
Nach 31.08.2014 Ende des 2. Arbeitstags<br />
schwelle<br />
Bis 31.08.2013 Ende des 7. Arbeitstags<br />
Vom 01.09.2013<br />
an<strong>der</strong>e<br />
Ende des 4. Arbeitstags<br />
bis 31.08.2014<br />
Nach 31.08.2014 Ende des 2. Arbeitstags<br />
Bei Vertragsschluss nach 16:00 Uhr verlängert sich die Frist um einen Tag<br />
<strong>•</strong><br />
Maßnahmen <strong>der</strong> LBB<br />
<strong>Die</strong> <strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> ist Teilnehmer auf Bestätigungs-Plattformen für Zins<strong>der</strong>ivate (MarkitWire)<br />
und Kredit<strong>der</strong>ivate (DTCC). Hierüber ist die rechtzeitige Bestätigung auf elektronischem Wege<br />
für diese Produkte gewährleistet. Zusätzlich hat die <strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> interne Prozesse hinterlegt,<br />
die eine Bestätigung aller nicht über Plattformen verarbeiteten OTC-Derivatekontrakte innerhalb<br />
<strong>der</strong> regulatorischen Fristen ermöglichen.<br />
- Periodischer Bestandsabgleich (wirksam ab 15. September 2013)<br />
Je nach Anzahl <strong>der</strong> miteinan<strong>der</strong> geschlossenen ausstehenden Derivategeschäfte müssen die Vertragsparteien<br />
einen periodischen Bestandsabgleich vornehmen. Nachfolgende Tabelle enthält die anzuwendenden<br />
Frequenzen:<br />
-<br />
Vertragspartei<br />
Finanzielle Gegenpartei<br />
und nichtfinanzielle<br />
Gegenpartei oberhalb<br />
<strong>der</strong> Clearingschwelle<br />
Nichtfinanzielle Gegenpartei<br />
unterhalb <strong>der</strong><br />
Clearingschwelle<br />
Anzahl miteinan<strong>der</strong> geschlossener<br />
Geschäfte<br />
Frequenz<br />
Bis 50<br />
Vierteljährlich<br />
51-499 Wöchentlich<br />
Mehr als 500<br />
Täglich<br />
Bis 100<br />
Jährlich<br />
Mehr als 100<br />
Vierteljährlich<br />
Maßnahmen <strong>der</strong> LBB<br />
Für den <strong>EMIR</strong>-konformen regelmäßigen Abgleich <strong>der</strong> Bestände nutzt die LBB den externen Service<br />
TriResolve des Anbieters TriOptima. Hierüber ist <strong>der</strong> Bestandsabgleich mit allen Teilnehmern,<br />
die ebenfalls diesen Service nutzen, gewährleistet. Sollten Sie diesen Service nicht nutzen,<br />
wird die LBB die von Ihnen zur Verfügung gestellten Bestandsdaten zum Zwecke des Bestandsabgleichs<br />
auf TriResolve laden. <strong>Die</strong>s kann alternativ auch von Ihnen selbst durchgeführt<br />
<strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>AG</strong><br />
Alexan<strong>der</strong>platz 2<br />
10178 <strong>Berlin</strong><br />
Postanschrift: 10889 <strong>Berlin</strong><br />
www.lbb.de<br />
Telefon: 030/869 801<br />
Telefax: 030/869 69 41369<br />
SWIFT(BIC): BELA DE BE<br />
BLZ: 100 500 00<br />
Sitz: <strong>Berlin</strong><br />
Reg.-Nr. HRB 99726 B<br />
Amtsgericht Charlottenburg<br />
USt-IdNr.: DE 136634107<br />
Aufsichtsratsvorsitzen<strong>der</strong>: Georg Fahrenschon<br />
Vorstand: Dr. Johannes Evers (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Jan Bettink, Serge Demolière,<br />
Hans Jürgen Kulartz, Patrick Tessmann
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werden, wofür TriResolve Ihnen täglich einen kostenfreien aggregierten Report zur Verfügung<br />
stellt. Dazu müssen Sie auf TriResolve den Quickport Service nutzen.<br />
Bitte teilen Sie uns dehalb mit, ob eine dieser Varianten für Sie in Frage kommt. <strong>Die</strong> LBB wird die<br />
Bestände, die nicht über TriResolve verarbeitet werden, entsprechend <strong>der</strong> regulatorischen Vorgaben<br />
(Frequenzen), manuell abgleichen.<br />
- Prüfung einer Portfolio-Verkleinerung (wirksam ab 15. September 2013)<br />
Bei 500 o<strong>der</strong> mehr miteinan<strong>der</strong> geschlossenen bilateralen Derivategeschäften haben die Parteien<br />
zweimal jährlich zu prüfen, ob ihr gemeinsames Portfolio verkleinert werden kann.<br />
-<br />
Maßnahmen <strong>der</strong> LBB<br />
Für Zins<strong>der</strong>ivate nimmt die <strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> bereits heute regelmäßig an Kompressionsläufen<br />
über den Service TriReduce von TriOptima teil.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> prüft, inwiefern es erfor<strong>der</strong>lich o<strong>der</strong> angeraten ist, auch für an<strong>der</strong>e Produktklassen<br />
diesen (o<strong>der</strong> einen vergleichbaren) Service in Anspruch zu nehmen.<br />
- Vereinbarung eines Schlichtungsverfahrens (wirksam ab 15. September 2013)<br />
Ebenfalls müssen sich die Parteien vor dem Abschluss eines Derivategeschäfts auf ein Verfahren zur<br />
Beilegung von Streitigkeiten verständigt haben.<br />
<strong>•</strong><br />
Maßnahmen <strong>der</strong> LBB<br />
Für die Verständigung über ein Schlichtungsverfahren und zur Vereinbarung <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en genannten<br />
Pflichten, verwendet die <strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> die Dokumentation <strong>der</strong> Bankenverbände<br />
(BdB und ISDA). (vgl. unten: „Anpassung <strong>der</strong> Vertragsdokumentation“).<br />
Meldung an Transaktionsregister<br />
Zudem müssen Derivategeschäfte an Transaktionsregister gemeldet werden. <strong>Die</strong>se Pflicht trifft auch alle<br />
nicht-finanziellen Gegenparteien mit. <strong>Die</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Meldepflicht kann auf die an<strong>der</strong>e Vertragspartei<br />
o<strong>der</strong> einen Dritten delegiert werden. Jedoch bleibt <strong>der</strong> Meldepflichtige auch nach einer solchen Delegation<br />
rechtlich verantwortlich dafür, dass die Meldungen seiner Geschäfte ordnungsgemäß erfolgen.<br />
-<br />
Bei Transaktionsregistern handelt es sich um privatrechtlich, organisierte Unternehmen, die von <strong>der</strong> europäischen<br />
Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA überwacht werden. Von <strong>der</strong> Meldepflicht erfasst sind in sachlicher<br />
Hinsicht alle Derivatetransaktionen ganz gleich, ob sie OTC o<strong>der</strong> an Börsen zustande kommen, und<br />
in zeitlicher Hinsicht alle Geschäfte, die bei Inkrafttreten <strong>der</strong> <strong>EMIR</strong> am 16. August 2012 noch ausstanden<br />
o<strong>der</strong> seitdem geschlossen wurden. <strong>Die</strong> Meldefrist beträgt jeweils einen Arbeitstag nach dem Abschluss,<br />
<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Beendigung eines Derivategeschäfts. Der Beginn <strong>der</strong> Meldepflicht richtet sich nach <strong>der</strong><br />
Zulassung des ersten europäischen Transaktionsregisters und erfolgt gleichzeitig über alle Derivateklassen.<br />
Gegenwärtig ist von <strong>der</strong> ESMA publiziert und bestätigt, dass die Meldepflicht für alle Derivateklassen<br />
(OTC und Börse) ab dem 12. Februar 2014 startet. Für Geschäfte, die früher geschlossen wurden, ist eine<br />
Nachfrist vorgesehen. Sie beträgt 90 Tage für Transaktionen, die bei Beginn <strong>der</strong> Meldepflicht noch ausstehen<br />
und drei Jahre für solche, die bis dahin ausgelaufen sind.<br />
<strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>AG</strong><br />
Alexan<strong>der</strong>platz 2<br />
10178 <strong>Berlin</strong><br />
Postanschrift: 10889 <strong>Berlin</strong><br />
www.lbb.de<br />
Telefon: 030/869 801<br />
Telefax: 030/869 69 41369<br />
SWIFT(BIC): BELA DE BE<br />
BLZ: 100 500 00<br />
Sitz: <strong>Berlin</strong><br />
Reg.-Nr. HRB 99726 B<br />
Amtsgericht Charlottenburg<br />
USt-IdNr.: DE 136634107<br />
Aufsichtsratsvorsitzen<strong>der</strong>: Georg Fahrenschon<br />
Vorstand: Dr. Johannes Evers (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Jan Bettink, Serge Demolière,<br />
Hans Jürgen Kulartz, Patrick Tessmann
Seite 5 von 5<br />
Legal Entity Identifier (LEI)<br />
Teil des Meldesatzes ist eine Kennnummer zur Identifizierung <strong>der</strong> an dem Derivategeschäft beteiligten<br />
Vertragsparteien. Standard soll <strong>der</strong> sog. „Legal Entity Identifier“ (LEI) werden, mit dem sich ein Unternehmen<br />
weltweit ausweisen kann. <strong>Die</strong> Arbeiten an diesem internationalen Standard sind allerdings noch nicht<br />
abgeschlossen. Für deutsche Unternehmen steht jedoch <strong>der</strong> General Entity Identifier (GEI) zur Verfügung,<br />
<strong>der</strong> später ohne Än<strong>der</strong>ung in den LEI überführt werden soll. <strong>Die</strong> Zuteilung des GEI erfolgt durch den von<br />
<strong>der</strong> BaFin autorisierten Anbieter WM Datenservice und ausschließlich online unter www.geiportal.org.<br />
Der von <strong>der</strong> <strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> beantragte GEI lautet: GTQYZJON3I7SXRNJTT73<br />
-<br />
Maßnahmen <strong>der</strong> LBB<br />
<strong>Die</strong> LBB bietet ihren Vertragspartnern an, die Meldung an das Transaktionsregister Regis-TR für sie<br />
zu übernehmen.<br />
Nachweispflicht<br />
Ab einem OTC-Derivatevolumen von 100 Mio. EUR Gesamtnominale o<strong>der</strong> mehr als 100 OTC-<br />
Derivategeschäften haben sich nichtfinanzielle Gegenparteien, die als Kapitalgesellschaft verfasst und<br />
keine kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, durch einen Wirtschaftsprüfer<br />
bescheinigen zu lassen, dass sie die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>EMIR</strong> einhalten können. Entsprechendes gilt<br />
für nichtfinanzielle Gegenparteien in Form Offener Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften<br />
im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB.<br />
<strong>•</strong><br />
Anpassung <strong>der</strong> Vertragsdokumentation<br />
<strong>Die</strong> europäischen Vorgaben erfor<strong>der</strong>n schließlich auch eine Anpassung <strong>der</strong> Vertragsdokumentation für<br />
OTC-Derivate. Notwendig sind insbeson<strong>der</strong>e Vereinbarungen, die für die gemeinsame Einhaltung <strong>der</strong><br />
Pflichten zur rechtzeitigen Bestätigung, zum Bestandsabgleich und zur Schlichtung sorgen.<br />
<strong>Die</strong> Bankenverbände haben auf nationaler Ebene den <strong>EMIR</strong>-Anhang zum Deutschen Rahmenvertrag für<br />
Finanztermingeschäfte entwickelt; auf internationaler Ebene die ISDA den <strong>EMIR</strong> Annex.<br />
<strong>Die</strong>se Dokumentation regelt Vereinbarungen für die gemeinsame Einhaltung <strong>der</strong> genannten Pflichten.<br />
Aktuell befindet sich die <strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> im Rücklaufprozess <strong>der</strong> einzelnen <strong>EMIR</strong>-Anhänge, in dem die<br />
speziellen Pflichten <strong>der</strong> Vertragsparteien abgestimmt werden.<br />
Sollten Sie weitere Fragen in Bezug auf die Umsetzung <strong>der</strong> regulatorischen Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> <strong>EMIR</strong><br />
haben, wenden Sie sich gerne an die Ihnen bekannten Ansprechpartner bei uns im Hause o<strong>der</strong> an<br />
emir-requests@list.lbb.de.<br />
-<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>AG</strong><br />
<strong>Die</strong>se Information erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechtsberatung dar.<br />
<strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>AG</strong><br />
Alexan<strong>der</strong>platz 2<br />
10178 <strong>Berlin</strong><br />
Postanschrift: 10889 <strong>Berlin</strong><br />
www.lbb.de<br />
Telefon: 030/869 801<br />
Telefax: 030/869 69 41369<br />
SWIFT(BIC): BELA DE BE<br />
BLZ: 100 500 00<br />
Sitz: <strong>Berlin</strong><br />
Reg.-Nr. HRB 99726 B<br />
Amtsgericht Charlottenburg<br />
USt-IdNr.: DE 136634107<br />
Aufsichtsratsvorsitzen<strong>der</strong>: Georg Fahrenschon<br />
Vorstand: Dr. Johannes Evers (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Jan Bettink, Serge Demolière,<br />
Hans Jürgen Kulartz, Patrick Tessmann