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<strong>EMIR</strong> <strong>Kundeninformation</strong> <strong>der</strong> <strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>AG</strong><br />

Nach <strong>der</strong> Finanzmarktkrise sollen außerbörslich (OTC – over the counter) gehandelte Derivate stärker als<br />

bisher reguliert werden. 2009 wurde auf dem G20-Gipfel in Pittsburgh beschlossen, standardisierte OTC-<br />

Derivate über zentrale Gegenparteien abzuwickeln, Derivategeschäfte an Transaktionsregister zu melden<br />

und an nicht zentral abgewickelte Kontrakte erhöhte Kapitalanfor<strong>der</strong>ungen zu stellen.<br />

-<br />

<strong>•</strong><br />

<strong>Die</strong> europäische Derivateverordnung <strong>EMIR</strong><br />

<strong>Die</strong> Europäische Union hat diesen Auftrag mit <strong>der</strong> „Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien<br />

und Transaktionsregister“ - <strong>EMIR</strong> („European Market Infrastructure Regulation“, Verordnung (EU) Nr.<br />

648/2012) umgesetzt. <strong>Die</strong> Verordnung ist am 16. August 2012 in Kraft getreten und in Deutschland unmittelbar<br />

geltendes Recht. Seit dem 15. März 2013 wird sie durch technische Standards in Gestalt von<br />

Durchführungsverordnungen konkretisiert. Viele Fragen sind allerdings noch offen und müssen durch die<br />

Aufsichtsbehörden geklärt werden. Zusätzlich gilt ab dem 23. Februar 2013 das deutsche „<strong>EMIR</strong>-<br />

Ausführungsgesetz“. <strong>Die</strong> genannten Gesetze enthalten Vorschriften, die nicht nur Banken und Sparkassen<br />

betreffen, son<strong>der</strong>n auch jedes europäische Unternehmen, das ein Derivategeschäft abschließt. <strong>Die</strong> wichtigsten<br />

Regelungen sind nachfolgend aufgeführt.<br />

Unternehmen als nicht-finanzielle Gegenparteien nach <strong>EMIR</strong><br />

Unternehmen mit Sitz in Europa, die keine finanziellen Gegenparteien (wie z.B. Kreditinstitute, Wertpapierfirmen<br />

o<strong>der</strong> Versicherungen) und auch keine zentrale Gegenparteien sind, definiert die <strong>EMIR</strong> als sog.<br />

nicht-finanzielle Gegenparteien. An diesen Status als nicht-finanzielle Gegenpartei knüpfen sich bei Abschluss<br />

eines Derivatevertrags verschiedene Verhaltens- und Organisationspflichten, <strong>der</strong>en Einhaltung<br />

von <strong>der</strong> „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ (BaFin) überwacht wird.<br />

Pflicht zur Nutzung zentraler Gegenparteien<br />

Finanzielle Gegenparteien o<strong>der</strong> nicht-finanzielle Gegenparteien, <strong>der</strong>en Derivatevolumen bestimmte<br />

Schwellenwerte übersteigt (siehe unten), müssen eine zentrale Gegenpartei in ihre Transaktionen einbeziehen<br />

(sog. Central Counterparty o<strong>der</strong> CCP), sofern sich das Geschäft auf ein standardisiertes Derivat<br />

bezieht. Hierbei wird <strong>der</strong> ursprüngliche Vertragspartner für beide Kontrahenten durch die zentrale Gegenpartei<br />

ersetzt mit <strong>der</strong> Konsequenz, dass Zahlungen aus dem Derivategeschäft an die zentrale Gegenpartei<br />

zu leisten o<strong>der</strong> von ihr zu for<strong>der</strong>n sind. <strong>Die</strong>ses Verfahren dient <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>ung von Ausfallrisiken, da zentrale<br />

Gegenparteien strenge Anfor<strong>der</strong>ungen an die Besicherung von Derivategeschäften stellen.<br />

Ausgelöst wird die Pflicht zur Nutzung zentraler Gegenparteien für nicht-finanzielle Gegenparteien, wenn<br />

<strong>der</strong> gleitende Durchschnitt des (brutto) Nominalwerts aller OTC-Derivatepositionen des Unternehmens an<br />

30 aufeinan<strong>der</strong>folgenden Tagen in einer <strong>der</strong> Derivateklassen die unten festgelegten Grenzen überschreitet:<br />

-<br />

Derivateklasse<br />

Aktie<br />

Kredit<br />

Zins<br />

Devisen<br />

Waren und sonstige<br />

Grenze (brutto Nominal; 30 Tage gleitend)<br />

1 Mrd.<br />

1 Mrd.<br />

3 Mrd.<br />

3 Mrd.<br />

3 Mrd.<br />

...<br />

<strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>AG</strong><br />

Alexan<strong>der</strong>platz 2<br />

10178 <strong>Berlin</strong><br />

Postanschrift: 10889 <strong>Berlin</strong><br />

www.lbb.de<br />

Telefon: 030/869 801<br />

Telefax: 030/869 69 41369<br />

SWIFT(BIC): BELA DE BE<br />

BLZ: 100 500 00<br />

Sitz: <strong>Berlin</strong><br />

Reg.-Nr. HRB 99726 B<br />

Amtsgericht Charlottenburg<br />

USt-IdNr.: DE 136634107<br />

Aufsichtsratsvorsitzen<strong>der</strong>: Georg Fahrenschon<br />

Vorstand: Dr. Johannes Evers (Vorsitzen<strong>der</strong>),<br />

Jan Bettink, Serge Demolière,<br />

Hans Jürgen Kulartz, Patrick Tessmann


Seite 2 von 5<br />

Transaktionen von Gesellschaften desselben Konzerns werden einan<strong>der</strong> zugerechnet. Geschäfte die objektiv<br />

messbar <strong>der</strong> Absicherung von Risiken aus <strong>der</strong> Geschäftstätigkeit des Unternehmens dienen, sind<br />

nicht mitzuzählen. <strong>Die</strong> Prüfung, ob sie diese Schwellenwerte überschreitet, obliegt <strong>der</strong> nicht-finanziellen<br />

Gegenpartei.<br />

-<br />

<strong>•</strong><br />

-<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> LBB<br />

<strong>Die</strong> <strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> ist bereits heute in <strong>der</strong> Lage Zins<strong>der</strong>ivate zum Clearing an das London Clearing<br />

House LCH (SwapClear Service) zu senden.<br />

Für das Clearing weiterer Produktklassen werden in <strong>der</strong> <strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> die Vorbereitungen zur<br />

Anbindung an entsprechende zentrale Gegenparteien getroffen und die Entwicklungen am Markt<br />

aktiv beobachtet.<br />

Verfahren für die Risikomin<strong>der</strong>ung<br />

Bei Geschäften ohne Eintritt einer zentralen Gegenpartei, also solchen, die wie bisher rein bilateral zwischen<br />

Bank o<strong>der</strong> Sparkasse und ihrem Kunden zustande kommen und auch bilateral abgewickelt werden,<br />

müssen verschiedene Verfahren zur Risikomin<strong>der</strong>ung beachtet werden. Folgende Maßnahmen sind von<br />

allen europäischen Unternehmen, die bilaterale Derivategeschäfte abschließen, zu ergreifen:<br />

<strong>•</strong> Rechtzeitige Vertragsbestätigung („Timely Confirmation“)<br />

<strong>•</strong> Periodischer Bestandsabgleich („Portfolio Reconciliation“)<br />

<strong>•</strong> Prüfung einer Portfolio-Verkleinerung („Portfolio Compression“)<br />

<strong>•</strong> Vereinbarung eines Schlichtungsverfahrens („Dispute Resolution“)<br />

<strong>Die</strong> für die verbindliche Nutzung zentraler Gegenparteien maßgebliche Kategorisierung nicht-finanzieller<br />

Gegenparteien nach ihrem Derivatevolumen greift die Verordnung hier wie<strong>der</strong> auf. Unternehmen oberhalb<br />

(zumindest eines) <strong>der</strong> genannten Schwellenwerte, unterliegen auch im Rahmen <strong>der</strong> bilateralen Risikosteuerung<br />

strengeren Anfor<strong>der</strong>ungen als nicht-finanzielle Gegenparteien unterhalb (aller) Schwellenwerte und<br />

müssen zusätzlich folgende Maßnahmen ergreifen:<br />

<strong>•</strong> Tägliche Bewertung <strong>der</strong> Positionen<br />

<strong>•</strong> Besicherung <strong>der</strong> Positionen<br />

Darüber hinaus gelten für diese Unternehmen kürzere Fristen bei Bestätigung und Bestandsabgleich.<br />

- Rechtzeitige Bestätigung (wirksam seit 15. März 2013)<br />

<strong>Die</strong> Kontrahenten müssen intern geeignete Prozesse vorhalten, um innerhalb bestimmter Fristen<br />

Derivategeschäfte rückbestätigt zu können (nach Möglichkeit elektronisch). Nachstehende Tabelle<br />

enthält die zu beachtenden Fristen bei <strong>der</strong> Bestätigung:<br />

Vertragspartei<br />

Finanzielle Gegenpartei<br />

und nichtfinanzielle Gegenpartei<br />

oberhalb <strong>der</strong><br />

Clearingschwelle<br />

Derivateklasse<br />

Geschäftsabschluss<br />

CDS und<br />

Bis 28.02.2014<br />

IRS Nach 28.02.2014<br />

an<strong>der</strong>e<br />

Bis 31.08.2013<br />

Vom 01.09.2013<br />

bis 31.08.2014<br />

Nach 31.08.2014<br />

Bestätigung bis<br />

Ende 2. Arbeitstag<br />

Ende des folgenden Arbeitstags<br />

Ende des 3. Arbeitstags<br />

Ende des 2. Arbeitstags<br />

Ende des folgenden Ar-<br />

<strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>AG</strong><br />

Alexan<strong>der</strong>platz 2<br />

10178 <strong>Berlin</strong><br />

Postanschrift: 10889 <strong>Berlin</strong><br />

www.lbb.de<br />

Telefon: 030/869 801<br />

Telefax: 030/869 69 41369<br />

SWIFT(BIC): BELA DE BE<br />

BLZ: 100 500 00<br />

Sitz: <strong>Berlin</strong><br />

Reg.-Nr. HRB 99726 B<br />

Amtsgericht Charlottenburg<br />

USt-IdNr.: DE 136634107<br />

Aufsichtsratsvorsitzen<strong>der</strong>: Georg Fahrenschon<br />

Vorstand: Dr. Johannes Evers (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Jan Bettink, Serge Demolière,<br />

Hans Jürgen Kulartz, Patrick Tessmann


Seite 3 von 5<br />

-<br />

Vertragspartei<br />

Derivateklasse<br />

Geschäftsabschluss<br />

Bestätigung bis<br />

beitstags<br />

Bis 31.08.2013 Ende des 5. Arbeitstags<br />

CDS und Vom 01.09.2013<br />

Ende des 3. Arbeitstags<br />

IRS bis 31.08.2014<br />

Nichtfinanzielle Gegenpartei<br />

unterhalb <strong>der</strong> Clearing-<br />

Nach 31.08.2014 Ende des 2. Arbeitstags<br />

schwelle<br />

Bis 31.08.2013 Ende des 7. Arbeitstags<br />

Vom 01.09.2013<br />

an<strong>der</strong>e<br />

Ende des 4. Arbeitstags<br />

bis 31.08.2014<br />

Nach 31.08.2014 Ende des 2. Arbeitstags<br />

Bei Vertragsschluss nach 16:00 Uhr verlängert sich die Frist um einen Tag<br />

<strong>•</strong><br />

Maßnahmen <strong>der</strong> LBB<br />

<strong>Die</strong> <strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> ist Teilnehmer auf Bestätigungs-Plattformen für Zins<strong>der</strong>ivate (MarkitWire)<br />

und Kredit<strong>der</strong>ivate (DTCC). Hierüber ist die rechtzeitige Bestätigung auf elektronischem Wege<br />

für diese Produkte gewährleistet. Zusätzlich hat die <strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> interne Prozesse hinterlegt,<br />

die eine Bestätigung aller nicht über Plattformen verarbeiteten OTC-Derivatekontrakte innerhalb<br />

<strong>der</strong> regulatorischen Fristen ermöglichen.<br />

- Periodischer Bestandsabgleich (wirksam ab 15. September 2013)<br />

Je nach Anzahl <strong>der</strong> miteinan<strong>der</strong> geschlossenen ausstehenden Derivategeschäfte müssen die Vertragsparteien<br />

einen periodischen Bestandsabgleich vornehmen. Nachfolgende Tabelle enthält die anzuwendenden<br />

Frequenzen:<br />

-<br />

Vertragspartei<br />

Finanzielle Gegenpartei<br />

und nichtfinanzielle<br />

Gegenpartei oberhalb<br />

<strong>der</strong> Clearingschwelle<br />

Nichtfinanzielle Gegenpartei<br />

unterhalb <strong>der</strong><br />

Clearingschwelle<br />

Anzahl miteinan<strong>der</strong> geschlossener<br />

Geschäfte<br />

Frequenz<br />

Bis 50<br />

Vierteljährlich<br />

51-499 Wöchentlich<br />

Mehr als 500<br />

Täglich<br />

Bis 100<br />

Jährlich<br />

Mehr als 100<br />

Vierteljährlich<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> LBB<br />

Für den <strong>EMIR</strong>-konformen regelmäßigen Abgleich <strong>der</strong> Bestände nutzt die LBB den externen Service<br />

TriResolve des Anbieters TriOptima. Hierüber ist <strong>der</strong> Bestandsabgleich mit allen Teilnehmern,<br />

die ebenfalls diesen Service nutzen, gewährleistet. Sollten Sie diesen Service nicht nutzen,<br />

wird die LBB die von Ihnen zur Verfügung gestellten Bestandsdaten zum Zwecke des Bestandsabgleichs<br />

auf TriResolve laden. <strong>Die</strong>s kann alternativ auch von Ihnen selbst durchgeführt<br />

<strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>AG</strong><br />

Alexan<strong>der</strong>platz 2<br />

10178 <strong>Berlin</strong><br />

Postanschrift: 10889 <strong>Berlin</strong><br />

www.lbb.de<br />

Telefon: 030/869 801<br />

Telefax: 030/869 69 41369<br />

SWIFT(BIC): BELA DE BE<br />

BLZ: 100 500 00<br />

Sitz: <strong>Berlin</strong><br />

Reg.-Nr. HRB 99726 B<br />

Amtsgericht Charlottenburg<br />

USt-IdNr.: DE 136634107<br />

Aufsichtsratsvorsitzen<strong>der</strong>: Georg Fahrenschon<br />

Vorstand: Dr. Johannes Evers (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Jan Bettink, Serge Demolière,<br />

Hans Jürgen Kulartz, Patrick Tessmann


Seite 4 von 5<br />

werden, wofür TriResolve Ihnen täglich einen kostenfreien aggregierten Report zur Verfügung<br />

stellt. Dazu müssen Sie auf TriResolve den Quickport Service nutzen.<br />

Bitte teilen Sie uns dehalb mit, ob eine dieser Varianten für Sie in Frage kommt. <strong>Die</strong> LBB wird die<br />

Bestände, die nicht über TriResolve verarbeitet werden, entsprechend <strong>der</strong> regulatorischen Vorgaben<br />

(Frequenzen), manuell abgleichen.<br />

- Prüfung einer Portfolio-Verkleinerung (wirksam ab 15. September 2013)<br />

Bei 500 o<strong>der</strong> mehr miteinan<strong>der</strong> geschlossenen bilateralen Derivategeschäften haben die Parteien<br />

zweimal jährlich zu prüfen, ob ihr gemeinsames Portfolio verkleinert werden kann.<br />

-<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> LBB<br />

Für Zins<strong>der</strong>ivate nimmt die <strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> bereits heute regelmäßig an Kompressionsläufen<br />

über den Service TriReduce von TriOptima teil.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> prüft, inwiefern es erfor<strong>der</strong>lich o<strong>der</strong> angeraten ist, auch für an<strong>der</strong>e Produktklassen<br />

diesen (o<strong>der</strong> einen vergleichbaren) Service in Anspruch zu nehmen.<br />

- Vereinbarung eines Schlichtungsverfahrens (wirksam ab 15. September 2013)<br />

Ebenfalls müssen sich die Parteien vor dem Abschluss eines Derivategeschäfts auf ein Verfahren zur<br />

Beilegung von Streitigkeiten verständigt haben.<br />

<strong>•</strong><br />

Maßnahmen <strong>der</strong> LBB<br />

Für die Verständigung über ein Schlichtungsverfahren und zur Vereinbarung <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en genannten<br />

Pflichten, verwendet die <strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> die Dokumentation <strong>der</strong> Bankenverbände<br />

(BdB und ISDA). (vgl. unten: „Anpassung <strong>der</strong> Vertragsdokumentation“).<br />

Meldung an Transaktionsregister<br />

Zudem müssen Derivategeschäfte an Transaktionsregister gemeldet werden. <strong>Die</strong>se Pflicht trifft auch alle<br />

nicht-finanziellen Gegenparteien mit. <strong>Die</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Meldepflicht kann auf die an<strong>der</strong>e Vertragspartei<br />

o<strong>der</strong> einen Dritten delegiert werden. Jedoch bleibt <strong>der</strong> Meldepflichtige auch nach einer solchen Delegation<br />

rechtlich verantwortlich dafür, dass die Meldungen seiner Geschäfte ordnungsgemäß erfolgen.<br />

-<br />

Bei Transaktionsregistern handelt es sich um privatrechtlich, organisierte Unternehmen, die von <strong>der</strong> europäischen<br />

Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA überwacht werden. Von <strong>der</strong> Meldepflicht erfasst sind in sachlicher<br />

Hinsicht alle Derivatetransaktionen ganz gleich, ob sie OTC o<strong>der</strong> an Börsen zustande kommen, und<br />

in zeitlicher Hinsicht alle Geschäfte, die bei Inkrafttreten <strong>der</strong> <strong>EMIR</strong> am 16. August 2012 noch ausstanden<br />

o<strong>der</strong> seitdem geschlossen wurden. <strong>Die</strong> Meldefrist beträgt jeweils einen Arbeitstag nach dem Abschluss,<br />

<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Beendigung eines Derivategeschäfts. Der Beginn <strong>der</strong> Meldepflicht richtet sich nach <strong>der</strong><br />

Zulassung des ersten europäischen Transaktionsregisters und erfolgt gleichzeitig über alle Derivateklassen.<br />

Gegenwärtig ist von <strong>der</strong> ESMA publiziert und bestätigt, dass die Meldepflicht für alle Derivateklassen<br />

(OTC und Börse) ab dem 12. Februar 2014 startet. Für Geschäfte, die früher geschlossen wurden, ist eine<br />

Nachfrist vorgesehen. Sie beträgt 90 Tage für Transaktionen, die bei Beginn <strong>der</strong> Meldepflicht noch ausstehen<br />

und drei Jahre für solche, die bis dahin ausgelaufen sind.<br />

<strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>AG</strong><br />

Alexan<strong>der</strong>platz 2<br />

10178 <strong>Berlin</strong><br />

Postanschrift: 10889 <strong>Berlin</strong><br />

www.lbb.de<br />

Telefon: 030/869 801<br />

Telefax: 030/869 69 41369<br />

SWIFT(BIC): BELA DE BE<br />

BLZ: 100 500 00<br />

Sitz: <strong>Berlin</strong><br />

Reg.-Nr. HRB 99726 B<br />

Amtsgericht Charlottenburg<br />

USt-IdNr.: DE 136634107<br />

Aufsichtsratsvorsitzen<strong>der</strong>: Georg Fahrenschon<br />

Vorstand: Dr. Johannes Evers (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Jan Bettink, Serge Demolière,<br />

Hans Jürgen Kulartz, Patrick Tessmann


Seite 5 von 5<br />

Legal Entity Identifier (LEI)<br />

Teil des Meldesatzes ist eine Kennnummer zur Identifizierung <strong>der</strong> an dem Derivategeschäft beteiligten<br />

Vertragsparteien. Standard soll <strong>der</strong> sog. „Legal Entity Identifier“ (LEI) werden, mit dem sich ein Unternehmen<br />

weltweit ausweisen kann. <strong>Die</strong> Arbeiten an diesem internationalen Standard sind allerdings noch nicht<br />

abgeschlossen. Für deutsche Unternehmen steht jedoch <strong>der</strong> General Entity Identifier (GEI) zur Verfügung,<br />

<strong>der</strong> später ohne Än<strong>der</strong>ung in den LEI überführt werden soll. <strong>Die</strong> Zuteilung des GEI erfolgt durch den von<br />

<strong>der</strong> BaFin autorisierten Anbieter WM Datenservice und ausschließlich online unter www.geiportal.org.<br />

Der von <strong>der</strong> <strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> beantragte GEI lautet: GTQYZJON3I7SXRNJTT73<br />

-<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> LBB<br />

<strong>Die</strong> LBB bietet ihren Vertragspartnern an, die Meldung an das Transaktionsregister Regis-TR für sie<br />

zu übernehmen.<br />

Nachweispflicht<br />

Ab einem OTC-Derivatevolumen von 100 Mio. EUR Gesamtnominale o<strong>der</strong> mehr als 100 OTC-<br />

Derivategeschäften haben sich nichtfinanzielle Gegenparteien, die als Kapitalgesellschaft verfasst und<br />

keine kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, durch einen Wirtschaftsprüfer<br />

bescheinigen zu lassen, dass sie die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>EMIR</strong> einhalten können. Entsprechendes gilt<br />

für nichtfinanzielle Gegenparteien in Form Offener Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften<br />

im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB.<br />

<strong>•</strong><br />

Anpassung <strong>der</strong> Vertragsdokumentation<br />

<strong>Die</strong> europäischen Vorgaben erfor<strong>der</strong>n schließlich auch eine Anpassung <strong>der</strong> Vertragsdokumentation für<br />

OTC-Derivate. Notwendig sind insbeson<strong>der</strong>e Vereinbarungen, die für die gemeinsame Einhaltung <strong>der</strong><br />

Pflichten zur rechtzeitigen Bestätigung, zum Bestandsabgleich und zur Schlichtung sorgen.<br />

<strong>Die</strong> Bankenverbände haben auf nationaler Ebene den <strong>EMIR</strong>-Anhang zum Deutschen Rahmenvertrag für<br />

Finanztermingeschäfte entwickelt; auf internationaler Ebene die ISDA den <strong>EMIR</strong> Annex.<br />

<strong>Die</strong>se Dokumentation regelt Vereinbarungen für die gemeinsame Einhaltung <strong>der</strong> genannten Pflichten.<br />

Aktuell befindet sich die <strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> im Rücklaufprozess <strong>der</strong> einzelnen <strong>EMIR</strong>-Anhänge, in dem die<br />

speziellen Pflichten <strong>der</strong> Vertragsparteien abgestimmt werden.<br />

Sollten Sie weitere Fragen in Bezug auf die Umsetzung <strong>der</strong> regulatorischen Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> <strong>EMIR</strong><br />

haben, wenden Sie sich gerne an die Ihnen bekannten Ansprechpartner bei uns im Hause o<strong>der</strong> an<br />

emir-requests@list.lbb.de.<br />

-<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

<strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>Die</strong>se Information erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechtsberatung dar.<br />

<strong>Landesbank</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>AG</strong><br />

Alexan<strong>der</strong>platz 2<br />

10178 <strong>Berlin</strong><br />

Postanschrift: 10889 <strong>Berlin</strong><br />

www.lbb.de<br />

Telefon: 030/869 801<br />

Telefax: 030/869 69 41369<br />

SWIFT(BIC): BELA DE BE<br />

BLZ: 100 500 00<br />

Sitz: <strong>Berlin</strong><br />

Reg.-Nr. HRB 99726 B<br />

Amtsgericht Charlottenburg<br />

USt-IdNr.: DE 136634107<br />

Aufsichtsratsvorsitzen<strong>der</strong>: Georg Fahrenschon<br />

Vorstand: Dr. Johannes Evers (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Jan Bettink, Serge Demolière,<br />

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