Department Maritime Systeme - Interdisziplinäre Fakultät ...
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5. Der Vorstandsvorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Vorstandssitzung. Er kann<br />
die Eröffnung, Leitung und Schließung seiner/seinem Stellvertreter/in übertragen.<br />
6. Zu jeder Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu erstellen. Die Protokollantin/der<br />
Protokollant soll nicht Mitglied des Vorstands sein. Im Protokoll sind der Sitzungsort,<br />
und –zeitpunkt, die Teilnehmer, die Tagesordnung, die besprochenen und<br />
zurückgestellten Anträge, die Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und<br />
der Beschlussfähigkeit, Anträge und Festlegungen des Vorstands, Besprechungsund<br />
Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Tagesordnungspunkten festzuhalten.<br />
Anträge und Beschlussfassungen sind im Wortlaut wiederzugeben.<br />
7. Das Protokoll ist von der/dem Vorstandsvorsitzenden zu unterzeichnen. Hat er die<br />
Eröffnung/Leitung und Schließung der Vorstandssitzung seiner<br />
Stellvertreterin/seinem Stellvertreter übertragen, ist das Protokoll von dieser/diesem<br />
zu unterzeichnen. Es ist bis eine Woche nach der Vorstandssitzung an die<br />
Dekanin/den Dekan der INF, der Prodekanin/den Prodekan der INF, die<br />
Vorstandsmitglieder und alle sonstigen Sitzungsteilnehmer zu versenden.<br />
§ 11 Beschlussfassungen des Vorstands<br />
1. Vor Beginn einer jeden Beschlussfassung stellt die Vorsitzende/der Vorsitzende die<br />
Beschlussfähigkeit fest.<br />
2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen<br />
wurde und die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Eine Übertragung der<br />
Stimmberechtigung ist unzulässig.<br />
2. Beschlussfassungen des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden<br />
Stimmen gefasst. Ein Antrag ist angenommen, wenn die Zahl der Ja-Stimmen größer<br />
ist als die Zahl der Nein-Stimmen. Stimmenthaltungen werden weder als Ja- noch als<br />
Nein-Stimmen gewertet. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<br />
3. Beschlussfassungen werden in offener Abstimmung durch Handzeichen gefasst. Auf<br />
Antrag eines Vorstandsmitgliedes erfolgt die Abstimmung geheim.<br />
4. In begründeten Fällen und bei Dringlichkeit können Beschlüsse des Vorstandes auch<br />
außerhalb von Sitzungen in einem schriftlichen Abstimmungsverfahren herbeigeführt<br />
werden, wenn die/der Vorstandsvorsitzende dies bestimmt und kein<br />
Vorstandsmitglied dem widerspricht. Beschlüsse im schriftlichen<br />
Abstimmungsverfahren müssen einstimmig erfolgen.<br />
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