29.01.2014 Aufrufe

Department Maritime Systeme - Interdisziplinäre Fakultät ...

Department Maritime Systeme - Interdisziplinäre Fakultät ...

Department Maritime Systeme - Interdisziplinäre Fakultät ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

5. Der Vorstandsvorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Vorstandssitzung. Er kann<br />

die Eröffnung, Leitung und Schließung seiner/seinem Stellvertreter/in übertragen.<br />

6. Zu jeder Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu erstellen. Die Protokollantin/der<br />

Protokollant soll nicht Mitglied des Vorstands sein. Im Protokoll sind der Sitzungsort,<br />

und –zeitpunkt, die Teilnehmer, die Tagesordnung, die besprochenen und<br />

zurückgestellten Anträge, die Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und<br />

der Beschlussfähigkeit, Anträge und Festlegungen des Vorstands, Besprechungsund<br />

Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Tagesordnungspunkten festzuhalten.<br />

Anträge und Beschlussfassungen sind im Wortlaut wiederzugeben.<br />

7. Das Protokoll ist von der/dem Vorstandsvorsitzenden zu unterzeichnen. Hat er die<br />

Eröffnung/Leitung und Schließung der Vorstandssitzung seiner<br />

Stellvertreterin/seinem Stellvertreter übertragen, ist das Protokoll von dieser/diesem<br />

zu unterzeichnen. Es ist bis eine Woche nach der Vorstandssitzung an die<br />

Dekanin/den Dekan der INF, der Prodekanin/den Prodekan der INF, die<br />

Vorstandsmitglieder und alle sonstigen Sitzungsteilnehmer zu versenden.<br />

§ 11 Beschlussfassungen des Vorstands<br />

1. Vor Beginn einer jeden Beschlussfassung stellt die Vorsitzende/der Vorsitzende die<br />

Beschlussfähigkeit fest.<br />

2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen<br />

wurde und die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Eine Übertragung der<br />

Stimmberechtigung ist unzulässig.<br />

2. Beschlussfassungen des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden<br />

Stimmen gefasst. Ein Antrag ist angenommen, wenn die Zahl der Ja-Stimmen größer<br />

ist als die Zahl der Nein-Stimmen. Stimmenthaltungen werden weder als Ja- noch als<br />

Nein-Stimmen gewertet. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<br />

3. Beschlussfassungen werden in offener Abstimmung durch Handzeichen gefasst. Auf<br />

Antrag eines Vorstandsmitgliedes erfolgt die Abstimmung geheim.<br />

4. In begründeten Fällen und bei Dringlichkeit können Beschlüsse des Vorstandes auch<br />

außerhalb von Sitzungen in einem schriftlichen Abstimmungsverfahren herbeigeführt<br />

werden, wenn die/der Vorstandsvorsitzende dies bestimmt und kein<br />

Vorstandsmitglied dem widerspricht. Beschlüsse im schriftlichen<br />

Abstimmungsverfahren müssen einstimmig erfolgen.<br />

87 von 93

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!