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Department Maritime Systeme - Interdisziplinäre Fakultät ...

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3. Die Leiterin/der Leiter des <strong>Department</strong>s vertritt das <strong>Department</strong> innerhalb der<br />

Universität Rostock (§ 13 Abs. 1 Satzung der INF). Die Stellvertreterin/Der Stellvertreter<br />

der Leiterin/des Leiters des <strong>Department</strong>s vertritt die Leiterin/den Leiter im<br />

Falle der Abwesenheit oder Verhinderung der Leiterin/des Leiters.<br />

4. Der Leiterin/dem Leiter ist eine wissenschaftliche Geschäftsführerin/ein<br />

wissenschaftlicher Geschäftsführer bzw. geschäftsführende Assistentin/<br />

geschäftsführender Assistent zugeordnet. Sie/Er unterstützt die Leiterin/den Leiter<br />

bei der Umsetzung von Vorstandsbeschlüssen, in den Aufgaben der<br />

Geschäftsführung des <strong>Department</strong>s - insbesondere zur Unterstützung der Aufgaben<br />

des Vorstands vgl. § 3 Abs. 4 a. - f GO. - sowie in administrativen und<br />

organisatorischen Aufgaben.<br />

§ 10 Vorstandsitzungen<br />

1. Der Vorstand tagt in regelmäßigen Abständen, in der Regel einmal im Monat.<br />

Während der vorlesungsfreien Zeit kann die Leiterin/der Leiter des <strong>Department</strong>s in<br />

Abstimmung mit der Dekanin/dem Dekan der INF bestimmen, dass die Sitzung<br />

ausgesetzt wird, wenn kein Vorstandsmitglied die Einberufung der Sitzung verlangt.<br />

Die Sitzungstermine, der Sitzungsort und die Sitzungszeit werden von der<br />

Vorstandsvorsitzenden/dem Vorstandsvorsitzenden bestimmt.<br />

2. An den Sitzungen nehmen regelmäßig die Vorstandsmitglieder und die<br />

wissenschaftliche Geschäftsführerin/der wissenschaftliche Geschäftsführer bzw.<br />

geschäftsführende Assistentin/geschäftsführender Assistent teil. Weitere Teilnehmer<br />

können von der Vorstandsvorsitzenden/dem Vorstandsvorsitzenden als Gäste<br />

geladen werden.<br />

3. Die Einladung zur Vorstandssitzung wird von der Vorstandsvorsitzenden/dem<br />

Vorstandsvorsitzenden zusammen mit der Tagesordnung den Vorstandsmitgliedern<br />

sowie den übrigen Sitzungsteilnehmern rechtzeitig vor dem angesetzten Termin<br />

elektronisch (per Email) oder in Schriftform übermittelt.<br />

4. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, Anträge zur Tagesordnung zu stellen. Diese<br />

Anträge sind bis spätestens zwei Tage vor dem Sitzungstermin schriftlich bei der<br />

Vorstandsvorsitzenden/dem Vorstandsvorsitzenden einzureichen. In<br />

Ausnahmefällen, insbesondere Dringlichkeit, können schriftlich verfasste Anträge als<br />

Eilanträge noch bis zu Beginn der Sitzung eingereicht werden. Änderungsanträge,<br />

die sich bei Beratung während der Sitzung ergeben, können in der Sitzung mündlich<br />

gestellt werden. Über die Aufnahme in die Tagesordnung entscheidet jeweils der<br />

Vorstandsvorsitzende.<br />

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