Department Maritime Systeme - Interdisziplinäre Fakultät ...
Department Maritime Systeme - Interdisziplinäre Fakultät ...
Department Maritime Systeme - Interdisziplinäre Fakultät ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3. Die Leiterin/der Leiter des <strong>Department</strong>s vertritt das <strong>Department</strong> innerhalb der<br />
Universität Rostock (§ 13 Abs. 1 Satzung der INF). Die Stellvertreterin/Der Stellvertreter<br />
der Leiterin/des Leiters des <strong>Department</strong>s vertritt die Leiterin/den Leiter im<br />
Falle der Abwesenheit oder Verhinderung der Leiterin/des Leiters.<br />
4. Der Leiterin/dem Leiter ist eine wissenschaftliche Geschäftsführerin/ein<br />
wissenschaftlicher Geschäftsführer bzw. geschäftsführende Assistentin/<br />
geschäftsführender Assistent zugeordnet. Sie/Er unterstützt die Leiterin/den Leiter<br />
bei der Umsetzung von Vorstandsbeschlüssen, in den Aufgaben der<br />
Geschäftsführung des <strong>Department</strong>s - insbesondere zur Unterstützung der Aufgaben<br />
des Vorstands vgl. § 3 Abs. 4 a. - f GO. - sowie in administrativen und<br />
organisatorischen Aufgaben.<br />
§ 10 Vorstandsitzungen<br />
1. Der Vorstand tagt in regelmäßigen Abständen, in der Regel einmal im Monat.<br />
Während der vorlesungsfreien Zeit kann die Leiterin/der Leiter des <strong>Department</strong>s in<br />
Abstimmung mit der Dekanin/dem Dekan der INF bestimmen, dass die Sitzung<br />
ausgesetzt wird, wenn kein Vorstandsmitglied die Einberufung der Sitzung verlangt.<br />
Die Sitzungstermine, der Sitzungsort und die Sitzungszeit werden von der<br />
Vorstandsvorsitzenden/dem Vorstandsvorsitzenden bestimmt.<br />
2. An den Sitzungen nehmen regelmäßig die Vorstandsmitglieder und die<br />
wissenschaftliche Geschäftsführerin/der wissenschaftliche Geschäftsführer bzw.<br />
geschäftsführende Assistentin/geschäftsführender Assistent teil. Weitere Teilnehmer<br />
können von der Vorstandsvorsitzenden/dem Vorstandsvorsitzenden als Gäste<br />
geladen werden.<br />
3. Die Einladung zur Vorstandssitzung wird von der Vorstandsvorsitzenden/dem<br />
Vorstandsvorsitzenden zusammen mit der Tagesordnung den Vorstandsmitgliedern<br />
sowie den übrigen Sitzungsteilnehmern rechtzeitig vor dem angesetzten Termin<br />
elektronisch (per Email) oder in Schriftform übermittelt.<br />
4. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, Anträge zur Tagesordnung zu stellen. Diese<br />
Anträge sind bis spätestens zwei Tage vor dem Sitzungstermin schriftlich bei der<br />
Vorstandsvorsitzenden/dem Vorstandsvorsitzenden einzureichen. In<br />
Ausnahmefällen, insbesondere Dringlichkeit, können schriftlich verfasste Anträge als<br />
Eilanträge noch bis zu Beginn der Sitzung eingereicht werden. Änderungsanträge,<br />
die sich bei Beratung während der Sitzung ergeben, können in der Sitzung mündlich<br />
gestellt werden. Über die Aufnahme in die Tagesordnung entscheidet jeweils der<br />
Vorstandsvorsitzende.<br />
86 von 93