Department Maritime Systeme - Interdisziplinäre Fakultät ...
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4. Jedes Mitglied des <strong>Department</strong>s ist berechtigt, bis drei Wochen vor der<br />
Mitgliederversammlung Kandidatinnenvorschläge/Kandidatenvorschläge beim<br />
Wahlgremium schriftlich einzureichen.<br />
5. Es kann jedes wahlberechtigte Mitglied des <strong>Department</strong>s zur Wahl in den Vorstand<br />
vorgeschlagen werden. Zudem besteht ein Selbstvorschlagsrecht.<br />
6. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen/Kandidaten werden vom Wahlgremium über<br />
den sie betreffenden Kandidaturvorschlag informiert. Sie können der Kandidatur bis<br />
zum Sitzungstermin zustimmen oder diese ablehnen.<br />
7. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen/Kandidaten werden vom Wahlgremium in einer<br />
Kandidatenliste erfasst. Das Wahlgremium legt dabei auch die Aufteilung der<br />
Wahlvorschläge nach § 2 Abs. 2 GO fest.<br />
8. Die Einladung zur Vorstandwahl erfolgt mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen (§ 11<br />
Abs. 1 Satzung der INF).<br />
9. Mit der Einladung werden der Ort, die Zeit, die Festlegungen zum Ablauf der<br />
Wahlen, die Wahlvorschläge mit der Benennung der zur Wahl stehenden<br />
Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Aufteilung nach § 2 Abs. 2 1 übermittelt. Die<br />
Einladung erfolgt elektronisch (per Email) oder in schriftlicher Form.<br />
10. Die Wahl der Mitglieder des Vorstands erfolgt mit einfacher Mehrheit der von den<br />
wahlberechtigten Mitgliedern abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen<br />
gelten weder als Ja- noch als Nein-Stimmen. Bei Stimmenparität entscheidet die<br />
Stichwahl.<br />
11. Die Wahl des Vorstandes erfolgt in geheimer Abstimmung.<br />
§ 9 Leiter und stellvertretender Leiter des <strong>Department</strong>s<br />
1. Die gewählten Mitglieder des Vorstands wählen aus ihrem Kreis die Leiterin/ den<br />
Leiter des <strong>Department</strong>s und die Stellvertreterin/den Stellvertreter. Die Leiterin/der<br />
Leiter des <strong>Department</strong>s und seine Stellvertreterin/sein Stellvertreter werden mit<br />
einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen gewählt. Die Wahl erfolgt für die Dauer<br />
von zwei Jahren und im Einvernehmen mit dem Rektorat und der Dekanin/dem<br />
Dekan der INF (§ 13 Abs. 2 Satzung der INF). Die Leiterin/der Leiter des<br />
<strong>Department</strong>s ist gleichzeitig die/der Vorstandsvorsitzende.<br />
2. Die Leiterin/der Leiter des <strong>Department</strong>s führt die Geschäfte des <strong>Department</strong>s.<br />
1 siehe oben<br />
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