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Department Maritime Systeme - Interdisziplinäre Fakultät ...

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4. Jedes Mitglied des <strong>Department</strong>s ist berechtigt, bis drei Wochen vor der<br />

Mitgliederversammlung Kandidatinnenvorschläge/Kandidatenvorschläge beim<br />

Wahlgremium schriftlich einzureichen.<br />

5. Es kann jedes wahlberechtigte Mitglied des <strong>Department</strong>s zur Wahl in den Vorstand<br />

vorgeschlagen werden. Zudem besteht ein Selbstvorschlagsrecht.<br />

6. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen/Kandidaten werden vom Wahlgremium über<br />

den sie betreffenden Kandidaturvorschlag informiert. Sie können der Kandidatur bis<br />

zum Sitzungstermin zustimmen oder diese ablehnen.<br />

7. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen/Kandidaten werden vom Wahlgremium in einer<br />

Kandidatenliste erfasst. Das Wahlgremium legt dabei auch die Aufteilung der<br />

Wahlvorschläge nach § 2 Abs. 2 GO fest.<br />

8. Die Einladung zur Vorstandwahl erfolgt mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen (§ 11<br />

Abs. 1 Satzung der INF).<br />

9. Mit der Einladung werden der Ort, die Zeit, die Festlegungen zum Ablauf der<br />

Wahlen, die Wahlvorschläge mit der Benennung der zur Wahl stehenden<br />

Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Aufteilung nach § 2 Abs. 2 1 übermittelt. Die<br />

Einladung erfolgt elektronisch (per Email) oder in schriftlicher Form.<br />

10. Die Wahl der Mitglieder des Vorstands erfolgt mit einfacher Mehrheit der von den<br />

wahlberechtigten Mitgliedern abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen<br />

gelten weder als Ja- noch als Nein-Stimmen. Bei Stimmenparität entscheidet die<br />

Stichwahl.<br />

11. Die Wahl des Vorstandes erfolgt in geheimer Abstimmung.<br />

§ 9 Leiter und stellvertretender Leiter des <strong>Department</strong>s<br />

1. Die gewählten Mitglieder des Vorstands wählen aus ihrem Kreis die Leiterin/ den<br />

Leiter des <strong>Department</strong>s und die Stellvertreterin/den Stellvertreter. Die Leiterin/der<br />

Leiter des <strong>Department</strong>s und seine Stellvertreterin/sein Stellvertreter werden mit<br />

einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen gewählt. Die Wahl erfolgt für die Dauer<br />

von zwei Jahren und im Einvernehmen mit dem Rektorat und der Dekanin/dem<br />

Dekan der INF (§ 13 Abs. 2 Satzung der INF). Die Leiterin/der Leiter des<br />

<strong>Department</strong>s ist gleichzeitig die/der Vorstandsvorsitzende.<br />

2. Die Leiterin/der Leiter des <strong>Department</strong>s führt die Geschäfte des <strong>Department</strong>s.<br />

1 siehe oben<br />

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