Department Maritime Systeme - Interdisziplinäre Fakultät ...
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4. Jedes Mitglied des <strong>Department</strong>s, die Dekanin/der Dekan der INF sowie die<br />
Prodekanin/der Prodekan der INF ist berechtigt, Anträge zur Tagesordnung zu<br />
stellen. Diese Anträge können noch bis zu Beginn der Sitzung eingereicht werden.<br />
Änderungsanträge, die sich bei der Beratung während der Sitzung ergeben, können<br />
in der Sitzung mündlich gestellt werden. Über die Aufnahme in die Tagesordnung<br />
entscheidet jeweils die Leiterin/der Leiter des <strong>Department</strong>s<br />
5. Die Leiterin/der Leiter des <strong>Department</strong>s eröffnet, leitet und schließt die<br />
Mitgliederversammlung.<br />
6. Zu jeder Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen. Die Protokollantin/der<br />
Protokollant soll nicht Mitglied des <strong>Department</strong>s sein. Im Protokoll sind der<br />
Sitzungsort und -zeitpunkt, die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer, die Tagesordnung,<br />
die besprochenen und zurückgestellten Anträge, die Feststellung der<br />
ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit, die Anträge und Festlegungen<br />
des <strong>Department</strong>s, sowie die Besprechungs- und Abstimmungsergebnisse<br />
zu den einzelnen Tagesordnungspunkten festzuhalten. Anträge und<br />
Beschlussfassungen sind im Wortlauf wiederzugeben.<br />
7. Das Protokoll ist von der Protokollantin/dem Protokollanten und der Leiterin/dem<br />
Leiter des <strong>Department</strong>s zu unterzeichnen. Wurde sie/er bei Eröffnung/Leitung und<br />
Schließung durch ihre/seine Stellvertreterin/Stellvertreter vertreten, ist das Protokoll<br />
von dieser/diesem zu unterzeichnen. Es ist innerhalb einer Woche nach der<br />
Mitgliederversammlung an alle Sitzungsteilnehmer sowie an die Dekanin/den Dekan<br />
und die Prodekanin/den Prodekan in der INF zu versenden.<br />
§ 8 Wahl des Vorstands<br />
1. Zur Wahl des Vorstandes ist von der amtierenden Vorstandsvorsitzenden/dem<br />
amtierenden Vorstandsvorsitzenden eine Mitgliederversammlung einzuberufen.<br />
2. Die Einberufung erfolgt in Form einer schriftlichen Bekanntmachung an alle<br />
Mitglieder, die Dekanin/den Dekan der INF und die Prodekanin/den Prodekan der<br />
INF spätestens sechs Wochen vor der Wahl. In dieser werden der Termin der Wahl<br />
sowie die Aufforderung zur Abgabe von<br />
Kandidatinnenvorschläge/Kandidatenvorschläge unter Hinweis auf die nachfolgende<br />
Fristsetzung (§ 8 Abs. 4 GO) mitgeteilt.<br />
3. Der amtierende Vorstand bestellt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl<br />
ein Wahlgremium, welches sich aus bis zu drei Vertreterinnen/Vertretern aus dem<br />
Dekanat der <strong>Interdisziplinäre</strong>n <strong>Fakultät</strong>, der wissenschaftlichen Geschäftsführerin/<br />
den wissenschaftliche Geschäftsführer bzw. Assistentin/ Assistent des <strong>Department</strong>s<br />
oder der Verwaltung der Universität zusammensetzt.<br />
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