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Department Maritime Systeme - Interdisziplinäre Fakultät ...

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§ 5 Berichterstattungen durch den Vorstand<br />

1. Der Vorstand legt jährlich, zu Beginn eines jeden Wintersemesters, der Mitgliederversammlung,<br />

der Dekanin/dem Dekan der INF sowie der Rektorin/dem Rektor einen<br />

Ergebnisbericht vor.<br />

2. Der Ergebnisbericht hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen<br />

Rechenschaft zu entsprechen. Er gliedert sich in einen Finanzteil, in dem der<br />

Nachweis über die verwendeten Mittel geführt wird, sowie in einen Sachbericht, der<br />

die erreichten Ergebnisse in Forschung, Lehre und Öffentlichkeitsarbeit<br />

zusammenfasst.<br />

§ 6 Aufgaben und Beschlüsse der Mitgliederversammlung<br />

1. In Ausübung ihrer Aufgaben und Funktionen trifft die Mitgliederversammlung<br />

Beschlüsse insbesondere zu folgenden Themen (vgl. § 4 Abs. 2 Satzung der INF):<br />

a. Planung, Umfang und Aufstellung des Forschungsplans;<br />

b. Zusammenarbeit in Forschungsprojekten<br />

2. Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, von der Dekanin/dem Dekan über die<br />

Aktivitäten und die kurz-, mittel- und langfristigen Planungen der INF informiert zu<br />

werden (§ 11 Abs. 5 Satzung der INF). In Ausübung dieses Rechts hat die<br />

Leiterin/der Leiter des <strong>Department</strong>s der Dekanin/dem Dekan der INF vier Wochen<br />

vor der Mitgliederversammlung mitzuteilen, welche konkreten Punkte in der<br />

Mitgliederversammlung erörtert werden sollen.<br />

§ 7 Verlauf der Mitgliederversammlung<br />

1. Die Leiterin/der Leiter des <strong>Department</strong>s lädt die Mitglieder mindestens einmal pro<br />

Semester zu einer Mitgliederversammlung ein (§ 11 Abs. 1 Satzung der INF). Zu<br />

dieser legt sie/er die Tagesordnung fest.<br />

2. An der Mitgliederversammlung soll auch die Dekanin/der Dekan der INF sowie die<br />

Prodekanin/der Prodekan der INF teilnehmen. Weitere Teilnehmerinnen/Teilnehmer<br />

können von der Leiterin/dem Leiter des <strong>Department</strong>s als Gäste geladen werden.<br />

3. Die Einladung zur Mitgliederversammlung wird zusammen mit der Tagesordnung<br />

von der der Leiterin/dem Leiter des <strong>Department</strong>s den Mitgliedern des <strong>Department</strong>s<br />

und den sonstigen Sitzungsteilnehmern 14 Tage vor dem angesetzten Termin in<br />

elektronischer Form (Email) oder Schriftform übermittelt.<br />

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