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Department Maritime Systeme - Interdisziplinäre Fakultät ...

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Im Falle ihrer/seiner Abwesenheit oder Verhinderung (Krankheit, Urlaub) wird sie/er<br />

durch die stellvertretende Leiterin/den stellvertretenden Leiter vertreten.<br />

3. Jedes Mitglied des Vorstands bestimmt sich für einen oder mehrere der<br />

nachfolgenden Hauptfunktionsbereiche verantwortlich:<br />

• Strategie, Profilbildung, Forschungsplan<br />

• wissenschaftlicher Nachwuchs und Promotionsausbildung<br />

• Marketing, Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Mitglieder, Beirat<br />

Die konkrete Festlegung der Funktionsbereiche im jeweiligen <strong>Department</strong> erfolgt durch<br />

Beschluss des Vorstands des <strong>Department</strong>s.<br />

§ 4 Aufgaben und Beschlüsse des Vorstands<br />

1. In Ausübung seiner Aufgaben und Funktionen trifft der Vorstand im Rahmen der<br />

Satzung der <strong>Interdisziplinäre</strong>n <strong>Fakultät</strong> und der Satzung zur Vergabe von<br />

Graduiertenstipendien der INF vom 23.05.2008 Beschlüsse, insbesondere zu<br />

folgenden Regelungsbereichen:<br />

a. zur Einbringung in interdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die<br />

von strategischer Bedeutung sind und zur gemeinsamen Akquisition von neuen<br />

interdisziplinären Forschungs- und Entwicklungsprojekten, unter Beteiligung der<br />

Mitglieder des <strong>Department</strong>s (vgl. § 6);<br />

b. zur sachgerechten Verwendung der dem <strong>Department</strong> vom Dekanat der <strong>Interdisziplinäre</strong>n<br />

<strong>Fakultät</strong> zugewiesenen finanziellen Mittel;<br />

c. zur Vergabe von Stipendien, die insbesondere zur Stärkung der interdisziplinären<br />

Zusammenarbeit dienen und die inhaltliche Profilbildung des <strong>Department</strong>s in<br />

Forschung und Lehre unterstützen;<br />

d. zum Einsatz von Sachmitteln, die zu ausschließlichen Zwecken für das<br />

<strong>Department</strong> genutzt werden, u.a. zur öffentlichkeitswirksamen Darstellung der<br />

Forschungs- und Entwicklungsergebnisse des <strong>Department</strong>s und seiner<br />

Mitglieder;<br />

e. zur eigenen Profilierung des <strong>Department</strong>s, insbesondere durch Entwicklung und<br />

kontinuierliche Fortschreibung eines Forschungsplans des <strong>Department</strong>s<br />

f. zu Studiengängen, die gemeinsam mit der Prodekanin/dem Prodekan der<br />

<strong>Interdisziplinäre</strong>n <strong>Fakultät</strong> (§ 8 Abs. 2 der Satzung der INF) entwickelt und<br />

abgestimmt werden und die die bestehenden Lehrangebote im Kernbereich der<br />

Forschung und Entwicklung des <strong>Department</strong>s sinnvoll ergänzen;<br />

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