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Department Maritime Systeme - Interdisziplinäre Fakultät ...

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Geschäftsordnung<br />

des Vorstands des <strong>Department</strong>s <strong>Maritime</strong> <strong>Systeme</strong> (<strong>Maritime</strong> Systems)<br />

der <strong>Interdisziplinäre</strong>n <strong>Fakultät</strong><br />

§ 1 Rechtsgrundlage<br />

Auf der Grundlage der Satzung der <strong>Interdisziplinäre</strong>n <strong>Fakultät</strong> der Universität Rostock<br />

vom 20.11.2008 (§ 12 Abs. 5) und des Beschlusses des Akademischen Senats vom<br />

08.10.2008 (vgl. § 16 Abs. 1), gibt sich der Vorstand des <strong>Department</strong>s <strong>Maritime</strong><br />

<strong>Systeme</strong> eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung regelt die Arbeit des<br />

Vorstands, insbesondere die Beschlussfassung im Vorstand, die Wahl der Leiterin/des<br />

Leiters des <strong>Department</strong>s und das Verhältnis zur Mitgliederversammlung.<br />

§ 2 Vorstandsmitglieder<br />

1. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern des <strong>Department</strong>s.<br />

2. Die Zusammensetzung des Vorstands soll die Interdisziplinarität des <strong>Department</strong>s<br />

widerspiegeln. Die Zusammensetzung soll sich dabei anteilsmäßig nach dem<br />

Verhältnis der durch die Mitglieder des <strong>Department</strong>s repräsentierten beteiligten<br />

Fächer richten.<br />

• Naturwissenschaften<br />

• Ingenieurwissenschaften<br />

• Geistes- und Sozialwissenschaften<br />

• Rechts- und Wirtschaftswissenschaften<br />

• Fächer, die durch außeruniversitäre Einrichtungen (z.B. Leibniz Institut IOW)<br />

vertreten werden<br />

§ 3 Leitung und Vertretung<br />

1. Der Vorstand leitet das <strong>Department</strong> (§ 12 Abs 1 Satzung der INF).<br />

2. Die Aufgaben der Geschäftsführung des <strong>Department</strong>s und der Leitung des<br />

Vorstandes werden von der Leiterin/dem Leiter des <strong>Department</strong>s wahrgenommen.<br />

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