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Department Maritime Systeme - Interdisziplinäre Fakultät ...

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Forschungsplan <strong>Maritime</strong> <strong>Systeme</strong> 3<br />

Einleitung<br />

Küstengebiete zählen seit jeher zu den attraktivsten Siedlungsgebieten der Menschen und gehören<br />

weltweit zu den am dichtesten besiedelten Gebieten der Erde. Mit der Nutzung der reichhaltigen<br />

Ressourcen an der Übergangszone zwischen Land und Meer und der Entwicklung des Seehandels ging<br />

die Ausprägung maritimer kultureller Identitäten einher.<br />

Schon die mittelalterliche Hanse hat einen blühenden Handel mit Meeresprodukten aus küstennahen<br />

Gewässern (insbesondere Fischprodukte aus Hering) sowie aus Meerwasser gewonnenem Salz<br />

(„weißes Gold“) erlebt, der den meisten norddeutschen Hansestädten zu Reichtum, überregionalem<br />

Einfluss und Ruhm verhalf. Heute stellen Küstengebiete mit ihren maritimen Wirtschaften und<br />

Dienstleistungen ein immenses wirtschaftliches Potenzial dar und sind gleichzeitig ein sensibler und<br />

außerordentlich variabler Lebensraum. So ist beispielsweise die EU mit über 100 000 km Küstenlänge<br />

und einer größeren Meeres- als Landfläche eine maritime Großmacht. Knapp die Hälfte der<br />

Bevölkerung lebt in weniger als 50 km Entfernung von einer Küste und 90% des Handels erfolgt über<br />

See.<br />

Per Definition umfassen Küstenzonen den Bereich von den Küstenebenen bis zur äußeren Grenze des<br />

Kontinentalschelfs (LOICZ, 1995) und repräsentieren damit den Übergang zwischen Land, Meer und<br />

Atmosphäre. Diese, durch aquatische, terrestrische und atmosphärische Einflüsse geprägten<br />

Ökosysteme, erfahren zum einen durch die sich ständig erhöhende Nutzung durch den Menschen und<br />

zum anderen durch den prognostizierten globalen Klimawandel starke, aber regional unterschiedlich<br />

ausgeprägte Veränderungen. Meeresökosysteme besitzen einen schutzwürdigen Eigenwert.<br />

Das Meer ist ein Rechtsraum. Auf der globalen Ebene steuert das Seerechtsübereinkommen der<br />

Vereinten Nationen als „Grundgesetz der Meere“ die menschlichen Aktivitäten, ergänzt durch wichtige<br />

regionale Abkommen wie das OSPAR- und das Helsinki-Übereinkommen zum Schutz von Nord- und<br />

Ostsee. Das Europäische Gemeinschaftsrecht liefert den Rahmen für die wichtigen Bereiche der<br />

Fischerei- und Agrarpolitik, der Verkehrs- und der Umweltpolitik.<br />

Die vorsorgliche und nachhaltige Nutzung des Meeres und seiner Küsten durch den Menschen ist von<br />

der Bereitstellung und der sorgfältigen Anwendung zuverlässiger und umweltgerechter Lösungen<br />

abhängig. Anzustreben ist die Anwendung der besten verfügbaren Technologien (Best Available<br />

Technology, BAT) und Umweltpraxis (Best Environmental Practice, BEP). Das Streben nach<br />

Nachhaltigkeit stellt dabei ein sehr komplexes Unterfangen dar und muss gleichzeitig ökologische,<br />

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