ab 48 - Gemeinde Haßloch
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Amtsblatt <strong>Haßloch</strong><br />
Seite 7 Nr. 43/2013<br />
Wer gegen Vorschriften der Satzung über die Straßenreinigung verstößt,<br />
handelt ordnungswidrig. Solche Ordnungswidrigkeiten können mit einer<br />
Geldbuße bis zu 511,30 € geahndet werden.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung wird laufend Kontrollen durchführen und gegebenenfalls<br />
gegen Säumige vorgehen.<br />
Auskünfte erteilt die Ordnungsverwaltung, Langgasse 64, Tel.: 06324-<br />
935(0)-255<br />
Die Ordnungsverwaltung informiert:<br />
Heizen mit Holz<br />
In letzter Zeit häufen sich bei der Ordnungsverwaltung die Beschwerden<br />
über betriebene Holzfeuerungsanlagen von Nachbarn.<br />
Bei der Befeuerung entsteht oft starke Rußbildung, die sich auf den Grundstücken<br />
in der Nachbarschaft niederlässt. Grund hierfür ist meistens eine unsachgemäße<br />
Handh<strong>ab</strong>ung der Öfen.<br />
Aus diesem Grund wird um Beachtung von folgendem gebeten:<br />
Anforderungen an die Emissionsbegrenzung von immissionsschutzrechtlich<br />
nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen enthält die Verordnung<br />
über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BimSchV). Sie listet die zugelassenen<br />
festen Brennstoffe auf und legt fest, in welcher Anlagenart welcher<br />
Brennstoff eingesetzt werden darf. Spezielle Anforderungen gelten für handbeschickte<br />
Feuerungsanlagen, für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit<br />
einer Nennwärmeleistung bis 15 Kilowatt sowie für offene Kamine.<br />
Für sauberes Heizen sind drei Dinge nötig:<br />
Ein geeigneter, trockener Brennstoff, der richtig gelagert ist,<br />
der richtige Umgang mit der Anlage und<br />
die regelmäßige Wartung und Überwachung der Anlage durch Fachleute.<br />
Holz sollte trocken sein, denn nur dann kann es viel Wärme <strong>ab</strong>geben und<br />
umweltfreundlich verbrennen.<br />
Erfahrungsgemäß ist Holz bei luftiger und trockener Lagerung lufttrocken<br />
nach folgenden Lagerzeiten:<br />
Pappel, Fichte<br />
1 Jahr,<br />
Linde, Erle, Birke<br />
1-2 Jahre,<br />
Buche, Esche, Obstbäume 2 Jahre und<br />
Eiche<br />
2-3 Jahre.<br />
Weitere zugelassene Brennstoffe sind z.B. Hackschnitzel, Presslinge aus naturbelassenem<br />
Holz entsprechend DIN 51731 (Holzbriketts, Holzpellets bzw.<br />
andere Presslinge).<br />
Beim Anheizen des Holzofens ist es wichtig, möglichst schnell hohe Temperaturen<br />
zu erreichen, was am besten mit getrocknetem, dünn gespalteten<br />
Holz oder handelsüblichen Holzanzündern gelingt. In dieser Phase muss für<br />
ausreichend Verbrennungsluft gesorgt werden! Sobald ausreichend Glutgut<br />
entstanden ist, können größere Scheite nachgelegt werden, wobei gilt: besser<br />
häufig kleinere Mengen nachlegen als den Ofen zu voll legen.<br />
Ganz wichtig ist die regelmäßige Wartung und Inspektion durch den Fachmann!<br />
Sollten dennoch Probleme entstehen, ist der zuständige Schornsteinfeger der<br />
richtige Ansprechpartner. Wer für welchen Bezirk zuständig ist erfahren Sie<br />
bei der Ordnungsverwaltung, Langgasse 64, die Ihnen auch bei anderen Fragen<br />
gerne behilflich ist.<br />
Straßenausbau Pfaffengasse<br />
nachdem im Rahmen des Straßenausbauprogramms 2011 – 2015 der Ausbau<br />
des Mühlpfades <strong>ab</strong>geschlossen und die Schillerstraße sich derzeit im Bau<br />
befindet, ist als nächste Baumaßnahme des Straßenausbauprogramms der<br />
Ausbau der Pfaffengasse vorgesehen.<br />
Die Planung zum Ausbau der Straße wurde dem Bau-, Verkehrs- und Entwicklungsausschuss<br />
(BVE) am 23.05.2013 vorgestellt.<br />
Nach eingehender Beratung beauftragte der BVE – Ausschuss die Bauverwaltung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong> die Bürgerbeteiligung durchzuführen.<br />
Diese findet nun in der Zeit vom 28.10.2013 bis 12.11.2013 statt.<br />
Die Pläne, mit Erläuterung der geplanten Maßnahmen, können in dieser Zeit<br />
nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Bauverwaltung <strong>Haßloch</strong> eingesehen<br />
werden. Es besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken vorzutragen.<br />
Tel. Nr. 935 262 Ansprechpartner Herr Walter<br />
Lothar Lorch<br />
Bürgermeister<br />
Tafel-Außenstelle <strong>Haßloch</strong><br />
Lebensmittelausg<strong>ab</strong>e: jeden Mittwoch in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr<br />
im Tafelladen, Bahnhofstraße 108.<br />
Beantragung eines Tafelausweises: jeden Dienstag von 14:30 bis 16:00<br />
Uhr im Diakonissenhaus, Langgasse 109, Sozialberatung des Diakonischen<br />
Werks, Frau Kirsten-Kilburg. Benötigte Unterlagen :<br />
- Alle Antragsteller: Personalausweis, aktuelle Haushaltsbescheinigung, aus<br />
der hervorgeht, wer in Ihrer Wohnung gemeldet ist (erhältlich beim Einwohnermeldeamt).<br />
- Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung:<br />
ein aktueller Bescheid.<br />
- Bezieher von Kleinrenten oder geringem Lohn:<br />
ein Rentenbescheid bzw. eine Lohnbescheinigung.<br />
Bei Fragen zum Ausweis: 06321 35968; bei Fragen zur Lebensmittelausg<strong>ab</strong>e:<br />
0172/7540810, tafel-neustadt.hassloch@online.de<br />
Stellenausschreibung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong>/Pfalz<br />
Bei der verbandsfreien <strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong>/Pfalz (ca. 21.000<br />
Einwohner) ist zum nächst möglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle<br />
im<br />
zu besetzen.<br />
kommunalen Vollzugsdienst<br />
Das vielseitige Aufg<strong>ab</strong>engebiet umfasst ordnungsbehördliche Aufg<strong>ab</strong>en<br />
zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wie z. B.<br />
Verkehrsüberwachung, Durchführung von Kontrollen und Durchsetzung<br />
von Maßnahmen u. a. im Bereich des POG, Gewerberecht, Gaststättenrecht,<br />
Handwerksrecht, Straßenverkehrsrecht, Immissionsschutzgesetz, Jugendschutzgesetz<br />
und der gemeindlichen Gefahren<strong>ab</strong>wehrverordnung.<br />
Wir erwarten<br />
eine <strong>ab</strong>geschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten<br />
oder die Befähigung zur Laufbahn des mittleren nichttechnischen<br />
Dienstes und die uneingeschränkte körperliche Eignung zum Außendienst<br />
und zur Wahrnehmung von Aufg<strong>ab</strong>en der Gefahren<strong>ab</strong>wehr.<br />
Die Mitarbeiter im Vollzugsdienst arbeiten im Schichtdienst und zusätzlich<br />
teilweise zu unüblichen Zeiten in den Abend- und Nachtstunden sowie an<br />
Wochenenden und Feiertagen. Ferner müssen die Bewerber über eine<br />
Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) verfügen.<br />
Für die Aufg<strong>ab</strong>enwahrnehmung ist das Tragen einer Uniform erforderlich.<br />
Wir bieten<br />
• eine Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den<br />
öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. nach den besoldungsrechtlichen Bestimmungen<br />
für Beamte in Rheinland-Pfalz,<br />
• die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen,<br />
• ein verantwortungsvolles und <strong>ab</strong>wechslungsreiches Aufg<strong>ab</strong>engebiet in<br />
einem engagierten Team mit gutem Arbeitsklima und<br />
• selbstverständlich Fortbildungsmöglichkeiten.<br />
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.<br />
Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind ausdrücklich<br />
gewünscht.<br />
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (u a. Lebenslauf, Zeugnisse,<br />
Tätigkeitsnachweise) senden Sie bitte schriftlich oder per E-Mail bis spätestens<br />
31.10.2013 an die<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Personalamt<br />
Rathausplatz 1<br />
67454 <strong>Haßloch</strong>/Pfalz<br />
bzw. an personalamt@hassloch.de .<br />
Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 06324/935-<br />
250 oder -251 gerne zur Verfügung.