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ab 48 - Gemeinde Haßloch

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Amtsblatt <strong>Haßloch</strong><br />

Seite 7 Nr. 43/2013<br />

Wer gegen Vorschriften der Satzung über die Straßenreinigung verstößt,<br />

handelt ordnungswidrig. Solche Ordnungswidrigkeiten können mit einer<br />

Geldbuße bis zu 511,30 € geahndet werden.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung wird laufend Kontrollen durchführen und gegebenenfalls<br />

gegen Säumige vorgehen.<br />

Auskünfte erteilt die Ordnungsverwaltung, Langgasse 64, Tel.: 06324-<br />

935(0)-255<br />

Die Ordnungsverwaltung informiert:<br />

Heizen mit Holz<br />

In letzter Zeit häufen sich bei der Ordnungsverwaltung die Beschwerden<br />

über betriebene Holzfeuerungsanlagen von Nachbarn.<br />

Bei der Befeuerung entsteht oft starke Rußbildung, die sich auf den Grundstücken<br />

in der Nachbarschaft niederlässt. Grund hierfür ist meistens eine unsachgemäße<br />

Handh<strong>ab</strong>ung der Öfen.<br />

Aus diesem Grund wird um Beachtung von folgendem gebeten:<br />

Anforderungen an die Emissionsbegrenzung von immissionsschutzrechtlich<br />

nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen enthält die Verordnung<br />

über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BimSchV). Sie listet die zugelassenen<br />

festen Brennstoffe auf und legt fest, in welcher Anlagenart welcher<br />

Brennstoff eingesetzt werden darf. Spezielle Anforderungen gelten für handbeschickte<br />

Feuerungsanlagen, für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit<br />

einer Nennwärmeleistung bis 15 Kilowatt sowie für offene Kamine.<br />

Für sauberes Heizen sind drei Dinge nötig:<br />

Ein geeigneter, trockener Brennstoff, der richtig gelagert ist,<br />

der richtige Umgang mit der Anlage und<br />

die regelmäßige Wartung und Überwachung der Anlage durch Fachleute.<br />

Holz sollte trocken sein, denn nur dann kann es viel Wärme <strong>ab</strong>geben und<br />

umweltfreundlich verbrennen.<br />

Erfahrungsgemäß ist Holz bei luftiger und trockener Lagerung lufttrocken<br />

nach folgenden Lagerzeiten:<br />

Pappel, Fichte<br />

1 Jahr,<br />

Linde, Erle, Birke<br />

1-2 Jahre,<br />

Buche, Esche, Obstbäume 2 Jahre und<br />

Eiche<br />

2-3 Jahre.<br />

Weitere zugelassene Brennstoffe sind z.B. Hackschnitzel, Presslinge aus naturbelassenem<br />

Holz entsprechend DIN 51731 (Holzbriketts, Holzpellets bzw.<br />

andere Presslinge).<br />

Beim Anheizen des Holzofens ist es wichtig, möglichst schnell hohe Temperaturen<br />

zu erreichen, was am besten mit getrocknetem, dünn gespalteten<br />

Holz oder handelsüblichen Holzanzündern gelingt. In dieser Phase muss für<br />

ausreichend Verbrennungsluft gesorgt werden! Sobald ausreichend Glutgut<br />

entstanden ist, können größere Scheite nachgelegt werden, wobei gilt: besser<br />

häufig kleinere Mengen nachlegen als den Ofen zu voll legen.<br />

Ganz wichtig ist die regelmäßige Wartung und Inspektion durch den Fachmann!<br />

Sollten dennoch Probleme entstehen, ist der zuständige Schornsteinfeger der<br />

richtige Ansprechpartner. Wer für welchen Bezirk zuständig ist erfahren Sie<br />

bei der Ordnungsverwaltung, Langgasse 64, die Ihnen auch bei anderen Fragen<br />

gerne behilflich ist.<br />

Straßenausbau Pfaffengasse<br />

nachdem im Rahmen des Straßenausbauprogramms 2011 – 2015 der Ausbau<br />

des Mühlpfades <strong>ab</strong>geschlossen und die Schillerstraße sich derzeit im Bau<br />

befindet, ist als nächste Baumaßnahme des Straßenausbauprogramms der<br />

Ausbau der Pfaffengasse vorgesehen.<br />

Die Planung zum Ausbau der Straße wurde dem Bau-, Verkehrs- und Entwicklungsausschuss<br />

(BVE) am 23.05.2013 vorgestellt.<br />

Nach eingehender Beratung beauftragte der BVE – Ausschuss die Bauverwaltung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong> die Bürgerbeteiligung durchzuführen.<br />

Diese findet nun in der Zeit vom 28.10.2013 bis 12.11.2013 statt.<br />

Die Pläne, mit Erläuterung der geplanten Maßnahmen, können in dieser Zeit<br />

nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Bauverwaltung <strong>Haßloch</strong> eingesehen<br />

werden. Es besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken vorzutragen.<br />

Tel. Nr. 935 262 Ansprechpartner Herr Walter<br />

Lothar Lorch<br />

Bürgermeister<br />

Tafel-Außenstelle <strong>Haßloch</strong><br />

Lebensmittelausg<strong>ab</strong>e: jeden Mittwoch in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr<br />

im Tafelladen, Bahnhofstraße 108.<br />

Beantragung eines Tafelausweises: jeden Dienstag von 14:30 bis 16:00<br />

Uhr im Diakonissenhaus, Langgasse 109, Sozialberatung des Diakonischen<br />

Werks, Frau Kirsten-Kilburg. Benötigte Unterlagen :<br />

- Alle Antragsteller: Personalausweis, aktuelle Haushaltsbescheinigung, aus<br />

der hervorgeht, wer in Ihrer Wohnung gemeldet ist (erhältlich beim Einwohnermeldeamt).<br />

- Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung:<br />

ein aktueller Bescheid.<br />

- Bezieher von Kleinrenten oder geringem Lohn:<br />

ein Rentenbescheid bzw. eine Lohnbescheinigung.<br />

Bei Fragen zum Ausweis: 06321 35968; bei Fragen zur Lebensmittelausg<strong>ab</strong>e:<br />

0172/7540810, tafel-neustadt.hassloch@online.de<br />

Stellenausschreibung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong>/Pfalz<br />

Bei der verbandsfreien <strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong>/Pfalz (ca. 21.000<br />

Einwohner) ist zum nächst möglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle<br />

im<br />

zu besetzen.<br />

kommunalen Vollzugsdienst<br />

Das vielseitige Aufg<strong>ab</strong>engebiet umfasst ordnungsbehördliche Aufg<strong>ab</strong>en<br />

zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wie z. B.<br />

Verkehrsüberwachung, Durchführung von Kontrollen und Durchsetzung<br />

von Maßnahmen u. a. im Bereich des POG, Gewerberecht, Gaststättenrecht,<br />

Handwerksrecht, Straßenverkehrsrecht, Immissionsschutzgesetz, Jugendschutzgesetz<br />

und der gemeindlichen Gefahren<strong>ab</strong>wehrverordnung.<br />

Wir erwarten<br />

eine <strong>ab</strong>geschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten<br />

oder die Befähigung zur Laufbahn des mittleren nichttechnischen<br />

Dienstes und die uneingeschränkte körperliche Eignung zum Außendienst<br />

und zur Wahrnehmung von Aufg<strong>ab</strong>en der Gefahren<strong>ab</strong>wehr.<br />

Die Mitarbeiter im Vollzugsdienst arbeiten im Schichtdienst und zusätzlich<br />

teilweise zu unüblichen Zeiten in den Abend- und Nachtstunden sowie an<br />

Wochenenden und Feiertagen. Ferner müssen die Bewerber über eine<br />

Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) verfügen.<br />

Für die Aufg<strong>ab</strong>enwahrnehmung ist das Tragen einer Uniform erforderlich.<br />

Wir bieten<br />

• eine Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den<br />

öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. nach den besoldungsrechtlichen Bestimmungen<br />

für Beamte in Rheinland-Pfalz,<br />

• die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen,<br />

• ein verantwortungsvolles und <strong>ab</strong>wechslungsreiches Aufg<strong>ab</strong>engebiet in<br />

einem engagierten Team mit gutem Arbeitsklima und<br />

• selbstverständlich Fortbildungsmöglichkeiten.<br />

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.<br />

Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind ausdrücklich<br />

gewünscht.<br />

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (u a. Lebenslauf, Zeugnisse,<br />

Tätigkeitsnachweise) senden Sie bitte schriftlich oder per E-Mail bis spätestens<br />

31.10.2013 an die<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Personalamt<br />

Rathausplatz 1<br />

67454 <strong>Haßloch</strong>/Pfalz<br />

bzw. an personalamt@hassloch.de .<br />

Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 06324/935-<br />

250 oder -251 gerne zur Verfügung.

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