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ab 48 - Gemeinde Haßloch

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Amtsblatt <strong>Haßloch</strong><br />

Seite 5 Nr. 43/2013<br />

Feld-, Wald- und Umweltausschuss<br />

Am Donnerstag, den 31.10,2013, 18:30 Uhr, findet im Sitzungssaal<br />

des Rathauses (Ratssaal, Nr. 101), eine nichtöffentliche<br />

Sitzung des Feld-, Wald- und Umweltausschuss gemeinsam<br />

mit dem Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschusses statt.<br />

Behandelt werden Themen, die der Natur der Sache nach in nichtöffentlicher<br />

Sitzung zu beraten sind oder deren <strong>ab</strong>schließende Entscheidung dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

obliegt.<br />

- Bauvorh<strong>ab</strong>en im Außenbereich<br />

<strong>Haßloch</strong>, den 31.10.2013<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

gez.<br />

(Franz-Josef Jochem)<br />

- Beigeordneter -<br />

Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss<br />

Am Donnerstag, den 31.10.2013, 18:30 Uhr, findet im Sitzungssaal<br />

des Rathauses (Ratssaal, Nr. 101), eine nichtöffentliche<br />

Sitzung des Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschusses<br />

gemeinsam mit dem Feld-, Wald- und Umweltausschuss statt.<br />

Behandelt werden Themen, die der Natur der Sache nach in nichtöffentlicher<br />

Sitzung zu beraten sind oder deren <strong>ab</strong>schließende Entscheidung dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

obliegt.<br />

- Bauvorh<strong>ab</strong>en im Außenbereich<br />

- Vorberatung von Verfahren der Bauleitplanung<br />

<strong>Haßloch</strong>, den 17.10.2013<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

gez.<br />

(Lothar Lorch)<br />

- Bürgermeister -<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

Erteilung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz<br />

Grundstücksveräußerungen in der <strong>Gemeinde</strong> / Gemarkung <strong>Haßloch</strong>:<br />

Gewanne: Am Heuerweg<br />

Fläche:<br />

0,30 ha<br />

Nutzungsart: Landwirtschaftliche Fläche<br />

Gewanne:<br />

Fläche:<br />

Nutzungsart:<br />

Amtliche Nachrichten<br />

Am Hühnerpfad<br />

0,66 ha und 0,26 ha<br />

Landwirtschaftliche Fläche<br />

Landwirte / Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der<br />

Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10<br />

Tage <strong>ab</strong> Erscheinen der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong><br />

bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Straße 11,<br />

67098 Bad Dürkheim (Zimmer A 10, Telefon: 06322 / 961-6109), schriftlich<br />

bekunden.<br />

Bad Dürkheim, den 21.10.2013<br />

gez.<br />

i.A. Pfannebecker<br />

Sonstige Bekanntmachungen<br />

Hinweis der freiwilligen Feuerwehr <strong>Haßloch</strong><br />

„ TA- TÜ- TA- TA“<br />

Sonderrechte warum?<br />

§§ 35 und 38 der Straßenverkehrsordnung ( StVO)<br />

Durch diese beiden Paragraphen aus der StVO wird klar: die Feuerwehr ist<br />

gesetzlich verpflichtet, Blaulicht und Martinshorn zugleich einzusetzen, wenn<br />

Sie das Wegerecht in Anspruch nehmen will.<br />

Dies ist grundsätzlich so, wenn die Feuerwehr zu einem Einsatz ausrückt.<br />

Feuerwehr und Polizei dürfen nach der Straßenverkehrsordnung bei Gefahren<br />

für Leib, Leben oder bedeutenden Sachwerten im Einzelfall die geltenden<br />

Verkehrsregeln überschreiten, also beispielsweise bei rot über die Ampel fahren<br />

oder Innerhorts schneller als mit den zulässigen 50 km/h unterwegs sein.<br />

Gleiches gilt auch für den Rettungsdienst, wenn höchste Eile geboten ist, um<br />

Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden <strong>ab</strong>zuwenden.<br />

Dass diese Dienste dies nicht zum eigenen Vergnügen tun, sondern sich<br />

d<strong>ab</strong>ei in erhöhte Gefahr begeben sei nur am Rande erwähnt.<br />

Doch die Sonderrechte sind nur das eine. Das andere ist der gute Wille und<br />

das Verhalten der Bevölkerung gegenüber den Rettern. Denn bei diesen Einsätzen<br />

können Sekunden über Leben und Tod von Menschen entscheiden. Es<br />

ist daher besonders wichtig, dass bei Einsatzfahrten, die am blauen Blinklicht<br />

zusammen mit dem Einsatzhorn (Martinhorn) erkennbar sind, alle Verkehrsteilnehmer<br />

sofort eine Gasse für die durchfahrenden Einsatzfahrzeuge freimachen.<br />

Das bedeutet <strong>ab</strong>er auch, dass man im eigenen Auto die Stereoanlage<br />

nicht so weit aufdreht, dass man keine Außengeräusche mehr wahrnehmen<br />

kann.<br />

Auch müssen die speziell gekennzeichneten Rettungswege stets freigehalten<br />

werden. Denn Halten oder Parken kann dort zum einen teuer werden, zum<br />

anderen <strong>ab</strong>er auch den notwendigen Durchgang für Feuerwehr oder Rettungsdienst<br />

verhindern und damit zu großen Schäden führen, im schlimmsten<br />

Fall gar Menschenleben kosten.<br />

Deshalb Zufahrten und Einsatzstellen für Rettungsmannschaften und Fahrzeuge<br />

freihalten, Lösch und Rettungsmaßnahmen durch Einhaltung eines<br />

ausreichenden Sicherheits<strong>ab</strong>stands nicht behindern, sowie bei Staus auf Autobahnen<br />

und Schnellstraßen Gassen für Rettungsfahrzeuge freihalten. Dies<br />

gewährleistet, dass die Rettungsmannschaften ihren für alle wichtigen Aufg<strong>ab</strong>en<br />

ungehindert nachkommen können.<br />

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, wenn Sie bei einer der Einsatzfahrten geweckt<br />

werden sollten.<br />

Einsatzfahrzeuge, auch die von der Polizei und des Rettungsdienstes, fahren<br />

nicht ohne Grund mit<br />

„Tatütata“ durch die Straße.<br />

Die Ordnungsverwaltung informiert:<br />

Vollzug des Waffengesetzes( WaffG )<br />

„Kleiner Waffenschein“ nach § 10 Abs. 4 Satz 4 des Waffengesetzes<br />

Aus gegebenem Anlass (Silvester) weisen wir nochmals darauf hin, dass für<br />

Schreckschuss, Reizstoff- und Signalwaffen die nach außerhalb des eigenen<br />

Grundstückes mitgenommen werden, der sogenannte „kleine Waffenschein“<br />

benötigt wird.<br />

Die Anträge können im Bürgerbüro (Langgasse 64), Zimmer 4, <strong>ab</strong>geholt<br />

werden.<br />

Die weitere Sachbearbeitung erfolgt bei der unteren Waffenbehörde, der<br />

Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim.<br />

Weitere Auskünfte erteilt<br />

Herr Kissel ,<br />

Tel.-Nr. 06324/ 935-257.<br />

Aus gegebenem Anlass informiert die Ordnungsverwaltung<br />

zum Thema Straßenreinigung<br />

In verschiedenen Straßenteilen, insbesondere in den Neubaugebieten und<br />

vor vielen Baulücken werden die Fahrbahnen und Gehwege nicht ordentlich<br />

gereinigt. Dies bedingt, dass Sand über die Straßeneinläufe in den Kanal gelangt<br />

und dort bei der Reinigung Mehrkosten verursacht bzw. bei starkem<br />

Regen kein ordnungsmäßiger Abfluss erfolgen kann.<br />

Aus diesem Grund wird auf die Bestimmung der Satzung über die Reinigung<br />

öffentlicher Straßen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong> hingewiesen, nach denen die<br />

Eigentümer oder die zur Nutzung dinglich Berechtigten zur Reinigung der an<br />

ihr Grundstück angrenzenden Straßen verpflichtet sind.<br />

Die Reinigungspflicht obliegt nicht nur den Eigentümern bebauter, sondern<br />

auch unbebauter Grundstücke. Sie erstreckt sich auf Bürgersteige und Fahrbahn<br />

bis zur Straßenmitte und um-fasst die Beseitigung von Kehricht,<br />

Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung von<br />

Gegenständen die nicht zur Straße gehören sowie die Säuberung der Straßenrinne.<br />

Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat sind unverzüglich nach Beendigung<br />

der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder<br />

das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben<br />

ist unzulässig.<br />

Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag oder einem<br />

gesetzlichen Feiertag in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis spätestens<br />

19.00 Uhr und in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März bis spätestens<br />

17.00 Uhr zu reinigen, soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />

erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind ohne Aufforderung<br />

sofort zu beseitigen.

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