ab 48 - Gemeinde Haßloch
ab 48 - Gemeinde Haßloch
ab 48 - Gemeinde Haßloch
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Amtsblatt <strong>Haßloch</strong><br />
Seite 5 Nr. 43/2013<br />
Feld-, Wald- und Umweltausschuss<br />
Am Donnerstag, den 31.10,2013, 18:30 Uhr, findet im Sitzungssaal<br />
des Rathauses (Ratssaal, Nr. 101), eine nichtöffentliche<br />
Sitzung des Feld-, Wald- und Umweltausschuss gemeinsam<br />
mit dem Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschusses statt.<br />
Behandelt werden Themen, die der Natur der Sache nach in nichtöffentlicher<br />
Sitzung zu beraten sind oder deren <strong>ab</strong>schließende Entscheidung dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
obliegt.<br />
- Bauvorh<strong>ab</strong>en im Außenbereich<br />
<strong>Haßloch</strong>, den 31.10.2013<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
gez.<br />
(Franz-Josef Jochem)<br />
- Beigeordneter -<br />
Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss<br />
Am Donnerstag, den 31.10.2013, 18:30 Uhr, findet im Sitzungssaal<br />
des Rathauses (Ratssaal, Nr. 101), eine nichtöffentliche<br />
Sitzung des Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschusses<br />
gemeinsam mit dem Feld-, Wald- und Umweltausschuss statt.<br />
Behandelt werden Themen, die der Natur der Sache nach in nichtöffentlicher<br />
Sitzung zu beraten sind oder deren <strong>ab</strong>schließende Entscheidung dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
obliegt.<br />
- Bauvorh<strong>ab</strong>en im Außenbereich<br />
- Vorberatung von Verfahren der Bauleitplanung<br />
<strong>Haßloch</strong>, den 17.10.2013<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
gez.<br />
(Lothar Lorch)<br />
- Bürgermeister -<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
Erteilung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz<br />
Grundstücksveräußerungen in der <strong>Gemeinde</strong> / Gemarkung <strong>Haßloch</strong>:<br />
Gewanne: Am Heuerweg<br />
Fläche:<br />
0,30 ha<br />
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Fläche<br />
Gewanne:<br />
Fläche:<br />
Nutzungsart:<br />
Amtliche Nachrichten<br />
Am Hühnerpfad<br />
0,66 ha und 0,26 ha<br />
Landwirtschaftliche Fläche<br />
Landwirte / Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der<br />
Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10<br />
Tage <strong>ab</strong> Erscheinen der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong><br />
bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Straße 11,<br />
67098 Bad Dürkheim (Zimmer A 10, Telefon: 06322 / 961-6109), schriftlich<br />
bekunden.<br />
Bad Dürkheim, den 21.10.2013<br />
gez.<br />
i.A. Pfannebecker<br />
Sonstige Bekanntmachungen<br />
Hinweis der freiwilligen Feuerwehr <strong>Haßloch</strong><br />
„ TA- TÜ- TA- TA“<br />
Sonderrechte warum?<br />
§§ 35 und 38 der Straßenverkehrsordnung ( StVO)<br />
Durch diese beiden Paragraphen aus der StVO wird klar: die Feuerwehr ist<br />
gesetzlich verpflichtet, Blaulicht und Martinshorn zugleich einzusetzen, wenn<br />
Sie das Wegerecht in Anspruch nehmen will.<br />
Dies ist grundsätzlich so, wenn die Feuerwehr zu einem Einsatz ausrückt.<br />
Feuerwehr und Polizei dürfen nach der Straßenverkehrsordnung bei Gefahren<br />
für Leib, Leben oder bedeutenden Sachwerten im Einzelfall die geltenden<br />
Verkehrsregeln überschreiten, also beispielsweise bei rot über die Ampel fahren<br />
oder Innerhorts schneller als mit den zulässigen 50 km/h unterwegs sein.<br />
Gleiches gilt auch für den Rettungsdienst, wenn höchste Eile geboten ist, um<br />
Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden <strong>ab</strong>zuwenden.<br />
Dass diese Dienste dies nicht zum eigenen Vergnügen tun, sondern sich<br />
d<strong>ab</strong>ei in erhöhte Gefahr begeben sei nur am Rande erwähnt.<br />
Doch die Sonderrechte sind nur das eine. Das andere ist der gute Wille und<br />
das Verhalten der Bevölkerung gegenüber den Rettern. Denn bei diesen Einsätzen<br />
können Sekunden über Leben und Tod von Menschen entscheiden. Es<br />
ist daher besonders wichtig, dass bei Einsatzfahrten, die am blauen Blinklicht<br />
zusammen mit dem Einsatzhorn (Martinhorn) erkennbar sind, alle Verkehrsteilnehmer<br />
sofort eine Gasse für die durchfahrenden Einsatzfahrzeuge freimachen.<br />
Das bedeutet <strong>ab</strong>er auch, dass man im eigenen Auto die Stereoanlage<br />
nicht so weit aufdreht, dass man keine Außengeräusche mehr wahrnehmen<br />
kann.<br />
Auch müssen die speziell gekennzeichneten Rettungswege stets freigehalten<br />
werden. Denn Halten oder Parken kann dort zum einen teuer werden, zum<br />
anderen <strong>ab</strong>er auch den notwendigen Durchgang für Feuerwehr oder Rettungsdienst<br />
verhindern und damit zu großen Schäden führen, im schlimmsten<br />
Fall gar Menschenleben kosten.<br />
Deshalb Zufahrten und Einsatzstellen für Rettungsmannschaften und Fahrzeuge<br />
freihalten, Lösch und Rettungsmaßnahmen durch Einhaltung eines<br />
ausreichenden Sicherheits<strong>ab</strong>stands nicht behindern, sowie bei Staus auf Autobahnen<br />
und Schnellstraßen Gassen für Rettungsfahrzeuge freihalten. Dies<br />
gewährleistet, dass die Rettungsmannschaften ihren für alle wichtigen Aufg<strong>ab</strong>en<br />
ungehindert nachkommen können.<br />
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, wenn Sie bei einer der Einsatzfahrten geweckt<br />
werden sollten.<br />
Einsatzfahrzeuge, auch die von der Polizei und des Rettungsdienstes, fahren<br />
nicht ohne Grund mit<br />
„Tatütata“ durch die Straße.<br />
Die Ordnungsverwaltung informiert:<br />
Vollzug des Waffengesetzes( WaffG )<br />
„Kleiner Waffenschein“ nach § 10 Abs. 4 Satz 4 des Waffengesetzes<br />
Aus gegebenem Anlass (Silvester) weisen wir nochmals darauf hin, dass für<br />
Schreckschuss, Reizstoff- und Signalwaffen die nach außerhalb des eigenen<br />
Grundstückes mitgenommen werden, der sogenannte „kleine Waffenschein“<br />
benötigt wird.<br />
Die Anträge können im Bürgerbüro (Langgasse 64), Zimmer 4, <strong>ab</strong>geholt<br />
werden.<br />
Die weitere Sachbearbeitung erfolgt bei der unteren Waffenbehörde, der<br />
Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim.<br />
Weitere Auskünfte erteilt<br />
Herr Kissel ,<br />
Tel.-Nr. 06324/ 935-257.<br />
Aus gegebenem Anlass informiert die Ordnungsverwaltung<br />
zum Thema Straßenreinigung<br />
In verschiedenen Straßenteilen, insbesondere in den Neubaugebieten und<br />
vor vielen Baulücken werden die Fahrbahnen und Gehwege nicht ordentlich<br />
gereinigt. Dies bedingt, dass Sand über die Straßeneinläufe in den Kanal gelangt<br />
und dort bei der Reinigung Mehrkosten verursacht bzw. bei starkem<br />
Regen kein ordnungsmäßiger Abfluss erfolgen kann.<br />
Aus diesem Grund wird auf die Bestimmung der Satzung über die Reinigung<br />
öffentlicher Straßen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong> hingewiesen, nach denen die<br />
Eigentümer oder die zur Nutzung dinglich Berechtigten zur Reinigung der an<br />
ihr Grundstück angrenzenden Straßen verpflichtet sind.<br />
Die Reinigungspflicht obliegt nicht nur den Eigentümern bebauter, sondern<br />
auch unbebauter Grundstücke. Sie erstreckt sich auf Bürgersteige und Fahrbahn<br />
bis zur Straßenmitte und um-fasst die Beseitigung von Kehricht,<br />
Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung von<br />
Gegenständen die nicht zur Straße gehören sowie die Säuberung der Straßenrinne.<br />
Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat sind unverzüglich nach Beendigung<br />
der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder<br />
das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben<br />
ist unzulässig.<br />
Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag oder einem<br />
gesetzlichen Feiertag in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis spätestens<br />
19.00 Uhr und in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März bis spätestens<br />
17.00 Uhr zu reinigen, soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />
erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind ohne Aufforderung<br />
sofort zu beseitigen.