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g¤kum¤n mit tous›nt ferd un fil gelt zu' far-zern ,

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Anhang 7 zur HSJ - "Syntaktische Besonderheiten des älteren Jiddisch"<br />

reicht di’ um-rain› g¤dÏnk›n bis in him¤l SI 1692. 13 r ,33-13 v ,1 (‘denn wer [=wenn jemand]<br />

einen <strong>un</strong>reinen Gedanken hat, so reicht der <strong>un</strong>reine Gedanke bis in den Himmel’). Ähnliche<br />

Konstruktionen gibt es in der deutschen Rechtsprosa <strong>un</strong>d Chronistik des 13-15.<br />

Jahrh<strong>un</strong>derts (Schmid 2004). Sind diese auch im Jiddischen für bestimmte Textsorten<br />

konstitutiv? Lassen sie sich auch früher oder später noch nachweisen <strong>un</strong>d stellen da<strong>mit</strong><br />

einen Charakteristikum des späteren Westjiddisch in der Abgrenz<strong>un</strong>g zum Ostjiddischen<br />

dar?<br />

- Inwieweit tragen auch hypotaktische Konstruktionen zur Konstitution von Satztypen bei; vgl.<br />

folgendes Beispiel für einen W<strong>un</strong>schsatz <strong>mit</strong> wer wolt, dÏ¿ (‘wenn doch nur’), ein Typus, der<br />

bisher nur in einem einzigen Text gef<strong>un</strong>den wurde: Wer wolt, dÏ¿ do kem mein g›hai¿, <strong>un</strong>’<br />

der al›¿-mechtig g÷t s¾lt mir geb¤n mein h¾fn<strong>un</strong>g HIP 1579 {6,8},1-2 (‘wenn ich doch nur<br />

gerufen werden würde <strong>un</strong>d der allmächtige Gott mir Hoffn<strong>un</strong>g gäbe’).<br />

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