Neue REA-Richtlinien - Bayerisches Rotes Kreuz
Neue REA-Richtlinien - Bayerisches Rotes Kreuz
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Landesgeschäftsstelle<br />
1. An alle<br />
Bezirks- und Kreisverbände,<br />
Rettungsleitstellen<br />
und Leiter Rettungsdienst<br />
des Bayerischen Roten <strong>Kreuz</strong>es<br />
2. Nachrichtlich an<br />
- Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt München<br />
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Landesverband Bayern<br />
- Malteser Hilfsdienst e.V., Landesgeschäftsstelle<br />
- Landesvereinigung Privater Rettungsdienste in Bayern e.V.<br />
______________________________________________<br />
<strong>Neue</strong> Reanimationsrichtlinien<br />
Rundschreiben Nr. 13/06<br />
München, 01.06.2006<br />
LGF Sef/vh<br />
Auf seiner Sitzung hat der Deutsche Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung bei der Bundesärztekammer<br />
am 31.05.2006 in Berlin bezüglich der Umsetzung der neuen Reanimationsrichtlinien<br />
festgelegt, dass in Ausbildung und Lehre die Eckpunkte der Bundesärztekammer für<br />
die Reanimation 2006 veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt 103/Ausgabe 14 vom<br />
07.04.2006/Seite A960 die ERC-Leitlinien für die Wiederbelebung 2005 die Grundlage sein<br />
werden.<br />
Damit werden innerhalb des BRK im Bereich der Ausbildung des Sanitäts- und Rettungsdienstes<br />
die Ausbildungsunterlagen diesbezüglich geändert und ab sofort in Kraft gesetzt. Das<br />
Kompetenzzentrum Bildung wird hierzu die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.<br />
Die Ausbildung zur Anwendung von AED wird mit den neuen Vorgaben des European Resuscitation<br />
Council (ERC) ab sofort wieder aufgenommen. Auch hierzu werden neue Ausbildungsunterlagen<br />
zur Verfügung gestellt, die ausschließlich für die zukünftige Ausbildung verwendet<br />
werden dürfen. Im Hinblick auf die derzeit bestehende Diskrepanz zwischen den neuen<br />
Reanimationsvorgaben der BÄK und der fehlenden Möglichkeiten der Umstellung der AED-<br />
Geräte wird, bis diese Umstellung vollzogen ist, darauf hingewiesen, dass trotz neuer <strong>Richtlinien</strong><br />
der Anwender der Ansage des AED folgen soll. Im Rahmen des Rettungsdienstes ist folgender<br />
Vorschlag für ein annähernd leitlinienkonformes Vorgehen bei der Verwendung des<br />
Defibrillators „Lifepak 12“ zu empfehlen:<br />
Autoanalyse aus; HLW-Zeit 1 – 120 Sekunden / HLW-Zeit 2 – 120 Sekunden
- 2 -<br />
Konsens des Deutschen Beirats war, dass der zeitliche Umfang des Erste-Hilfe-Kurses nicht<br />
verändert und eine AED-Schulung nicht obligat mit einbezogen wird, sondern die bisherige<br />
zeitdifferente und von der jeweiligen Vorbildung abhängige Schulung im Bereich der AED beibehalten<br />
wird. Seitens des DRK erfolgt die Überarbeitung der Ausbildungsunterlagen (einschließlich<br />
der Reanimationsrichtlinien für Erwachsene und Kinder) in Übereinstimmung mit<br />
den anderen Hilfsorganisationen. Erst nach dieser werden die Erste-Hilfe-Kurse umgestellt.<br />
Im Deutschen Ärzteblatt wird die deutsche Ärzteschaft zeitnah auf die neuen Reanimationsrichtlinien<br />
hingewiesen, weshalb in einer begrenzten Übergangszeit noch Differenzen im Vorgehen<br />
zu erwarten sind.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Prof. Dr. Peter Sefrin