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Neue REA-Richtlinien - Bayerisches Rotes Kreuz

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Landesgeschäftsstelle<br />

1. An alle<br />

Bezirks- und Kreisverbände,<br />

Rettungsleitstellen<br />

und Leiter Rettungsdienst<br />

des Bayerischen Roten <strong>Kreuz</strong>es<br />

2. Nachrichtlich an<br />

- Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt München<br />

- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Landesverband Bayern<br />

- Malteser Hilfsdienst e.V., Landesgeschäftsstelle<br />

- Landesvereinigung Privater Rettungsdienste in Bayern e.V.<br />

______________________________________________<br />

<strong>Neue</strong> Reanimationsrichtlinien<br />

Rundschreiben Nr. 13/06<br />

München, 01.06.2006<br />

LGF Sef/vh<br />

Auf seiner Sitzung hat der Deutsche Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung bei der Bundesärztekammer<br />

am 31.05.2006 in Berlin bezüglich der Umsetzung der neuen Reanimationsrichtlinien<br />

festgelegt, dass in Ausbildung und Lehre die Eckpunkte der Bundesärztekammer für<br />

die Reanimation 2006 veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt 103/Ausgabe 14 vom<br />

07.04.2006/Seite A960 die ERC-Leitlinien für die Wiederbelebung 2005 die Grundlage sein<br />

werden.<br />

Damit werden innerhalb des BRK im Bereich der Ausbildung des Sanitäts- und Rettungsdienstes<br />

die Ausbildungsunterlagen diesbezüglich geändert und ab sofort in Kraft gesetzt. Das<br />

Kompetenzzentrum Bildung wird hierzu die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.<br />

Die Ausbildung zur Anwendung von AED wird mit den neuen Vorgaben des European Resuscitation<br />

Council (ERC) ab sofort wieder aufgenommen. Auch hierzu werden neue Ausbildungsunterlagen<br />

zur Verfügung gestellt, die ausschließlich für die zukünftige Ausbildung verwendet<br />

werden dürfen. Im Hinblick auf die derzeit bestehende Diskrepanz zwischen den neuen<br />

Reanimationsvorgaben der BÄK und der fehlenden Möglichkeiten der Umstellung der AED-<br />

Geräte wird, bis diese Umstellung vollzogen ist, darauf hingewiesen, dass trotz neuer <strong>Richtlinien</strong><br />

der Anwender der Ansage des AED folgen soll. Im Rahmen des Rettungsdienstes ist folgender<br />

Vorschlag für ein annähernd leitlinienkonformes Vorgehen bei der Verwendung des<br />

Defibrillators „Lifepak 12“ zu empfehlen:<br />

Autoanalyse aus; HLW-Zeit 1 – 120 Sekunden / HLW-Zeit 2 – 120 Sekunden


- 2 -<br />

Konsens des Deutschen Beirats war, dass der zeitliche Umfang des Erste-Hilfe-Kurses nicht<br />

verändert und eine AED-Schulung nicht obligat mit einbezogen wird, sondern die bisherige<br />

zeitdifferente und von der jeweiligen Vorbildung abhängige Schulung im Bereich der AED beibehalten<br />

wird. Seitens des DRK erfolgt die Überarbeitung der Ausbildungsunterlagen (einschließlich<br />

der Reanimationsrichtlinien für Erwachsene und Kinder) in Übereinstimmung mit<br />

den anderen Hilfsorganisationen. Erst nach dieser werden die Erste-Hilfe-Kurse umgestellt.<br />

Im Deutschen Ärzteblatt wird die deutsche Ärzteschaft zeitnah auf die neuen Reanimationsrichtlinien<br />

hingewiesen, weshalb in einer begrenzten Übergangszeit noch Differenzen im Vorgehen<br />

zu erwarten sind.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Prof. Dr. Peter Sefrin

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