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Menschheitserbe Meer - WBGU

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Zusammenfassung<br />

Die <strong>Meer</strong>e als <strong>Menschheitserbe</strong><br />

Reformiertes Seerechtsübereinkommen (UNCLOS): integriert die Durchführungsübereinkommen (FSA usw.)<br />

Global<br />

Internationaler Seegerichtshof (ITLOS): umfassende Zuständigkeit, Sanktionsrechte ggü. Küstenstaaten und RMMO<br />

World Oceans Organisation (WOO)<br />

Globale Sachwalterfunktion für <strong>Meer</strong>esschutz und nachhaltige Bewirtschaftung sämtlicher Ressourcen<br />

Integriert <strong>Meer</strong>esbodenbehörde und Festlandsockelkommission<br />

Bei Aufgabenverletzung von Küstenstaaten und RMMO: Zugang zu Rechtsschutz / Klagerechte (ITLOS)<br />

Regional<br />

Regional Marine Management Organisations (RMMO)<br />

Regionale Sachwalterfunktion, Rechenschaftspflicht ggü. WOO<br />

Nachhaltige Bewirtschaftung der g/ww Fischbestände mit Küstenstaaten<br />

Regionale Kooperation der Küstenstaaten<br />

Regionale Abkommen, UNEP Regional Seas Programme<br />

<strong>Meer</strong>esschutz<br />

Nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen (ohne<br />

mineralische Ressourcen des Gebiets)<br />

Zugang zu Rechtsschutz / Klagerechte (ITLOS)<br />

National<br />

Vertragsstaaten des reformierten UNCLOS<br />

Nahezu uneingeschränkte<br />

Souveränität<br />

Kontroll- und<br />

Berichtspflichten<br />

Nationale Sachwalterfunktion<br />

Rechenschaftspflicht ggü. WOO<br />

Nachhaltige Bewirtschaftung sämtlicher<br />

Ressourcen<br />

Nachhaltige Bewirtschaftung der g/ww<br />

Fischbestände mit RMMO<br />

Rechenschaftspflicht ggü. RMMO<br />

Nachhaltige Bewirtschaftung sämtlicher Ressourcen<br />

12 sm<br />

max. 200 sm<br />

Basislinie<br />

Küstenmeer<br />

a<br />

AWZ b<br />

Hohe See c<br />

Erweiterter<br />

Festlandsockel d<br />

max. 350 sm<br />

Das Gebiet e<br />

Überwiegend küstenstaatliche<br />

souveräne Rechte und<br />

Hoheitsbefugnisse<br />

Geltungsbereich des <strong>Menschheitserbe</strong>prinzips<br />

Integrationsbereich von <strong>Menschheitserbe</strong>prinzip sowie<br />

küstenstaatlichen souveränen Rechten und Hoheitsbefugnissen<br />

Abbildung 2: Vision für eine künftige <strong>Meer</strong>es-Governance, vereinfachte Darstellung.<br />

Alle <strong>Meer</strong>esgebiete mit Ausnahme der Küstengewässer erhalten den Status eines <strong>Menschheitserbe</strong>s. Dies umfasst sämtliche<br />

Ressourcen seewärts des Küstenmeeres, einschließlich der mineralischen und biologischen Ressourcen. Die Küstenstaaten<br />

behalten die Nutzungsrechte über die Ressourcen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sowie die mineralischen<br />

Ressourcen des Festlandsockels. Als Sachwalter der <strong>Meer</strong>esumwelt im Bereich der AWZ sind die Küstenstaaten zu einer<br />

nachhaltigen Nutzung dieser Ressourcen verpflichtet. Deshalb gehen die Nutzungsrechte mit Rechenschaftspflichten gegenüber<br />

der neuen World Oceans Organisation (WOO) einher. <strong>Meer</strong>esbodenbehörde und Festlandsockelkommission werden in die WOO<br />

integriert. Die Regional Fisheries Management Organisations (RFMO) gehen in Regional Marine Management Organisations<br />

(RMMO) auf, die die nachhaltige Bewirtschaftung sämtlicher Ressourcen der Hohen See organisieren. Sie organisieren zudem<br />

in Zusammenarbeit mit den Küstenstaaten die Bewirtschaftung der gebietsübergreifenden und weit wandernden (g/ww) Fischbestände.<br />

Die WOO übernimmt die Rolle des globalen Sachwalters der <strong>Meer</strong>e und überwacht die Einhaltung von Schutz und<br />

nachhaltiger Nutzung. Sie hat Zugang zu Rechtsschutz, insbesondere Klagerechte, beim Internationalen Seegerichtshof (ITLOS).<br />

Die regionale Kooperation der Küstenstaaten im Rahmen von Programmen bzw. Abkommen bleibt erhalten.<br />

Roter Text: Rechenschaftspflichten gegenüber übergeordneten Governance-Ebenen.<br />

a–e: Erklärungen siehe Abb. 1.<br />

Quelle: <strong>WBGU</strong><br />

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