Dienstvereinbarung - Bayerisches Rotes Kreuz
Dienstvereinbarung - Bayerisches Rotes Kreuz
Dienstvereinbarung - Bayerisches Rotes Kreuz
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Zwischen<br />
dem Bayerischen Roten <strong>Kreuz</strong>, Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />
vertreten durch den Landesgeschäftsführer Herrn Armin Bauer<br />
und<br />
dem Gesamtpersonalrat des Bayerischen Roten <strong>Kreuz</strong>es – Landesverband –<br />
vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Wolfgang Roth<br />
wird folgende<br />
zur<br />
<strong>Dienstvereinbarung</strong><br />
I. Einführung der automatisierten externen Defibrillation (AED) im<br />
Bayerischen Roten <strong>Kreuz</strong><br />
II. Beteiligung des Bayerischen Roten <strong>Kreuz</strong>es am Projekt SAMBa<br />
(Protokollierung von Reanimationseinsätzen)<br />
geschlossen.<br />
Präambel:<br />
Der Schwerpunkt des rettungsdienstlichen Auftrages und Einsatzgeschehens liegt<br />
in der adäquaten Versorgung und Betreuung der (Notfall-)Patienten, der<br />
Wiederherstellung der Einsatztauglichkeit der Rettungsmittel sowie in der<br />
weiterhin gesetzlich geforderten Einsatzdokumentation.<br />
Sofern zum Nutzen Außenstehender (z.B. Universitäten) auch noch zusätzliche<br />
Dokumente anzufertigen sind, geschieht dies vor dem Hintergrund einer<br />
Leistungsverdichtung (TRUST-Gutachten) sowie der stets ohnehin parallel zu<br />
erstellenden und vorhandenen Einsatzdokumentationen ausschließlich im<br />
Rahmen der jeweils vorhandenen Möglichkeiten und Kenntnisse.<br />
I. Einführung der automatisierten externen Defibrillation:<br />
§ 1<br />
Das Bayerische Rote <strong>Kreuz</strong>, K.d.ö.R führt mit Wirkung ab dem 1. Juni 2004 die<br />
Frühdefibrillation mit automatisierten externen Defibrillatoren ein.<br />
§ 2<br />
Die Fahrzeuge der Notfallrettung sind mit automatisierten externen<br />
Defibrillatoren ausgestattet. Die Krankentransportfahrzeuge werden sukzessive<br />
ebenfalls mit entsprechenden Geräten ausgestattet.
DV AED und SAMBa-Dokumentation<br />
Zur Anwendung dieser Geräte ist –wie bei allen Medizinprodukten- eine<br />
entsprechende Ausbildung und Einweisung, die nachfolgend näher beschrieben<br />
wird, erforderlich.<br />
Aus diesem Grund werden ausnahmslos alle im Rettungsdienst eingesetzten<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend geschult und ausgebildet. Die<br />
Ausbildung schließt mit einer Erfolgskontrolle des zu vermittelnden<br />
Ausbildungsinhaltes ab. Defizite in der Umsetzung des Ausbildungsinhaltes sind<br />
durch unverzügliche Nachschulung auszugleichen.<br />
§ 3<br />
Die Durchführung des Frühdefibrillationsprogrammes ist unter fachliche Leitung<br />
und Aufsicht eines ärztlichen Programmleiters, der die Voraussetzungen nach<br />
dem Konzept des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 03.08.2001<br />
erfüllt, zu stellen.<br />
Die Organisation der Ausbildung und der Auswertung erfolgt durch den<br />
nichtärztlichen Programmleiter. Auch dieser muss die Voraussetzungen nach dem<br />
Konzept des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 03.08.2001 erfüllen.<br />
Die Programmleitung wird vom Kreisgeschäftsführer mit Beteiligung des<br />
Personalrates bestellt.<br />
§ 4<br />
Grundlage für die Durchführung der automatisierten externen Defibrillation im<br />
BRK sind die organisatorischen Festlegungen des Bayerischen Staatsministeriums<br />
des Innern im Konzept für die automatisierte externe Defibrillation im<br />
Rettungsdienst in Bayern mit Stand vom 03.08.2001 und die jeweiligen fachlichmedizinischen<br />
Festlegungen der einschlägigen Gremien (AHA, ERC,<br />
Bundesärztekammer).<br />
Im einzelnen ist folgendes zu beachten:<br />
1. Für die Anwendung der automatisierten externen Defibrillation (AED)<br />
durch nicht ärztliches Rettungsdienstpersonal ist eine entsprechende<br />
Qualifikation erforderlich. Diese wird im Rahmen der regelmäßigen<br />
Fortbildungsveranstaltungen des Bayerischen Roten <strong>Kreuz</strong>es vermittelt.<br />
2. Vor Beginn der Ausbildung zur Anwendung des AED ist ein Eingangstest<br />
erforderlich. In diesem werden die erforderlichen Kenntnisse der<br />
Basismaßnahmen der Reanimation gemäß Anlage 1 zum Konzept des<br />
Bayerischen Staatsministeriums des Innern überprüft. Etwaige Defizite<br />
werden durch unverzügliche Nachschulung kompensiert.<br />
3. Die Einweisung in die vorhandenen Geräte, die im Wirkungskreis des<br />
Anwenders vorgehalten werden, hat nach Vorschriften des<br />
Medizinproduktegesetzes und der Medizinproduktebetreiberverordnung<br />
nach Bedienungsanleitung von berechtigten Personen gemäß § 5 Abs. 2<br />
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DV AED und SAMBa-Dokumentation<br />
MPBetreibV zu erfolgen. Sie ist zu dokumentieren. Eine Abschrift der<br />
Einweisungsdokumentation ist der Kreisgeschäftsstelle zur Personalakte zu<br />
übermitteln.<br />
4. Die Basisschulung wird nach den Vorgaben des ärztlichen Programmleiters<br />
unter der Berücksichtigung der organisatorischen Festlegungen des<br />
Bayerischen Staatsministeriums des Innern durchgeführt. Sie schließt mit<br />
einer schriftlichen und praktischen Erfolgskontrolle ab. Diese<br />
Erfolgskontrolle ist von der Programmleitung oder von entsprechenden<br />
von der Programmleitung beauftragten Prüfern durchzuführen.<br />
Dieser Schulungsnachweis hat eine zeitliche Gültigkeit von mindestens<br />
einem Jahr. Bei zwingender Erfordernis (z.B. neue Geräte, veränderte<br />
Software, neue medizinische Erkenntnisse, Änderung des<br />
Reanimationsverfahrens) kann die Programmleitung diesen Zeitraum<br />
verkürzen.<br />
5. Vor Ablauf der zeitlichen Gültigkeit des Schulungsnachweises ist dem<br />
Anwender ein Wiederholungstraining zu ermöglichen, das nach Maßgabe<br />
der Programmleitung unter der Berücksichtigung der Festlegungen des<br />
Bayerischen Staatsministeriums des Innern durchgeführt wird.<br />
§ 5<br />
Alle Reanimationseinsätze, bei denen der AED zum Einsatz gelangt, sind zu<br />
dokumentieren und zeitnah durch die Programmleitung auszuwerten. Die<br />
Auswertung dient ausschließlich der Qualitätssicherung.<br />
Hierzu ist folgendes zu beachten:<br />
1. Für die Dokumentation sind folgende Unterlagen erforderlich:<br />
a) eine Kopie des verwendeten Notfallprotokolls<br />
b) eine komplette Auswertung des AED<br />
(Ausdruck des gesamten Einsatzes)<br />
c) gesondertes Einsatzprotokoll Frühdefibrillation<br />
2. Sämtliche Dokumentationsunterlagen sind in einem verschlossenen<br />
Umschlag mit der Aufschrift „Frühdefibrillationseinsatz vom (aktuelles<br />
Datum)“ binnen 3 Tagen über die Kreisgeschäftsstelle dem nichtärztlichen<br />
Programmleiter zuzuleiten.<br />
3. Die Einsatzdaten sowie sämtliche Dokumentationsunterlagen zu<br />
Frühdefibrillationseinsätzen sind außer den beteiligten Einsatzkräften<br />
ausschließlich dem ärztlichen und nichtärztlichen Programmleiter<br />
zugänglich. Eine Einsichtnahme durch Vorgesetzte oder Dritte ist<br />
unzulässig, eine Auswertung aus arbeitsrechtlichen Gründen erfolgt nicht.<br />
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DV AED und SAMBa-Dokumentation<br />
4. Die Programmleitung hat den Einsatz zeitnah auszuwerten und soweit<br />
notwendig mit den beteiligten Einsatzkräften nachzubesprechen. Auf<br />
Wunsch eines beteiligten Beschäftigten kann ein Personalratsmitglied<br />
teilnehmen. Die Einzelheiten der Auswertung und der Nachbesprechungen<br />
sind zwischen dem ärztlichen und dem nichtärztlichen Programmleiter<br />
einvernehmlich zu regeln. Die Einsatzdokumentation ist anschließend vom<br />
ärztlichen Programmleiter zu archivieren, eine Einsatznachbesprechung ist<br />
aktenkundig zu machen. Eine eventuelle Tondokumentation ist nach der<br />
Besprechung, die unverzüglich stattzufinden hat, zu löschen. Eine<br />
Aufbewahrung und Speicherung von Tondokumentationen ist unzulässig,<br />
ebenso eine Archivierung auf Datenträgern jeglicher Art. Eine Auswertung<br />
akustischer Aufzeichnungen aus arbeitsrechtlichen Gründen erfolgt nicht.<br />
II. Strukturiertes AED Management Bayern (SAMBa)<br />
§ 1<br />
Das Projekt SAMBa dient ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken im<br />
Hinblick auf die Erfassung und Auswertung von Reanimationseinsätzen. Für<br />
wissenschaftliche Zwecke sind keinerlei personenbezogene Daten von<br />
Mitarbeitern, auch nicht in zunächst verschlüsselter jedoch ggf.<br />
rekonstruierbarer Form, erforderlich.<br />
Eine Erfassung oder Weitergabe jedweder persönlicher (auch später<br />
rekonstruierbarer) Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im<br />
Rettungsdienst des BRK erfolgt nicht.<br />
§ 2<br />
Absolute Priorität haben die Versorgung der Patienten sowie die<br />
anschließende Herstellung der Einsatzfähigkeit des Rettungsmittels und die<br />
Durchführung von Folgeeinsätzen. Die nochmals zusätzliche Protokollierung<br />
von Reanimationseinsätzen auf dem Formblatt/Protokoll SAMBa (zusätzlich<br />
neben dem Notfallprotokoll, ggf. AED-Protokoll, Notarztprotokoll,<br />
Fahrtenbuch, etc.) erfolgt zeitnah entsprechend den organisatorischen<br />
Möglichkeiten.<br />
§ 3<br />
Das Formblatt/Protokoll SAMBa enthält Abfragen von Daten, über die das<br />
Rettungsdienstpersonal dem Grunde nach nicht verfügen oder Kenntnis haben<br />
kann. Es ist daher Sache der anfordernden Institutionen, dafür zu sorgen, dass<br />
die gewünschten Daten in zutreffender Form von den Leitstellen an die<br />
Mitarbeiter herausgegeben werden.<br />
§ 4<br />
Jegliche Form einer Leistungsbeurteilung, einer disziplinarischen oder<br />
arbeitsrechtlichen Verwertung sind im Zusammenhang mit dem Projekt<br />
SAMBa ausgeschlossen.<br />
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