AMS Geschäftsbericht 2012 - Arbeitsmarktservice Österreich
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egriffsdefinitionen und abkürzungen<br />
einer physischen, psychischen oder geistigen Einschränkung<br />
(unabhängig vom Grad ihrer Behinderung),<br />
die durch ein ärztliches Gutachten belegt ist,<br />
sofern sie aufgrund dieser Einschränkung Schwierigkeiten<br />
bei der Vermittlung oder nur ein eingeschränktes<br />
Spektrum an Berufsmöglichkeiten haben.<br />
Für Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen<br />
können zur Reduktion ihrer erhöhten<br />
Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt höhere oder<br />
längere Förderungen gewährt werden.<br />
Personen mit Migrationshintergrund<br />
Das Merkmal Migrationshintergrund wird auf Grundlage<br />
der Registerinformationen des Hauptverbandes<br />
der österreichischen Sozialversicherungsträger<br />
und des <strong>Arbeitsmarktservice</strong> ermittelt. Bei Personen<br />
mit Migrationshintergrund wird zwischen MigrantInnen<br />
der ersten Generation (Personen, die eine ausländische<br />
Staatsbürgerschaft haben oder in der<br />
Vergangenheit hatten) und MigrantInnen der zweiten<br />
Generation (Personen, die bei MigrantInnen der<br />
ersten Generation als Kinder mitversichert sind bzw.<br />
waren) unterschieden.<br />
RADAR/RADARa (analysis)<br />
Die RADAR-Logik ist eine Methode des Qualitätsmanagements<br />
zur systematischen und fundierten<br />
Vorgehensweise (Results – Approach – Deployment<br />
– Assessment & Review). Zur Überprüfung des<br />
gleichstellungsorientierten Vorgehens wurde diese<br />
Methode <strong>AMS</strong>-intern weiterentwickelt und zusätzlich<br />
ein besonderer Schwerpunkt auf (Gender-)Analyse<br />
gelegt: RADARa (analysis).<br />
Unselbständig Beschäftigte<br />
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger<br />
erfasst als unselbständig Beschäftigte<br />
alle Personen, deren Beschäftigungsverhältnis<br />
aufrecht ist, zuzüglich sonstiger in die Krankenversicherung<br />
einbezogener Personen (das sind den<br />
DienstnehmerInnen gleichgestellte sowie aufgrund<br />
eines Ausbildungsverhältnisses einbezogene Personen).<br />
KarenzgeldbezieherInnen, Präsenz-/Zivildienstleistende<br />
sowie im Krankenstand befindliche<br />
Personen, deren Beschäftigungsverhältnis aufrecht<br />
ist, sind mitgezählt. Geringfügig Beschäftigte werden<br />
nicht erfasst.<br />
Verweildauer<br />
Die Verweildauer ist jene Zeitspanne, die zwischen<br />
dem Beginn und dem Ende einer Arbeitslosigkeit<br />
liegt. Sie entspricht somit der „echten“ Dauer einer<br />
Arbeitslosigkeitsepisode und kann nur aus Abgangsmengen<br />
berechnet werden. Unterbrechungen<br />
bis zu 28 Tagen bleiben unberücksichtigt.<br />
Vormerkdauer<br />
Die Vormerkdauer ist jene Zeitspanne, die zwischen<br />
dem Beginn einer Arbeitslosigkeit und dem Statistikstichtag<br />
liegt. Sie stellt die nicht vollendete Dauer der<br />
Arbeitslosigkeit dar und wird nur aus Bestandsmengen<br />
berechnet. Um bei kurzfristigen Unterbrechungen<br />
einer Arbeitslosigkeit diese nicht in einzelne<br />
Kurzperioden zu unterteilen und damit die Berechnung<br />
der Vormerkdauer immer wieder von vorne beginnen<br />
zu lassen, werden Unterbrechungen bis zu<br />
28 Tagen nicht berücksichtigt.<br />
Teilzeitbeschäftigte<br />
Die Zuordnung Teilzeit/Vollzeit erfolgt nach der direkten<br />
Frage zum Vorliegen von Teilzeitarbeit auf<br />
Basis der Arbeitskräfteerhebung der Bundesanstalt<br />
Statistik Austria.<br />
Zugänge arbeitsloser Personen<br />
Ein Zugang ist gegeben, wenn der Beginn einer Arbeitslosigkeitsperiode<br />
zwischen dem aktuellen und<br />
dem letzten Stichtag liegt.<br />
72 | <strong>AMS</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2012</strong>