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AMS Geschäftsbericht 2012 - Arbeitsmarktservice Österreich

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egriffsdefinitionen und abkürzungen<br />

einer physischen, psychischen oder geistigen Einschränkung<br />

(unabhängig vom Grad ihrer Behinderung),<br />

die durch ein ärztliches Gutachten belegt ist,<br />

sofern sie aufgrund dieser Einschränkung Schwierigkeiten<br />

bei der Vermittlung oder nur ein eingeschränktes<br />

Spektrum an Berufsmöglichkeiten haben.<br />

Für Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen<br />

können zur Reduktion ihrer erhöhten<br />

Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt höhere oder<br />

längere Förderungen gewährt werden.<br />

Personen mit Migrationshintergrund<br />

Das Merkmal Migrationshintergrund wird auf Grundlage<br />

der Registerinformationen des Hauptverbandes<br />

der österreichischen Sozialversicherungsträger<br />

und des <strong>Arbeitsmarktservice</strong> ermittelt. Bei Personen<br />

mit Migrationshintergrund wird zwischen MigrantInnen<br />

der ersten Generation (Personen, die eine ausländische<br />

Staatsbürgerschaft haben oder in der<br />

Vergangenheit hatten) und MigrantInnen der zweiten<br />

Generation (Personen, die bei MigrantInnen der<br />

ersten Generation als Kinder mitversichert sind bzw.<br />

waren) unterschieden.<br />

RADAR/RADARa (analysis)<br />

Die RADAR-Logik ist eine Methode des Qualitätsmanagements<br />

zur systematischen und fundierten<br />

Vorgehensweise (Results – Approach – Deployment<br />

– Assessment & Review). Zur Überprüfung des<br />

gleichstellungsorientierten Vorgehens wurde diese<br />

Methode <strong>AMS</strong>-intern weiterentwickelt und zusätzlich<br />

ein besonderer Schwerpunkt auf (Gender-)Analyse<br />

gelegt: RADARa (analysis).<br />

Unselbständig Beschäftigte<br />

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger<br />

erfasst als unselbständig Beschäftigte<br />

alle Personen, deren Beschäftigungsverhältnis<br />

aufrecht ist, zuzüglich sonstiger in die Krankenversicherung<br />

einbezogener Personen (das sind den<br />

DienstnehmerInnen gleichgestellte sowie aufgrund<br />

eines Ausbildungsverhältnisses einbezogene Personen).<br />

KarenzgeldbezieherInnen, Präsenz-/Zivildienstleistende<br />

sowie im Krankenstand befindliche<br />

Personen, deren Beschäftigungsverhältnis aufrecht<br />

ist, sind mitgezählt. Geringfügig Beschäftigte werden<br />

nicht erfasst.<br />

Verweildauer<br />

Die Verweildauer ist jene Zeitspanne, die zwischen<br />

dem Beginn und dem Ende einer Arbeitslosigkeit<br />

liegt. Sie entspricht somit der „echten“ Dauer einer<br />

Arbeitslosigkeitsepisode und kann nur aus Abgangsmengen<br />

berechnet werden. Unterbrechungen<br />

bis zu 28 Tagen bleiben unberücksichtigt.<br />

Vormerkdauer<br />

Die Vormerkdauer ist jene Zeitspanne, die zwischen<br />

dem Beginn einer Arbeitslosigkeit und dem Statistikstichtag<br />

liegt. Sie stellt die nicht vollendete Dauer der<br />

Arbeitslosigkeit dar und wird nur aus Bestandsmengen<br />

berechnet. Um bei kurzfristigen Unterbrechungen<br />

einer Arbeitslosigkeit diese nicht in einzelne<br />

Kurzperioden zu unterteilen und damit die Berechnung<br />

der Vormerkdauer immer wieder von vorne beginnen<br />

zu lassen, werden Unterbrechungen bis zu<br />

28 Tagen nicht berücksichtigt.<br />

Teilzeitbeschäftigte<br />

Die Zuordnung Teilzeit/Vollzeit erfolgt nach der direkten<br />

Frage zum Vorliegen von Teilzeitarbeit auf<br />

Basis der Arbeitskräfteerhebung der Bundesanstalt<br />

Statistik Austria.<br />

Zugänge arbeitsloser Personen<br />

Ein Zugang ist gegeben, wenn der Beginn einer Arbeitslosigkeitsperiode<br />

zwischen dem aktuellen und<br />

dem letzten Stichtag liegt.<br />

72 | <strong>AMS</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2012</strong>

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