AMS Geschäftsbericht 2012 - Arbeitsmarktservice Österreich
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Service für arbeitskräfte<br />
34 % der Arbeitslosen<br />
mit Migrationshintergrund<br />
39 % Förderquote<br />
für MigrantInnen<br />
332.400<br />
Personen bezogen<br />
Leistungen<br />
aus der Arbeitslosenversicherung<br />
Service für Personen mit<br />
Migrationshintergrund<br />
Im Jahr <strong>2012</strong> waren 290.971 Personen mit Migrationshintergrund<br />
von Arbeitslosigkeit betroffen. Das<br />
bedeutet einen überdurchschnittlichen Anstieg um<br />
19.248 bzw. 7,1 %, wobei dieser Anstieg in ähnlichem<br />
Ausmaß auf die Entwicklung der Frauen-<br />
(+7,0 %) wie der Männerarbeitslosigkeit (+7,2 %)<br />
zurückzuführen ist. Der Anteil der MigrantInnen an<br />
allen Arbeitslosen stieg damit auf 34,3 %. Die Arbeitslosenquote<br />
von Personen mit Migrationshintergrund<br />
betrug 11,7 % (Frauen 11,3 %; Männer<br />
12,0 %).<br />
So inhomogen der Bedarf dieser Personengruppe<br />
ist, so unterschiedlich sind auch die Antworten des<br />
<strong>AMS</strong> darauf. Die Angebotspalette der Förderung<br />
reicht von reiner Vermittlungsunterstützung über<br />
den Einsatz von Deutschkursen, von spezialisierten<br />
Beratungs- und Betreuungseinrichtungen bis hin zu<br />
Qualifizierungsangeboten. In diesen Betreuungseinrichtungen<br />
für MigrantInnen werden z.B. Fragen<br />
der Niederlassung, der Zugangsberechtigung auf<br />
den Arbeitsmarkt und sonstiger rechtlicher Art, aber<br />
auch Nostrifikationsberatung in der Muttersprache<br />
angeboten.<br />
Für gut qualifizierte MigrantInnen, denen lediglich<br />
Kontakte und informelle Kenntnisse über den Arbeitsmarkt<br />
fehlen, wurde bereits 2008 das Projekt<br />
Mentoring für MigrantInnen durch die Wirtschaftskammer<br />
<strong>Österreich</strong> initiiert, bei dem neben dem<br />
<strong>Österreich</strong>ischen Integrationsfonds auch das <strong>AMS</strong><br />
mitwirkt. Seit <strong>2012</strong> wird das Programm in allen Bundesländern<br />
angeboten.<br />
121.234 Personen mit Migrationshintergrund wurden<br />
im Jahr <strong>2012</strong> in Förderangebote des <strong>AMS</strong> einbezogen.<br />
Insgesamt wurden dafür € 336 Mio. aufgewendet.<br />
Die Förderquote der arbeitslosen Personen mit<br />
Migrationshintergrund beträgt 39,3 %, d.h. vier von<br />
zehn MigrantInnen wurden gefördert.<br />
Die Existenzsicherung*<br />
Im Jahresdurchschnitt <strong>2012</strong> bezogen 332.430<br />
(2011: 318.250) Personen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.<br />
Der durchschnittliche Tagsatz<br />
des Arbeitslosengeldes betrug € 28,1 (Frauen<br />
€ 25,1 und Männer € 30,3) und bei der Notstandshilfe<br />
€ 22,7 (Frauen € 20,4 und Männer € 24,2). Insgesamt<br />
wurden € 4,34 Mrd. (2011: € 4,32 Mrd.)<br />
ausbezahlt.<br />
Für diese Leistungen wurden rund 1.085.700 (2011:<br />
1.080.500) Anträge gestellt, von denen 51.200<br />
(2011: 53.000) abgelehnt wurden.<br />
Die Zahl der erstinstanzlichen Bescheide (insbesondere<br />
zu Ablehnung, Einstellung, Ruhen und Rückforderung<br />
von Leistungen sowie bei Sanktionen)<br />
erreichte 377.000 (2011: 400.300), wogegen 7.128<br />
Berufungen eingebracht wurden. Dabei wurden in<br />
Sanktionsfällen (inklusive Selbstkündigung) insgesamt<br />
98.901 (2011: 103.744) Bescheide erlassen.<br />
Änderungen in der<br />
Arbeitslosenversicherung<br />
Eine vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales<br />
und Konsumentenschutz vorgenommene Evaluierung<br />
der Bildungskarenz hat ergeben, dass die im<br />
Zuge der Wirtschaftskrise 2009 normierten Maßnahmen<br />
zur Erleichterung des Zugangs zur Bildungskarenz<br />
in der Praxis positiv aufgenommen wurden.<br />
Daher wurden sowohl die Herabsetzung der Mindestdauer<br />
der Bildungskarenz von drei auf zwei<br />
Monate als auch die Verkürzung der für die Vereinbarung<br />
der Bildungskarenz erforderlichen Mindestbeschäftigungsdauer<br />
von einem Jahr auf sechs<br />
Monate, die ursprünglich nur befristet vorgesehen<br />
waren, in Dauerrecht übergeführt.<br />
Mit 1.7.<strong>2012</strong> wurden die gesetzlichen Grundlagen<br />
für eine bessere sozialversicherungsrechtliche Absicherung<br />
von Personen geschaffen, die am Freiwilligen<br />
Sozialjahr, am Freiwilligen Umweltschutzjahr,<br />
am Gedenkdienst oder am Friedens- und Sozialdienst<br />
im Ausland teilnehmen. Durch die Teilnahme<br />
zeigen die betreffenden Personen im Interesse des<br />
Gemeinwohls eine Zielorientierung und -richtung,<br />
die mit den Erfordernissen der eine jederzeitige<br />
Jobaufnahme ermöglichenden Verfügbarkeit auf<br />
dem Arbeitsmarkt nicht in Einklang zu bringen ist.<br />
Aus diesem Grund kann während des Zeitraumes<br />
der Teilnahme nicht auch parallel eine Verfügbarkeit<br />
gemäß den Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes<br />
vorliegen – ein Bezug von<br />
Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist daher nicht<br />
möglich. Damit jedoch diesen Personen kein Nachteil<br />
aus ihrem sozialen Engagement erwächst, erstrecken<br />
Zeiträume der Teilnahme an den oben<br />
genannten Diensten die Rahmenfrist, sodass bereits<br />
vorliegende Anspruchsvoraussetzungen gewahrt<br />
bleiben.<br />
26 | <strong>AMS</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2012</strong><br />
* Tabellen zur Existenzsicherung siehe Seite 76 f.