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Eingriffsregelung Hochbauzone - Immendingen

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Gemeinde <strong>Immendingen</strong><br />

PRÜF- UND TECHNOLOGIE-<br />

ZENTRUM IMMENDINGEN<br />

Umweltbeiträge für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

Teil B. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenbeschreibung<br />

für den Bebauungsplan „Prüf- und Technologiezentrum<br />

– <strong>Hochbauzone</strong>“<br />

Vorentwurf<br />

Bearbeitung durch<br />

Baader Konzept GmbH<br />

Mannheim / Gunzenhausen, den 24. April 2013<br />

Aktenzeichen: 12001-4


GEMEINDE IMMENDINGEN<br />

Allgemeine Projektangaben<br />

Auftraggeber: Daimler AG Corporate Facility Management<br />

Real Estate & Gebäude Management<br />

Research & Development<br />

059 - X 422 - CFM/RD<br />

71059 Sindelfingen<br />

Auftragnehmer:<br />

Baader Konzept GmbH<br />

www.baaderkonzept.de<br />

Weißenburger Straße 19<br />

91710 Gunzenhausen<br />

N 7, 5-6<br />

68161 Mannheim<br />

Projektleitung:<br />

Dr. Paul Baader<br />

Projektbearbeitung: Dipl.-Biol. Dietmar Herold<br />

Dipl.-Ing. (FH) Robert Zinsel<br />

Dipl.-Geogr. Claudius Schaar<br />

Dipl.-Geogr. Veronika Pfaller<br />

Dipl.-Ing. (FH) Sandra Schulz-Bernholt<br />

Dipl.-Biol. Dr. Jürgen Schittenhelm<br />

Dipl.-Biol. Dr. Horst Marthaler<br />

MSc Lisa Steinmeyer<br />

(Wildtierökologin)<br />

Dipl.-Ing. Paul Wäcken<br />

Dipl.-Geogr. Myriam Freigang<br />

Dipl.-Ing. Stefan Meissner<br />

Karin Weberndörfer<br />

Hans Laux<br />

Datei:<br />

Aktenzeichen: 12001-4<br />

z:\az\2012\12001-1\gu\umweltbericht\b_eingriffsregelung_maßnahmen\<br />

hochbauzone\text\130424_eingriffsregelung_hbz.doc<br />

BP Prüf- und Technologiezentrum - <strong>Hochbauzone</strong> – Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenbeschreibung 2


GEMEINDE IMMENDINGEN<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Allgemein ............................................................................................... 4<br />

2 Bestandserfassung und –bewertung...................................................... 5<br />

2.1.1 Biotope 5<br />

2.1.2 Boden 7<br />

3 Eingriffsbewertung (Ermittlung<br />

Kompensationsbedarf) ........................................................................... 9<br />

3.1 Methodik 9<br />

3.2 Ermittlung des Kompensationsbedarfs 10<br />

3.2.1 Biotope und Arten 10<br />

3.2.2 Boden 11<br />

3.2.3 Gesamtbedarf 12<br />

4 Maßnahmenplanung und –bewertung (Ermittlung<br />

Kompensationswert) ............................................................................ 13<br />

4.1 Methodik 13<br />

4.2 Vorgesehene Maßnahmen 17<br />

5 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich<br />

(Bilanz) ................................................................................................ 18<br />

6 Zusammenfassung .............................................................................. 19<br />

7 Quellenverzeichnis .............................................................................. 20<br />

Anhang 1 21<br />

1 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen .................................................... 22<br />

BP Prüf- und Technologiezentrum - <strong>Hochbauzone</strong> – Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenbeschreibung 3


GEMEINDE IMMENDINGEN<br />

1 Allgemein<br />

Die naturschutzfachliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wird in Anlehnung an die<br />

methodischen Grundsätze der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) vom 19. Dezember<br />

2010 vorgenommen.<br />

Die Ermittlung des Kompensationsbedarfs erfolgt separat über die Schutzgüter Biotope<br />

und Arten sowie Boden. Eingriffe in das Grundwasser werden durch die Bewertung<br />

des Schutzguts Boden mit abgedeckt. Der Gesamt-Kompensationsbedarf<br />

ergibt sich aus der Addition des Bedarfs für das Schutzgut Biotope und Arten mit<br />

dem Bedarf für das Schutzgut Boden.<br />

Das Grundprinzip der Bewertungsregelung der ÖKVO besteht in einem flächenscharfen<br />

Vorher-Nachher-Vergleich der ökologischen Wertigkeiten hinsichtlich der<br />

betrachteten Schutzgüter. Der entstehende Wertpunkte-Verlust entspricht dem<br />

Kompensationsbedarf. Die Bilanzierung erfolgt über die Einheit des Ökopunktes<br />

(ÖP). Je wertvoller bzw. empfindlicher ein Biotop oder Bodenstandort ist, desto höher<br />

ist sein Ökopunkte-Wert pro m² und desto größer ist der Wertverlust bei einer<br />

Beanspruchung der Fläche z.B. durch Baumaßnahmen.<br />

Bei der Ermittlung der Kompensationswirkung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

werden die Schutzgüter Biotope und Arten, Boden und Wasser betrachtet.<br />

Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wird in folgenden Schritten vorgenommen:<br />

(1) Bestandserfassung und –bewertung<br />

(2) Eingriffsbewertung (Ermittlung Kompensationsbedarf)<br />

(3) Maßnahmenplanung und –bewertung (Ermittlung Kompensationswert)<br />

(4) Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (Bilanz)<br />

Die Schutzgüter Klima, Luft, Landschaftsbild und Erholung sind in dieser „rechnerischen“<br />

Betrachtung nicht berücksichtigt, weil für sie eine einfache, schematisierte Bewertung<br />

nicht zielführend ist. Sie werden verbal-argumentativ auf der Sachebene im Umweltbericht<br />

behandelt. Gleiches gilt für die artenschutzspezifischen Belange.<br />

Hinweis:<br />

Unabhängig von der naturschutzfachlichen Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, wird<br />

der forstrechtliche Kompensationsbedarf sowie die erforderlichen Ersatzmaßnahmen<br />

für die geplanten Waldinanspruchnahmen (Waldumwandlung) in einer separaten<br />

Unterlage ermittelt. Dabei wird berücksichtigt, dass naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen<br />

unter bestimmten Voraussetzungen auch kompensatorische<br />

Wirkungen hinsichtlich der forstlichen Ausgleichsverpflichtung erfüllen können und<br />

umgekehrt.<br />

BP Prüf- und Technologiezentrum - <strong>Hochbauzone</strong> – Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenbeschreibung 4


GEMEINDE IMMENDINGEN<br />

2 Bestandserfassung und –bewertung<br />

2.1.1 Biotope<br />

Methodik<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches wurden im Sommerhalbjahr 2012 flächendeckend<br />

die Biotop- und Nutzungstypen nach dem amtlichen Kartierschlüssel des Landes<br />

Baden-Württemberg erfasst.<br />

Die Bewertung der Biotope erfolgte nach dem Feinmodul der ÖKVO, das eine Wertspanne<br />

von 1 – 64 Ökopunkten pro m² umfasst. So werden z.B. vollständig versiegelte<br />

oder überbaute Flächen mit 1 ÖP/m² bewertet, während z.B. Moore oder naturnahe<br />

Wälder bis zu 64 ÖP/m² erreichen können. Je nach Ausprägung des Biotops<br />

wurden Zu- und Abschläge von den Normalwerten des Feinmoduls vorgenommen.<br />

Hierfür wurden zusätzlich zum Biotoptyp alle erforderlichen Zusatzmerkmale aufgenommen,<br />

die für diese differenzierte Bewertung erforderlich sind (z.B. Arten- und<br />

Strukturreichtum, Bestandsalter, besondere Standortverhältnisse, Beeinträchtigungen).<br />

Darüber hinaus sind die Bewertungsergebnisse der faunistischen Kartierungen<br />

in die Biotopbewertung eingeflossen. Bei Biotopflächen, die im Rahmen der faunistischen<br />

Kartierungen bei mindestens einer Artengruppe als hochwertiger oder sehr<br />

hochwertiger Lebensraum bewertet wurden, wurde ein Aufschlag von 1 ÖP/m² vorgenommen,<br />

sofern sich die besondere faunistische Lebensraumqualität nicht bereits<br />

in der Biotopbewertung widerspiegelt.<br />

Im Ergebnis steht somit für alle Biotopflächen des Untersuchungsraumes eine differenzierte<br />

Bewertung innerhalb der jeweiligen Wertspanne des Feinmoduls (F) nach<br />

der ÖKVO zur Verfügung. Zur Veranschaulichung:<br />

F = Feinmodul; P = Planungsmodul<br />

BP Prüf- und Technologiezentrum - <strong>Hochbauzone</strong> – Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenbeschreibung 5


GEMEINDE IMMENDINGEN<br />

Ergebnisse<br />

Die folgende Tabelle gibt einen groben Überblick über die Verteilung der Biotopwertigkeiten<br />

innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes<br />

Definition<br />

Biotopwert<br />

(Ökopunkte/m²)<br />

Flächenanteil im<br />

Geltungsbereich<br />

keine bis sehr geringe naturschutzfachliche<br />

Bedeutung<br />

1 - 4 63,2 %<br />

geringe naturschutzfachliche Bedeutung 5 - 8 3,2 %<br />

mittlere naturschutzfachliche Bedeutung 9 - 16 18,9 %<br />

hohe naturschutzfachliche Bedeutung 17 - 32 12,4 %<br />

sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung 33 - 64 2,3 %<br />

Die am höchsten bewerteten Biotope innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes<br />

erreichen 33 Ökopunkte/m². Es handelt sich hierbei um zwei kleine<br />

Bestände von Waldgersten-Buchenwäldern mittleren Alters im Nordwesten des Geltungsbereiches.<br />

Als hochwertige Biotope wurden die etwas strukturärmeren Buchenwaldbestände<br />

sowie Mischwälder erfasst. In kleinen Flächenanteilen finden sich hier auch magere<br />

Grünlandbestände.<br />

Bei den mittelwertigen Biotopen finden sich v.a. strukturarme Mischwälder, Fichten-<br />

Bestände, Fettwiesen und Siedlungsgehölze.<br />

Bei den geringwertigen Biotopen handelt es sich um häufig gemähte oder gemulchte<br />

Grünländer im Siedlungsbereich sowie um standortfremde Gehölze.<br />

Fast zwei Drittel des Geltungsbereiches sind den sehr geringwertigen Flächen zuzuordnen.<br />

Hierzu gehören die Gebäude des Kasernenareals sowie versiegelte Wege<br />

und Straßen, Lagerflächen und Zierrasenbestände.<br />

BP Prüf- und Technologiezentrum - <strong>Hochbauzone</strong> – Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenbeschreibung 6


GEMEINDE IMMENDINGEN<br />

2.1.2 Boden<br />

Methodik<br />

Für die Bilanzierung zum Schutzgut Boden werden die amtlichen Daten der Bodenkarte<br />

von Baden-Württemberg 1:50 000 (BK 50) verwendet. Die amtlichen Daten<br />

liegen für den Untersuchungsraum flächendeckend in digitaler Form vor.<br />

In den Daten sind die Bodenfunktionen<br />

- natürliche Bodenfruchtbarkeit,<br />

- Ausgleichskörper im Wasserkreislauf,<br />

- Filter und Puffer für Schadstoffe,<br />

- Standort für die natürliche Vegetation<br />

jeweils nach dem folgenden Schema bewertet:<br />

0 = Flächen ohne natürliche Bodenfunktionen<br />

1 = geringe Funktionserfüllung<br />

2 = mittlere Funktionserfüllung<br />

3 = hohe Funktionserfüllung<br />

4 = sehr hohe Funktionserfüllung.<br />

Die Bewertungen der vier Bodenfunktionen wurden zu einem Gesamtwert zusammengefügt.<br />

Auch dieser Gesamtwert ist in den amtlichen Daten bereits enthalten.<br />

Die Bewertung erfolgte gemäß den Vorgaben der Anlage 2 Abschnitt 3.1.1 der<br />

ÖKVO. Unterschieden wird außerdem zwischen Böden unter landwirtschaftlicher<br />

Nutzung sowie unter Wald. Diese Differenzierung wurde auf Grundlage der aktuellen<br />

Biotoptypenkartierung (Stand 2012) vorgenommen.<br />

Durch Multiplikation der Wertstufe (Gesamtbewertung der Böden) mit dem Faktor 4<br />

erhält man die Ökopunkte je m². Sie gehen als Ausgangswertigkeit in die Bilanzierung<br />

zum Schutzgut Boden ein (zur Veranschaulichung siehe Auszug aus der ÖKVO<br />

unten).<br />

BP Prüf- und Technologiezentrum - <strong>Hochbauzone</strong> – Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenbeschreibung 7


GEMEINDE IMMENDINGEN<br />

*) Die einzelnen Ziffern entsprechen der Bewertungsklasse jeweils einer der Bodenfunktionen „Natürliche<br />

Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ und „Filter und Puffer für Schadstoffe“.<br />

Die Bodenfunktion „Standort für die natürliche Vegetation“ geht nur bei sehr hoher Funktionserfüllung in<br />

die Gesamtbewertung ein. Ist sie mit 4 (sehr hoch) bewertet, wird der Boden bei der Gesamtbewertung<br />

in die Wertstufe 4 eingestuft.<br />

Ergebnisse<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes weisen die Böden folgende<br />

Wertigkeiten auf:<br />

Gesamtbewertung<br />

Boden<br />

Ökopunkte pro<br />

m²<br />

Flächenanteil<br />

Geltungsbereich<br />

0 0 81,0 %<br />

0,33 1,33 0,1 %<br />

2 8 6,7 %<br />

2,33 9,33 12,2 %<br />

Summe: 100 %<br />

Die Aufstellung zeigt, dass mehr als 80 % der Böden des Geltungsbereiches keine<br />

wesentlichen Bodenfunktionen aufweisen. Dabei handelt es sich um die bebauten<br />

Bereiche des Kasernenareals mit seinen Gebäuden, Straßen, Plätzen und Wegen<br />

sowie deren Umfeld. Die übrigen Böden erreichen mittlere Wertigkeiten. Sehr hochwertige<br />

Böden sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht vorhanden.<br />

BP Prüf- und Technologiezentrum - <strong>Hochbauzone</strong> – Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenbeschreibung 8


GEMEINDE IMMENDINGEN<br />

3 Eingriffsbewertung (Ermittlung Kompensationsbedarf)<br />

3.1 Methodik<br />

Die Ermittlung des Kompensationsbedarfs erfolgt nach dem Grundprinzip eines<br />

Vorher-Nachher-Vergleichs. D.h. die ökologischen Wertigkeiten einer Fläche vor<br />

Durchführung des Eingriffs werden mit ihren ökologischen Wertigkeiten nach Durchführung<br />

des Eingriffs verglichen. Aus der Differenz der beiden Wertigkeiten ergibt<br />

sich der Kompensationsbedarf.<br />

Die Bilanzierung erfolgt getrennt für die Aspekte „Biotope und Arten“ sowie „Boden“.<br />

Durch die Addition dieser beiden Bedarfe ergibt sich der Gesamt-Kompensationsbedarf.<br />

Eingriffs-seitig stellt das im Bebauungsplan festgesetzte Maß der baulichen Nutzung<br />

die Grundlage der Eingriffsbilanzierung dar.<br />

Die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) für das Sondergebiet 1 beträgt 0,5 (entspricht<br />

50% der Fläche des Sondergebietes). Unter Berücksichtigung einer zulässigen<br />

Überschreitung um bis zu 50%, sind demnach Versiegelungen im Umfang von<br />

75% der Sondergebietsfläche möglich.<br />

Die festgesetzte GRZ für die Gemeinbedarfsfläche beträgt 0,4. Inklusive zulässiger<br />

Überschreitung können somit 60 % der Fläche überbaut werden.<br />

Für die Verkehrsflächen wird von einer Vollversiegelung ausgegangen.<br />

Für die verbleibenden nicht überbaubaren Grundflächen (25 % im SO1, 40 % in der<br />

Gemeinbedarfsfläche) wird davon ausgegangen, dass diese durch ihre Lage zwischen<br />

Hochbauten und Erschließungsflächen keine wesentlichen Biotopfunktionen<br />

mehr erfüllen werden und eine „gärtnerische“ Gestaltung (Siedlungsgrün) erfahren<br />

werden.<br />

BP Prüf- und Technologiezentrum - <strong>Hochbauzone</strong> – Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenbeschreibung 9


GEMEINDE IMMENDINGEN<br />

3.2 Ermittlung des Kompensationsbedarfs<br />

3.2.1 Biotope und Arten<br />

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Biotopwertsumme vor und<br />

nach Planverwirklichung. Aus der Differenz ergibt sich der Ausgleichsbedarf für den<br />

Aspekt Biotope und Arten.<br />

Bestand<br />

Planung<br />

Fläche (ha) Wert (ÖP) Art der Nutzung Fläche (ha) Wertpunkte<br />

Wert (ÖP)<br />

(ÖP/m²)<br />

SO 1 35,7857 2.605.250 Überbauung/ Versiegelung<br />

(75 %)<br />

26,8393<br />

1 268.393<br />

Grünfläche 8,9464<br />

(25 %)<br />

4 357.856<br />

Gemeinbedargelung<br />

(60 %)<br />

5,0463 283.591 Überbauung/ Versie-<br />

3,0278<br />

30.278<br />

1<br />

Grünfläche 2,0185<br />

80.740<br />

4<br />

(40 %)<br />

Verkehr 1,8532 104.498 Überbauung/ Versiegelung<br />

1,8532 1 18.532<br />

Priv.<br />

Grünflächen<br />

Öff.<br />

Grünflächen<br />

0,4482 44.851 Gebüsch mittlerer<br />

Standorte 0,4482 14 62.748<br />

0,0917 3.863 Magerwiese mittlerer<br />

Standorte 0,0917 21 19.257<br />

Summe 43,2251 3.042.053 43,2251 837.804<br />

Der Gesamtwert der Biotope des Geltungsbereichs im derzeitigen Zustand beträgt<br />

3.042.043 Ökopunkte. Im Nachher-Zustand beträgt die Gesamtwertigkeit des Geltungsbereiches<br />

837.804 Ökopunkte (unter Berücksichtigung des maximal zulässigen<br />

Eingriffsumfangs).<br />

Es entsteht ein Ausgleichsbedarf (Wertverlust) von 2.204.249 Ökopunkten.<br />

BP Prüf- und Technologiezentrum - <strong>Hochbauzone</strong> – Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenbeschreibung 10


GEMEINDE IMMENDINGEN<br />

3.2.2 Boden<br />

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bodenwertigkeiten vor und<br />

nach Planverwirklichung. Aus der Differenz ergibt sich der Ausgleichsbedarf für den<br />

Aspekt Boden.<br />

Bestand<br />

Planung<br />

Fläche (ha) Wert (ÖP) Art der Nutzung Fläche (ha) Wertpunkte<br />

Wert (ÖP)<br />

(ÖP/m²)<br />

SO 1 35,7857 566.223 Überbauung/ Versiegelung<br />

(75 %)<br />

26,8393<br />

0 0<br />

Grünfläche 8,9464<br />

(25 %)<br />

wie vor 141.556<br />

Gemeinbedargelung<br />

(60 %)<br />

5,0463 95.387 Überbauung/ Versie-<br />

3,0278<br />

0 0<br />

Grünfläche 2,0185<br />

(40 %)<br />

wie vor 38.155<br />

Verkehr 1,8532 53.683 Überbauung/ Versiegelung<br />

1,8532 0 0<br />

Priv.<br />

Grünfläche<br />

Öff.<br />

Grünflächen<br />

0,4482 3.798 Gebüsch mittlerer<br />

Standorte 0,4482 wie vor 3.798<br />

0,0421<br />

0,0496<br />

3.355<br />

0<br />

Magerwiese 0,0421 wie vor 0<br />

Entsiegelung + Magerwiese<br />

0,0496 16<br />

7.936<br />

0,0496* 2<br />

992<br />

Summe 43,2251 722.446 43,2251 192.437<br />

* Die Entsiegelung der bisherigen Verkehrsfläche wirkt sich nicht nur positiv auf das Schutzgut<br />

Boden aus (16 ÖP/m²) sondern auch auf den Aspekt Grundwasser (2 ÖP/m²). Die Fläche geht<br />

nicht in die Summenbildung ein.<br />

Der Gesamtwert des Bodens im Geltungsbereich beträgt im derzeitigen Zustand<br />

722.446 Ökopunkte. Im Nachher-Zustand beträgt die Gesamtwertigkeit des Geltungsbereiches<br />

192.437 Ökopunkte (unter Berücksichtigung des maximal zulässigen<br />

Eingriffsumfangs).<br />

Es entsteht ein Ausgleichsbedarf (Wertverlust) von 530.009 Ökopunkten.<br />

BP Prüf- und Technologiezentrum - <strong>Hochbauzone</strong> – Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenbeschreibung 11


GEMEINDE IMMENDINGEN<br />

3.2.3 Gesamtbedarf<br />

Die Ermittlung des Gesamt-Kompensationsbedarfs erfolgt durch Addition der Bedarfe<br />

für die Teilaspekte „Arten und Biotope“ sowie „Boden“.<br />

Aspekt<br />

Kompensationsbedarf (ÖP)<br />

Biotope und Arten 2.204.249<br />

Boden 530.009<br />

Gesamtergebnis 2.734.258<br />

BP Prüf- und Technologiezentrum - <strong>Hochbauzone</strong> – Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenbeschreibung 12


GEMEINDE IMMENDINGEN<br />

4 Maßnahmenplanung und –bewertung (Ermittlung Kompensationswert)<br />

4.1 Methodik<br />

Die Ermittlung des Kompensationswertes der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

basiert wiederum auf den methodischen Vorgaben der ÖKVO.<br />

Der Kompensationswert einer Maßnahme kann sich je nach Art der Maßnahme aus<br />

folgenden Einzelkomponenten zusammensetzen:<br />

- Verbesserung der Biotopqualität oder Schaffung höherwertiger Biotoptypen,<br />

- Förderung spezifischer Arten (gem. Tabelle 2 ÖKVO),<br />

- Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen,<br />

- Verbesserung der Grundwassergüte und<br />

- Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen.<br />

Die Aufwertungspotenziale aus den Einzelkomponenten werden addiert und ergeben<br />

den Gesamt-Kompensationswert der Maßnahme. So entfaltet z.B. die Entsiegelung<br />

und anschließende Begrünung einer Asphaltfläche sowohl Kompensationswirkung<br />

hinsichtlich der Schaffung höherwertiger Biotope, der Wiederherstellung von<br />

Bodenfunktionen sowie der Verbesserung der Grundwassergüte.<br />

Verbesserung und Neuschaffung von Biotopen<br />

Der Kompensationswert einer Maßnahme in Ökopunkten ergibt sich aus der Differenz<br />

zwischen dem Ausgangswert der Maßnahmenfläche und dem prognostizierten<br />

Wert nach Maßnahmenumsetzung.<br />

Kompensationswert =<br />

Wert nach Maßnahmendurchführung<br />

- Wert vor Maßnahmendurchführung<br />

Der Wert vor Maßnahmendurchführung entspricht der Bestandsbewertung.<br />

Für den Wert nach Maßnahmendurchführung sind zwei Konstellationen möglich:<br />

(1) Für die Verbesserung der Biotopqualität bestehender Biotope kommt das Feinmodul<br />

(F) zur Anwendung. Weist z.B. ein Magerrasen im Bestand starke Beeinträchtigungen<br />

auf, könnte dieser im Zuge der Maßnahmendurchführung aufgewertet<br />

werden.<br />

BP Prüf- und Technologiezentrum - <strong>Hochbauzone</strong> – Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenbeschreibung 13


GEMEINDE IMMENDINGEN<br />

Beispielrechnung:<br />

Ein stark beeinträchtigter Magerrasen mit einer Fläche von 100 m² und einem Ausgangswert<br />

17 Ökopunkte/m² wird durch entsprechende Maßnahmen auf 30 Ökopunkte/m²<br />

aufgewertet. Es ergibt sich ein Kompensationswert von:<br />

Kompensationswert = (100 x 30) – (100 x17) = 1.300 Ökopunkte<br />

Wert nachher<br />

Wert vorher<br />

Komp.wert Biotope<br />

(2) Für die Schaffung höherwertiger Biotoptypen kommt das Planungsmodul (P) zur<br />

Anwendung. Dies ist z.B. der Fall, wenn auf einer vormals intensiv genutzten<br />

Wiesenfläche zur Strukturanreicherung eine Feldhecke angelegt wird. In der Regel<br />

wird der Normalwert (fettgedruckt) für den künftigen Biotopwert angesetzt.<br />

Abweichungen nach oben oder unten werden im Einzelfall begründet.<br />

BP Prüf- und Technologiezentrum - <strong>Hochbauzone</strong> – Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenbeschreibung 14


GEMEINDE IMMENDINGEN<br />

Beispielrechnung:<br />

Auf einer Intensivwiese mit einem Bestandswert von 6 Ökopunkten/m² wird ein<br />

Feldgehölz mittlerer Standorte mit einer Flächengröße von 100 m² und einem Planungswert<br />

von 14 Ökopunkten/m² angelegt. Es ergibt sich ein Kompensationswert<br />

von:<br />

Kompensationswert = (100 x 14) – (100 x 6) = 800 Ökopunkte<br />

Wert nachher<br />

Wert vorher<br />

Komp.wert Biotope<br />

Förderung spezifischer Arten<br />

Maßnahmen des besonderen Artenschutzes müssen den Kriterien von Anlage 2<br />

Abschnitt 2 der ÖKVO entsprechen. Eine Kompensationswirkung ist zudem nur für<br />

die Arten der Tabelle 2 der ÖKVO erreichbar.<br />

Da die volle Anrechenbarkeit der Maßnahmen erst erreicht werden kann, wenn der<br />

Nachweis erbracht wird, dass sich die Zielart tatsächlich etabliert hat, werden im<br />

Rahmen der Bauleitplanung nur begründete Prozentsätze der in Tabelle 2 aufgeführten<br />

Ökopunkte berücksichtigt.<br />

Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen<br />

Die kompensatorisch wirksamen Bodenmaßnahmen sind in Tabelle 3 der ÖKVO<br />

aufgeführt. Dort sind auch die anrechenbaren Ökopunkte pro m² Maßnahmenfläche<br />

angegeben. Die vollständige Entsiegelung von Flächen ergibt z.B. einen Kompensationswert<br />

von 16 Ökopunkten/m².<br />

BP Prüf- und Technologiezentrum - <strong>Hochbauzone</strong> – Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenbeschreibung 15


GEMEINDE IMMENDINGEN<br />

Verbesserung der Grundwassergüte<br />

Bezüglich der Maßnahmen zur Verbesserung der Grundwassergüte wird die Regelung<br />

der Anlage 2 der ÖKVO angewandt:<br />

Die Gemeinde <strong>Immendingen</strong> liegt im Bereich des Oberjura (Schwäbische Fazies).<br />

Maßnahmen die zur Verbesserung der Grundwassergüte beitragen werden demnach<br />

mit 2 ÖP/m² honoriert.<br />

Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen<br />

Ein zusätzlicher Kompensationswert einer Maßnahme hinsichtlich der Wiederherstellung<br />

natürlicher Retentionsflächen ergibt sich nur für wieder hergestellte, zuvor<br />

ausgedeichte oder überschüttete natürliche Retentionsflächen innerhalb der Hochwasserlinie<br />

HQ 10. Es kann ein Kompensationswert von 5 Ökopunkten/m² angesetzt<br />

werden.<br />

Zusammenfassung<br />

Der Kompensationswert einer Maßnahmenfläche kann sich aus bis zu 5 Einzelkomponenten<br />

zusammensetzen. Die einzelnen Kompensationswerte sind zu addieren.<br />

BP Prüf- und Technologiezentrum - <strong>Hochbauzone</strong> – Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenbeschreibung 16


Verbesserung Biotopqualität /<br />

Schaffung höherwertiger Biotope<br />

Förderung spezifischer Arten<br />

Wiederherstellung und Verbesserung<br />

von Bodenfunktionen<br />

Verbesserung Grundwassergüte<br />

Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen<br />

Gesamt-Kompensationswert*<br />

GEMEINDE IMMENDINGEN<br />

4.2 Vorgesehene Maßnahmen<br />

Entsprechend der derzeitigen Situation (Kaserne), soll das Gelände auch künftig<br />

möglichst effektiv für die benötigten Nutzungen verwendet werden. Dadurch wird<br />

vermieden, dass weitere bauliche Anlagen im bisherigen Standortübungsplatz (Bebauungsplan<br />

Prüf- und Technologiezentrum – Prüfgelände) und somit auf bislang<br />

unbebauten Flächen, errichtet werden. Das Potenzial zur Verwirklichung von Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches ist dementsprechend<br />

gering, so dass der Ausgleichsbedarf außerhalb des Geltungsbereiches gedeckt<br />

wird.<br />

An wertgebenden Biotopbeständen sind durch die die geplanten Nutzungen v.a.<br />

Waldbestände betroffen, so dass auch der Ausgleichsbedarf im Sinne einer möglichst<br />

gleichartigen Kompensation durch waldbauliche Maßnahmen gedeckt wird.<br />

Vorgesehen ist der Umbau naturferner Nadelwaldbestände zu standortgerechten<br />

Buchen- bzw. Buchen-Mischwäldern. Im Kommunalwald der Gemeinde <strong>Immendingen</strong><br />

stehen hierfür geeignete Flächen im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Die<br />

konkrete Flächenfestlegung erfolgt im weiteren Verfahren. Erst dann kann auch der<br />

Flächenumfang der Maßnahme bestimmt werden, da dieser vom Ausgangswert<br />

(ÖP) der umzubauenden Bestände abhängig ist.<br />

Der Kompensationswert der Maßnahme bemisst sich wie folgt:<br />

Maßnahme<br />

Umbau zu standortgerechtem Buchenbzw.<br />

Buchenmischwald<br />

21 - 2 2 - 25<br />

BP Prüf- und Technologiezentrum - <strong>Hochbauzone</strong> – Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenbeschreibung 17


GEMEINDE IMMENDINGEN<br />

5 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (Bilanz)<br />

Da die Planung und Abstimmung Kompensationsmaßnahmen zum derzeitigen Verfahrensstand<br />

noch nicht abgeschlossen ist, kann eine endgültige Gegenüberstellung<br />

von Eingriff und Ausgleich erst im weiteren Verfahren erfolgen.<br />

BP Prüf- und Technologiezentrum - <strong>Hochbauzone</strong> – Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenbeschreibung 18


GEMEINDE IMMENDINGEN<br />

6 Zusammenfassung<br />

Die Verwirklichung des Prüf- und Technologiezentrums - <strong>Hochbauzone</strong> ist mit Eingriffen<br />

in Natur und Landschaft verbunden, die durch geeignete Kompensationsmaßnahmen<br />

auszugleichen oder zu ersetzen sind.<br />

Der durch die Eingriffe entstehende naturschutzfachliche Kompensationsbedarf beträgt<br />

rund 2,73 Mio. Ökopunkte. Der Ausgleichsbedarf wird außerhalb des räumlichen<br />

Geltungsbereiches durch Waldumbau-Maßnahmen erbracht.<br />

Die Beschreibung der geplanten Maßnahme ist dem Anhang 1 zu entnehmen.<br />

BP Prüf- und Technologiezentrum - <strong>Hochbauzone</strong> – Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenbeschreibung 19


GEMEINDE IMMENDINGEN<br />

7 Quellenverzeichnis<br />

BauGB - BAUGESETZBUCH: Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.<br />

September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.<br />

Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist.<br />

BauNVO - BAUNUTZUNGSVERORDNUNG: Baunutzungsverordnung in der Fassung der Be<br />

kanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die durch Artikel 3 des Gesetzes<br />

vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466) geändert worden ist.<br />

BNatSchG - GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (BUNDESNATURSCHUTZGE-<br />

SETZ): vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom<br />

6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986) geändert worden ist.<br />

LFU - LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2005):<br />

Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung<br />

sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren<br />

Umsetzung. Teil B: Beispiele. Karlsruhe.<br />

LFU - LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2005):<br />

Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs<br />

in der <strong>Eingriffsregelung</strong>. Karlsruhe.<br />

LUBW - LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ (2010):<br />

Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit. Stuttgart<br />

LUBW - LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ (2012):<br />

Ökokonto im Naturschutzrecht. Aus: Naturschutzinfo 1/2012<br />

LWaldG: (LANDESWALDGESETZ) Waldgesetz für Baden-Württemberg.<br />

ÖKVO: (ÖKOKONTO-VERORDNUNG) Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und<br />

Verkehr über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur<br />

Kompensation von Eingriffsfolgen<br />

UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2006):<br />

Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen <strong>Eingriffsregelung</strong>. Stuttgart.<br />

BP Prüf- und Technologiezentrum - <strong>Hochbauzone</strong> – Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenbeschreibung 20


GEMEINDE IMMENDINGEN<br />

Anhang 1<br />

MAßNAHMENBLATT<br />

BP Prüf- und Technologiezentrum - <strong>Hochbauzone</strong> – Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmenbeschreibung 21


GEMEINDE IMMENDINGEN<br />

1 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Die Planung und Abstimmung der außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des<br />

Bebauungsplanes gelegenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen befindet sich in<br />

Bearbeitung und Abstimmung. Das nachfolgende Maßnahmenblatt gibt die grundsätzlichen<br />

Zielstellungen wieder.<br />

Umbau zu standortgerechtem Buchen- bzw. Buchen-Mischwald*<br />

Maßnahmentyp:<br />

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme<br />

Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahme<br />

Ausgleichsmaßnahme<br />

Ersatzmaßnahme<br />

forstrechtlicher Ausgleich<br />

Allgemeine Artenschutzmaßnahme<br />

CEF- Maßnahme<br />

FCS- Maßnahme<br />

Positive Wirkungen für die Schutzgüter:<br />

Boden Klima / Luft Flora, Fauna, Biotope Wasser Landschaftsbild/ Erholung<br />

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:<br />

- Nach Rechtlicher Sicherung, nach Baugenehmigung<br />

Ausgangsbestand:<br />

- Naturferne labile Fichtenwälder<br />

- nadelwalddominierte Mischbestände<br />

Entwicklungsziel:<br />

- Entwicklung eines ökologisch hochwertigen Buchen-Waldbestand basenreicher Standorte (Zieltyp i.d.R.<br />

Waldgersten-Buchenwald)<br />

- Aufwertung des Lebensraumpotenzials<br />

- Erhalt und Steigerung der Artenvielfalt<br />

Maßnahmenbeschreibung:<br />

- Schrittweiser Waldumbau von Nadelwald zu Buchenwald durch sukzessive Entnahme der Nadelbäume<br />

- Nach Erstentnahme weitere Durchforstung des Bestandes alle 3 Jahre (bis zum Abschluss der Entwicklungspflege)<br />

- Förderung des natürlichen Aufwuchses von jungen Laubbäumen,<br />

- Belassen von Altholz, stehendem Totholz und Habitatbäumen<br />

- Sofern natürliche Verjüngung nicht erfolgversprechend auch Pflanzung von standortgerechten Laubbäumen<br />

aus gebietsheimischer Herkunft<br />

- Junge Bestände und Aufforstungen komplett einschlagen und neu aufforsten<br />

- Entwicklung eines gestuften, artenreichen und strukturreichen Waldrandes durch stellenweise Pfl anzung<br />

standortgerechter Sträucher und Bäume aus gebietsheimischer Herkunft im Bereich von Übergängen zum<br />

Offenland<br />

Pflege:<br />

- Förderung der Laubbäume durch schrittweises Entnehmen von Nadelbäumen<br />

- Unterhaltung/Nutzung des Waldes nach den Grundsätzen der naturnahen Waldbewirtschaftung, u.a. Erhalt<br />

von Altbäumen/stehendem Totholz im Bestand (mind. 10 Habitatbäume pro ha)<br />

- Flächennutzung unter Einsatz von bodenschonendem Gerät (entsprechende Bereifung zur Verringerung von<br />

Druckschäden)<br />

- Pflege durch Monitoring festlegen und steuern<br />

Rechtliche Sicherung:<br />

- Städtebaulicher Vertrag<br />

Zielwert Ökopunkte: 25 ÖP/m² Anrechnung für forstrechtlichen Ausgleich: Faktor 0,5<br />

Lage Maßnahmenfläche<br />

- Gemeinde: <strong>Immendingen</strong> Gemarkung: Flurstücke:<br />

* Bestands- und standortspezifische Konkretisierung im weiteren Verfahren<br />

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