Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Durchführung
Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Durchführung
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Gesetze/Richtlinien für Klinische Studien<br />
Arzneimittelgesetz (AMG)<br />
§§ 40, 41 Allgemeine Voraussetzungen<br />
(1) Die klinische Prüfung eines Arzneimittels darf bei Menschen nur<br />
durchgeführt werden, wenn <strong>und</strong> solange-<br />
1.<br />
die Risiken, die mit ihr für die Person verb<strong>und</strong>en sind, bei der sie<br />
durchgeführt werden soll, gemessen an der voraussichtlichen Bedeutung<br />
des Arzneimittels für die Heilk<strong>und</strong>e ärztlich vertretbar sind,<br />
P. Houben<br />
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