Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Durchführung

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27.01.2014 Aufrufe

Gesetze/Richtlinien für Klinische Studien Der Nürnberger Kodex 1947 1. „The voluntary consent of the human subject is absolutely essential.“ 2. Ziel: dem Wohle der Gesellschaft 3. Basis der Tierversuch und gründliches Wissen 4. Vermeidung von Leid und Verletzung 5. Tod und Behinderung müssen außerhalb der Erwartung liegen, es sei denn im ärztlichen Selbstversuch. 6. Risiko - Nutzen stets zum Gemeinwohl 8. Wissenschaftlich ausgebildetes Personal 10. Jederzeit Beendigung Dieser Kodex ist die Basis aller Ethik-Kodizes weltweit P. Houben 9

Gesetze/Richtlinien für Klinische Studien Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 • Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. • Artikel 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. • Artikel 6: Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. P. Houben 10

Gesetze/Richtlinien für Klinische Studien<br />

Der Nürnberger Kodex 1947<br />

1. „The voluntary consent of the human subject is absolutely essential.“<br />

2. Ziel: dem Wohle der Gesellschaft<br />

3. Basis der Tierversuch <strong>und</strong> gründliches Wissen<br />

4. Vermeidung von Leid <strong>und</strong> Verletzung<br />

5. Tod <strong>und</strong> Behinderung müssen außerhalb der Erwartung liegen, es sei denn im<br />

ärztlichen Selbstversuch.<br />

6. Risiko - Nutzen stets zum Gemeinwohl<br />

8. Wissenschaftlich ausgebildetes Personal<br />

10. Jederzeit Beendigung<br />

Dieser Kodex ist die Basis aller Ethik-Kodizes weltweit<br />

P. Houben<br />

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