Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Durchführung
Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Durchführung Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Durchführung
Gesetze/Richtlinien für Klinische Studien Der Nürnberger Kodex 1947 1. „The voluntary consent of the human subject is absolutely essential.“ 2. Ziel: dem Wohle der Gesellschaft 3. Basis der Tierversuch und gründliches Wissen 4. Vermeidung von Leid und Verletzung 5. Tod und Behinderung müssen außerhalb der Erwartung liegen, es sei denn im ärztlichen Selbstversuch. 6. Risiko - Nutzen stets zum Gemeinwohl 8. Wissenschaftlich ausgebildetes Personal 10. Jederzeit Beendigung Dieser Kodex ist die Basis aller Ethik-Kodizes weltweit P. Houben 9
Gesetze/Richtlinien für Klinische Studien Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 • Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. • Artikel 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. • Artikel 6: Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. P. Houben 10
- Seite 1 und 2: Klinische Prüfungen Rechtliche Rah
- Seite 3 und 4: Geschichte klinischer Studien • J
- Seite 5 und 6: Geschichte klinischer Studien • E
- Seite 7 und 8: Geschichte klinischer Studien • B
- Seite 9: Geschichte klinischer Studien NS-Me
- Seite 13 und 14: Geschichte klinischer Studien Brook
- Seite 15 und 16: Gesetze/Richtlinien für Klinische
- Seite 17 und 18: Gesetze/Richtlinien für Klinische
- Seite 19 und 20: Geschichte klinischer Studien Conte
- Seite 21 und 22: Geschichte klinischer Studien Conte
- Seite 23 und 24: Gesetze/Richtlinien für Klinische
- Seite 25 und 26: Gesetze/Richtlinien für Klinische
- Seite 27 und 28: Gesetze/Richtlinien für Klinische
- Seite 29 und 30: Gesetze/Richtlinien für Klinische
- Seite 31 und 32: Gesetze/Richtlinien für Klinische
- Seite 33 und 34: Studienplanung Entwurf Prüfplan Et
- Seite 35 und 36: Etappen einer klinischen Studie Ers
- Seite 37 und 38: Etappen einer klinischen Studie Stu
Gesetze/Richtlinien für Klinische Studien<br />
Der Nürnberger Kodex 1947<br />
1. „The voluntary consent of the human subject is absolutely essential.“<br />
2. Ziel: dem Wohle der Gesellschaft<br />
3. Basis der Tierversuch <strong>und</strong> gründliches Wissen<br />
4. Vermeidung von Leid <strong>und</strong> Verletzung<br />
5. Tod <strong>und</strong> Behinderung müssen außerhalb der Erwartung liegen, es sei denn im<br />
ärztlichen Selbstversuch.<br />
6. Risiko - Nutzen stets zum Gemeinwohl<br />
8. Wissenschaftlich ausgebildetes Personal<br />
10. Jederzeit Beendigung<br />
Dieser Kodex ist die Basis aller Ethik-Kodizes weltweit<br />
P. Houben<br />
9