Erläuterungsbericht - Amprion
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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />
Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />
<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 67 von 74<br />
Abbildung 17: Arbeitsflächen innerhalb und außerhalb des Schutzstreifens<br />
15.2 Klassifizierte Straßen und Bahngelände<br />
Zur Regelung der Rechtsverhältnisse bezüglich der Kreuzungen/ Längsführungen mit klassifizierten<br />
Straßen werden gemäß § 8 Abs. 10 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG, [36])<br />
und § 23 Abs. 1 StrWG NW [37] Gestattungsverträge abgeschlossen. Für die Inanspruchnahme<br />
von Bundes- und Landesstraßen erfolgen diese Gestattungsverträge auf Grundlage<br />
der bestehenden Rahmenvereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland und dem<br />
Land Nordrhein-Westfalen vom 01. April 2004 und vom 01. Juli 2004.<br />
Für die Inanspruchnahme von Kreisstraßen erfolgen Gestattungsverträge auf Grundlage des<br />
Bundesmustervertrages von 1987 [38].<br />
Die Regelung der Rechtsverhältnisse bei Kreuzungen mit DB AG-Bahngelände oder mit DB<br />
AG-Starkstromleitungen auf DB AG-Bahngelände erfolgt gemäß den Stromkreuzungsrichtlinien<br />
DB AG/VDEW 2000 (SKR 2000) [39].<br />
LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013