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Erläuterungsbericht - Amprion

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 64 von 74<br />

- Bereiche, die über Flurstücke verlaufen, die nicht durch die geplante Leitung rechtlich<br />

gesichert werden<br />

Abbildung 14: Darstellung Anfahrtswege<br />

Anfahrtswege (Zuwegungen) über Flurstücke, die nicht direkt durch die geplante Leitung<br />

rechtlich gesichert werden, werden im Lageplan mit einer hellblauen Linie dargestellt. Diese<br />

Zuwegungen werden im Leitungsrechtsregister aufgeführt. Für diese Anfahrtswege werden<br />

privatrechtliche Verträge, üblicherweise mit Eintragung einer beschränkten persönlichen<br />

Dienstbarkeit (Wegerecht), seitens der <strong>Amprion</strong> abgeschlossen.<br />

Der Querverweis zwischen Flurstück und dem (den) dazugehörigen Eigentümer(n) erfolgt<br />

mittels Leitungsrechtsregister (Anlage 8). Um die Zuordnung zwischen dem Register und<br />

den Lageplänen zu vereinfachen, ist in diesen eine laufende Nummer zuzüglich des<br />

Buchstaben „Z“ (für Zuwegung) für jedes Flurstück aufgeführt.<br />

Anfahrtswege (Zuwegungen) über Flurstücke, die direkt durch die geplante Leitung rechtlich<br />

gesichert werden, werden im Lageplan hellblau gepunktet dargestellt. Die Nutzung als<br />

Zuwegung ist Bestandteil des durch die beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />

abgesicherten Leitungsrechts und wird im Leitungsrechtsregister nicht separat ausgewiesen.<br />

Arbeitsflächen auf Flurstücken, die nicht direkt durch die geplante Leitung rechtlich gesichert<br />

werden, werden im Lageplan mit einer durchgezogenen lilafarbenen Umrandung mit helllilafarbener<br />

Füllung dargestellt. Diese Arbeitsflächen werden im Leitungsrechtsregister aufgeführt.<br />

Für diese Arbeitsflächen werden privatrechtlich- schuldrechtliche Verträge (üblicherweise<br />

Gestattungsverträge mit Eigentümern und Nutzungsberechtigten) abgeschlossen.<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013

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