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Erläuterungsbericht - Amprion

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 56 von 74<br />

Expositionen<br />

• Mess- und Bewertungsverfahren und<br />

• Sonderfestlegungen für spezielle Anlagen<br />

bei Vorhandensein von elektrischen/ magnetischen<br />

Feldern am Arbeitsplatz<br />

Angaben zu<br />

DIN VDE<br />

0105<br />

Gilt für das Bedienen von und alle Arbeiten an, mit oder<br />

in der Nähe von elektrischen Anlagen aller<br />

Spannungsebenen von Kleinspannung bis Hochspannung.<br />

• allgemeinen Grundsätzen,<br />

• üblichen Betriebsvorgängen,<br />

• Arbeitsmethoden und<br />

• Instandhaltung<br />

hinsichtlich des Gültigkeitsbereiches.<br />

Tabelle 3: Dokumentenliste<br />

Während der Gründungsarbeiten werden an den der Öffentlichkeit zugänglichen Maststandorten<br />

die Baugruben gegen Betreten gesichert. Für den Seilzug werden Kreuzungsobjekte,<br />

wie Gebäude, Telefon- und Freileitungen durch Gerüste vor Beschädigungen geschützt und<br />

bei Straßen entsprechende Schutzgerüste zum Schutz des fließenden Verkehrs errichtet.<br />

Die hierzu erforderliche kurzfristige Straßensperrung oder -absicherung wird in Absprache<br />

mit dem Straßenbaulastträger durchgeführt.<br />

Unter die Anwendung der Baustellenverordnung fällt ausschließlich das Mastbauwerk. Die<br />

Ausrüstung, Isolatoren und Stromkreise gehören zur elektrischen Ausrüstung, die nicht in<br />

den Fokus der Baustellenverordnung gehören. Jeder Mast ist für sich gesehen eine einzelne<br />

Baustelle. Eine Freileitung, bestehend aus mehreren Mastbaustellen, ist pro Mast jeweils<br />

eine Baustelle. Damit treffen die Anforderungen der Baustellenverordnung bezüglich der<br />

Koordinierung gemäß Baustellenverordnung nicht zu, ebenso ist die Erstellung eines Sicherheits-<br />

und Gesundheitsschutzplanes nicht erforderlich.<br />

Dies ist begründet aus der Tatsache, dass die Gewerke<br />

• Ausheben der Mastgrube<br />

• Setzen des Mastfußes und Mastfundamentes<br />

• Stocken des Mastes<br />

zeitlich immer mit Abständen voneinander entkoppelt ausgeführt werden, so dass die auftretenden<br />

Firmen nie gleichzeitig an der Baustelle sind und an dem Bauwerk arbeiten. Es<br />

wirken zwar unterschiedliche Arbeitgeber an dem Mastbauwerk mit, aber es ist keine gleichzeitige<br />

Anwesenheit an der Baustelle gegeben.<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013

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