Erläuterungsbericht - Amprion
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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />
Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />
<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 56 von 74<br />
Expositionen<br />
• Mess- und Bewertungsverfahren und<br />
• Sonderfestlegungen für spezielle Anlagen<br />
bei Vorhandensein von elektrischen/ magnetischen<br />
Feldern am Arbeitsplatz<br />
Angaben zu<br />
DIN VDE<br />
0105<br />
Gilt für das Bedienen von und alle Arbeiten an, mit oder<br />
in der Nähe von elektrischen Anlagen aller<br />
Spannungsebenen von Kleinspannung bis Hochspannung.<br />
• allgemeinen Grundsätzen,<br />
• üblichen Betriebsvorgängen,<br />
• Arbeitsmethoden und<br />
• Instandhaltung<br />
hinsichtlich des Gültigkeitsbereiches.<br />
Tabelle 3: Dokumentenliste<br />
Während der Gründungsarbeiten werden an den der Öffentlichkeit zugänglichen Maststandorten<br />
die Baugruben gegen Betreten gesichert. Für den Seilzug werden Kreuzungsobjekte,<br />
wie Gebäude, Telefon- und Freileitungen durch Gerüste vor Beschädigungen geschützt und<br />
bei Straßen entsprechende Schutzgerüste zum Schutz des fließenden Verkehrs errichtet.<br />
Die hierzu erforderliche kurzfristige Straßensperrung oder -absicherung wird in Absprache<br />
mit dem Straßenbaulastträger durchgeführt.<br />
Unter die Anwendung der Baustellenverordnung fällt ausschließlich das Mastbauwerk. Die<br />
Ausrüstung, Isolatoren und Stromkreise gehören zur elektrischen Ausrüstung, die nicht in<br />
den Fokus der Baustellenverordnung gehören. Jeder Mast ist für sich gesehen eine einzelne<br />
Baustelle. Eine Freileitung, bestehend aus mehreren Mastbaustellen, ist pro Mast jeweils<br />
eine Baustelle. Damit treffen die Anforderungen der Baustellenverordnung bezüglich der<br />
Koordinierung gemäß Baustellenverordnung nicht zu, ebenso ist die Erstellung eines Sicherheits-<br />
und Gesundheitsschutzplanes nicht erforderlich.<br />
Dies ist begründet aus der Tatsache, dass die Gewerke<br />
• Ausheben der Mastgrube<br />
• Setzen des Mastfußes und Mastfundamentes<br />
• Stocken des Mastes<br />
zeitlich immer mit Abständen voneinander entkoppelt ausgeführt werden, so dass die auftretenden<br />
Firmen nie gleichzeitig an der Baustelle sind und an dem Bauwerk arbeiten. Es<br />
wirken zwar unterschiedliche Arbeitgeber an dem Mastbauwerk mit, aber es ist keine gleichzeitige<br />
Anwesenheit an der Baustelle gegeben.<br />
LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013