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Erläuterungsbericht - Amprion

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 50 von 74<br />

10.15 Rückbaumaßnahmen<br />

Nach dem Neubau der Bl. 4231 und deren Inbetriebnahme werden die zwischen der UA<br />

Oberzier und dem Pkt. Mönchskaul verlaufenden 380-kV-Leitungen Bl. 4117 und Bl. 4514<br />

demontiert. Mit dem Rückbau der beiden 380-kV-Freileitungen entfallen im Kreis Düren und<br />

im Rhein-Erft-Kreis insgesamt 44 Stahlgittermaste.<br />

Für die Realisierung der Rückbaumaßnahme werden die Maststandorte mit Fahrzeugen und<br />

Geräten über die für die Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der bestehenden<br />

Leitung bisher in Anspruch genommenen Wege angefahren, die im Leitungsbereich<br />

über die bestehenden Leitungsrechte dinglich gesichert sind. Je nach Boden- und Witterungsverhältnissen<br />

werden hierfür ausgehend von befestigten Straßen und Wegen auch<br />

Fahrbohlen oder andere Systeme ausgelegt. Die für die Zufahrten in Anspruch genommenen<br />

Flächen werden nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder hergestellt. <strong>Amprion</strong> wird<br />

darüber hinaus den Grundstückseigentümern oder den Bewirtschaftern die bei den<br />

Demontagemaßnahmen entstehenden Flur- und Aufwuchsschäden ersetzen. Die Höhe des<br />

Schadenersatzes wird erforderlichenfalls unter Zuhilfenahme eines vereidigten landwirtschaftlichen<br />

Sachverständigen ermittelt.<br />

Zur Demontage der bestehenden 380-kV-Maste werden die aufliegenden Leiterseile mit Hilfe<br />

von Seilzugmaschinen in umgekehrter Reihenfolge zur Seilauflage entfernt (siehe Nr. 10.14<br />

des <strong>Erläuterungsbericht</strong>s), die Mastgestänge vom Fundament getrennt und vor Ort in kleinere,<br />

transportierbare Teile zerlegt und abgefahren.<br />

Die vorhandenen Betonfundamente werden anschließend bis zu einer Tiefe von mindestens<br />

1,2 m unter Erdoberkante entfernt, sofern die verbleibenden Anteile für die aktuelle Nutzung<br />

des Grundstückes nicht störend oder hinderlich sind. Im Falle einer Nutzung des<br />

Grundstücks, für die das Restfundament störend ist, wird die komplette<br />

Fundamententfernung vereinbart. Hierüber werden privatrechtliche Vereinbarungen mit dem<br />

Grundeigentümer getroffen.<br />

Sofern bei zu demontierenden Mastgestängen der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung<br />

aufgrund bleihaltiger Beschichtungsstoffe besteht, werden in Abstimmung mit der<br />

zuständigen Behörde im Vorfeld der Demontagearbeiten stichprobenartige Untersuchungen<br />

durchgeführt. Sollte sich der Verdacht erhärten, wird an den betroffenen Standorten im<br />

Zusammenhang mit der Demontage ein Bodenaustausch vorgenommen.<br />

Um im Rahmen der Demontagearbeiten Bodeneinträge zu vermeiden, werden Flächen, auf<br />

denen bereits demontierte Konstruktionsteile zwischengelagert werden, mit Planen oder<br />

Vliesmaterial abgedeckt. Sollte trotz der beschriebenen Maßnahmen Beschichtungsmaterial<br />

auf bzw. in das Erdreich gelangen, wird das Beschichtungsmaterial umgehend aufgelesen.<br />

Direkt nach Abschluss der Arbeiten jedoch spätestens nach dem täglichen Arbeitsende werden<br />

die Beschichtungsbestandteile von den Abdeckplanen entfernt und eingesammelt. Die<br />

entfernten Partikel werden in verschließbaren Behältern einer ordnungsgemäßen Entsorgung<br />

zugeführt. Sollte der Verdacht bestehen, dass Beschichtungsmaterial ins Erdreich gelangt<br />

ist, wird ein Gutachter in Einzelfällen zur Untersuchung der Flächen eingesetzt.<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013

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