Erläuterungsbericht - Amprion
Erläuterungsbericht - Amprion Erläuterungsbericht - Amprion
Amprion GmbH Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231 Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 41 von 74 Ein Stromkreis besteht aus jeweils drei elektrischen Leitern, wobei jeder einzelne elektrische Leiter im Fall eines 380-kV-Stromkreises als Viererbündelleiter ausgeführt wird. Ein Viererbündel besteht aus vier einzelnen, durch Abstandhalter miteinander verbundenen Einzelseilen. Bei den Einzelseilen handelt es sich um Verbundleiter, deren Kern aus Stahldrähten (St) besteht, die von einem mehrlagigen Mantel aus Aluminiumdrähten (Al) umgeben sind. Das vorgesehene Aluminium-/Stahlseil mit einem Seildurchmesser von rd. 2,3 cm hat die Bezeichnung Al/St 265/35. Jedes Leiterseilbündel ist mittels zweier Isolatorstränge an den Traversen der Maste befestigt. Jeder der beiden Isolatorstränge, an denen ein Einzel-, Zweier- oder Viererbündel angehängt ist, ist geeignet, alleine die vollen Gewichts- und Zugbelastungen zu übernehmen. Hierdurch ergibt sich eine höhere Sicherheit für die Seilaufhängung. An den Tragmasten sind die Leiterseile an nach unten hängenden Isolatoren (Tragketten) und bei Abspann- /Endmasten an in Leiterseilrichtung liegende Isolatoren (Abspannketten) angebracht. Neben den stromführenden Leiterseilen werden über die Mastspitze und im Mastschaft Blitzschutz- bzw. Erdungsseile (Erdseile) mitgeführt. Das Erdseil soll verhindern, dass Blitzeinschläge in die stromführenden Leiterseile erfolgen und dies eine Störung des betroffenen Stromkreises hervorruft. Das Erdseil ist ein dem Leiterseil gleiches oder ähnliches Aluminium-Stahl-Seil. Der Blitzstrom wird mittels des Erdseils auf die benachbarten Maste und über diese weiter in den Boden abgeleitet. Zur Nachrichtenübermittlung und Fernsteuerung von Umspannanlagen besitzt das eingesetzte Erdseil im Kern Lichtwellenleiterfasern (LWL). 10.7 Bauausführung der Freileitung Die Neubaumaßnahme umfasst das Errichten der Fundamente, die Montage des Mastgestänges, das Auflegen der Stromkreis- und Erdseilbeseilung sowie die Montage des Zubehörs (z. B. Isolatoren). 10.8 Zuwegung Zur Errichtung der geplanten Freileitungsmaste ist es erforderlich, die neuen Maststandorte mit Fahrzeugen und Geräten anzufahren. Die Zufahrten erfolgen dabei so weit wie möglich von bestehenden öffentlichen Straßen oder Wegen aus. Soweit dabei bisher teilbefestigte Wege ausgebessert oder befestigt werden müssen, so bleibt dieser Zustand dauerhaft erhalten. Ein parallel zum Gewässer „Manheimer Fließ" verlaufender Wirtschaftsweg, der auch als Wegeflurstück in der Gemarkung Heppendorf, Flur 57, Flurstück-Nr. 20, im Kataster ausgewiesen ist, wird auf einer Länge von rd. 150 m bis zur Anbindung an die Kreisstraße K 34 dauerhaft als Schotterweg für den Bau und Betrieb der Leitung ausgebaut werden. Die Wegeplanung der Amprion zum projektierten Mast Nr. 1 fand in einem Termin am 13.12.2012 im Kreishaus Bergheim die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises. Einzelne in den Wirtschaftsweg LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013
Amprion GmbH Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231 Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 42 von 74 hineinragende Gehölze des „Manheimer Fließes" können für die Ausführung der Leitungsbauarbeiten zurückgeschnitten werden. Im Übrigen sind die wegebegleitenden Rasen- und Gehölzflächen während der Bauarbeiten durch das Aufstellen von Bauzäunen gegen unzulässiges Überfahren und vor möglichen Beschädigungen zu sichern. Einer geplanten dauerhaften Wegeanbindung, ausgehend von der zum Ausbau vorgesehenen Kreisstraße K 19 / B 477, parallel zum „Ableitungsgraben des Hubertusfließes" bis zum geplanten Standort des Mastes Nr. 15, wurde in diesem Termin nicht zugestimmt. Für Maststandorte, die sich nicht unmittelbar neben Straßen oder Wegen befinden, müssen temporäre Zufahrten mit einer Breite von ca. 3 - 5 m eingerichtet werden (siehe Abbildung 5). Je nach Boden- und Witterungsverhältnissen werden hierfür zum Beispiel Fahrbohlen oder andere Systeme ausgelegt oder in besonderen Fällen temporäre Schotterwege erstellt. Die für die Zufahrten in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder hergestellt. Abbildung 5: Temporäre Zuwegung über Fahrbohlen Alle im Bereich der Zuwegungen und Arbeitsflächen entstehenden Flur-, Aufwuchs- und Wegeschäden werden nach Abschluss der Arbeiten bewertet und entsprechend beseitigt bzw. entschädigt. Grundlage hierfür sind die aktuellen Richtsätze für die Bewertung landwirtschaftlicher Kulturen in der jeweils gültigen Fassung. Wird bei der Schadensregulierung keine Einigung über die Höhe der Flur- und Aufwuchsschäden erzieht, wird ein öffentlich bestellter und vereidigter landwirtschaftlicher Sachverständiger beauftragt. Die hierfür entstehenden Kosten werden von Amprion übernommen. Straßen- und Wegeschäden, die durch die für den Bau und Betrieb der Freileitungen eingesetzten Baufahrzeuge entstehen, werden nach Durchführung der Maßnahmen beseitigt. 10.9 Baustelleneinrichtungsflächen Im Bereich der Maststandorte finden Baugrunduntersuchungen und Bodensondierungen statt. Für den Bau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitungen werden im Bereich der Maststandorte temporäre Baustelleneinrichtungsflächen für die Zwischenlagerung des LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013
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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 42 von 74<br />
hineinragende Gehölze des „Manheimer Fließes" können für die Ausführung der<br />
Leitungsbauarbeiten zurückgeschnitten werden. Im Übrigen sind die wegebegleitenden<br />
Rasen- und Gehölzflächen während der Bauarbeiten durch das Aufstellen von Bauzäunen<br />
gegen unzulässiges Überfahren und vor möglichen Beschädigungen zu sichern. Einer<br />
geplanten dauerhaften Wegeanbindung, ausgehend von der zum Ausbau vorgesehenen<br />
Kreisstraße K 19 / B 477, parallel zum „Ableitungsgraben des Hubertusfließes" bis zum<br />
geplanten Standort des Mastes Nr. 15, wurde in diesem Termin nicht zugestimmt.<br />
Für Maststandorte, die sich nicht unmittelbar neben Straßen oder Wegen befinden, müssen<br />
temporäre Zufahrten mit einer Breite von ca. 3 - 5 m eingerichtet werden (siehe Abbildung 5).<br />
Je nach Boden- und Witterungsverhältnissen werden hierfür zum Beispiel Fahrbohlen oder<br />
andere Systeme ausgelegt oder in besonderen Fällen temporäre Schotterwege erstellt. Die<br />
für die Zufahrten in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der<br />
Baumaßnahmen wieder hergestellt.<br />
Abbildung 5: Temporäre Zuwegung über Fahrbohlen<br />
Alle im Bereich der Zuwegungen und Arbeitsflächen entstehenden Flur-, Aufwuchs- und Wegeschäden<br />
werden nach Abschluss der Arbeiten bewertet und entsprechend beseitigt bzw.<br />
entschädigt. Grundlage hierfür sind die aktuellen Richtsätze für die Bewertung landwirtschaftlicher<br />
Kulturen in der jeweils gültigen Fassung.<br />
Wird bei der Schadensregulierung keine Einigung über die Höhe der Flur- und Aufwuchsschäden<br />
erzieht, wird ein öffentlich bestellter und vereidigter landwirtschaftlicher Sachverständiger<br />
beauftragt. Die hierfür entstehenden Kosten werden von <strong>Amprion</strong> übernommen.<br />
Straßen- und Wegeschäden, die durch die für den Bau und Betrieb der Freileitungen eingesetzten<br />
Baufahrzeuge entstehen, werden nach Durchführung der Maßnahmen beseitigt.<br />
10.9 Baustelleneinrichtungsflächen<br />
Im Bereich der Maststandorte finden Baugrunduntersuchungen und Bodensondierungen<br />
statt. Für den Bau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitungen werden im Bereich der<br />
Maststandorte temporäre Baustelleneinrichtungsflächen für die Zwischenlagerung des<br />
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