Erläuterungsbericht - Amprion
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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />
Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />
<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 39 von 74<br />
DIN EN 50341-3-4<br />
4.3.10 DE.1.1 Allgemeines<br />
Für die Bemessung der Maste und Gründungen sind die in 4.3.10/DE.1.2 bei den<br />
einzelnen Lastfällen aufgeführten Lasten als gleichzeitig wirkend anzunehmen. Für<br />
jedes Bauteil ist der Lastfall auszuwählen, der die größte Beanspruchung ergibt.<br />
Bei Abspannmasten, die planmäßig ständigen Differenzzugkräften oder Verdrehbelastungen<br />
ausgesetzt sind, ist dies zu berücksichtigen. Bei Masten, die vorläufig nur<br />
teilweise belegt werden, muss dieses bei der Berechnung berücksichtigt werden.<br />
4.3.10 DE.1.2 Beschreibung der Lastfälle<br />
Die Lastfälle berücksichtigen folgende Belastungskombinationen<br />
a) Meteorologisch bedingte Belastungen<br />
- Windwirkung in drei Hauptrichtungen<br />
- Windwirkung in drei Hauptrichtungen mit gleichzeitigem Eisansatz<br />
- Einwirkungen für Maste mit Hochzügen<br />
b) Festpunktbelastung von Abspann- und Winkelabspannmasten<br />
c) Montagelasten<br />
d) Ausnahmebelastung infolge von ungleichförmigem Eisansatz oder Eislastabwurf.<br />
Die zur Anwendung gelangenden Berechnungsverfahren entsprechen dem Stand der Technik<br />
und sind allgemein anerkannt.<br />
Projektbezogen müssen die Leiterseilabstände zum Gelände und zu den Objekten im ruhenden<br />
und im durch Wind ausgeschwungenen Zustand bestimmt werden. Die Abstände der<br />
Leiterseile bei Straßenkreuzungen oder bei Kreuzungen von anderen Leitungen sind zu berechnen.<br />
10.4 Mastgründungen<br />
Je nach Masttyp, Baugrund-, Grundwasser- und Platzverhältnissen werden unterschiedliche<br />
Mastgründungen erforderlich. Im geplanten Verfahrensabschnitt vom Pkt. Mönchskaul bis<br />
zum Pkt. Blatzheim sind Bohrpfahlfundamente vorgesehen. Eine Prinzipzeichnung der<br />
Fundamente ist in der Anlage 5 abgebildet.<br />
Für die Festlegung der Fundamentarten und deren Fundamentgrößen wurden im Vorfeld des<br />
Planfeststellungsverfahrens entsprechende Baugrundvoruntersuchungen durchgeführt, wo<br />
dies möglich war. An den Maststandorten, an denen die privatrechtliche Zustimmung für eine<br />
Baugrunduntersuchung ausstand, wurden die Angaben im Rahmen eines Baugrundvorgutachtens<br />
qualifiziert abgeschätzt.<br />
LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013