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Erläuterungsbericht - Amprion

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 39 von 74<br />

DIN EN 50341-3-4<br />

4.3.10 DE.1.1 Allgemeines<br />

Für die Bemessung der Maste und Gründungen sind die in 4.3.10/DE.1.2 bei den<br />

einzelnen Lastfällen aufgeführten Lasten als gleichzeitig wirkend anzunehmen. Für<br />

jedes Bauteil ist der Lastfall auszuwählen, der die größte Beanspruchung ergibt.<br />

Bei Abspannmasten, die planmäßig ständigen Differenzzugkräften oder Verdrehbelastungen<br />

ausgesetzt sind, ist dies zu berücksichtigen. Bei Masten, die vorläufig nur<br />

teilweise belegt werden, muss dieses bei der Berechnung berücksichtigt werden.<br />

4.3.10 DE.1.2 Beschreibung der Lastfälle<br />

Die Lastfälle berücksichtigen folgende Belastungskombinationen<br />

a) Meteorologisch bedingte Belastungen<br />

- Windwirkung in drei Hauptrichtungen<br />

- Windwirkung in drei Hauptrichtungen mit gleichzeitigem Eisansatz<br />

- Einwirkungen für Maste mit Hochzügen<br />

b) Festpunktbelastung von Abspann- und Winkelabspannmasten<br />

c) Montagelasten<br />

d) Ausnahmebelastung infolge von ungleichförmigem Eisansatz oder Eislastabwurf.<br />

Die zur Anwendung gelangenden Berechnungsverfahren entsprechen dem Stand der Technik<br />

und sind allgemein anerkannt.<br />

Projektbezogen müssen die Leiterseilabstände zum Gelände und zu den Objekten im ruhenden<br />

und im durch Wind ausgeschwungenen Zustand bestimmt werden. Die Abstände der<br />

Leiterseile bei Straßenkreuzungen oder bei Kreuzungen von anderen Leitungen sind zu berechnen.<br />

10.4 Mastgründungen<br />

Je nach Masttyp, Baugrund-, Grundwasser- und Platzverhältnissen werden unterschiedliche<br />

Mastgründungen erforderlich. Im geplanten Verfahrensabschnitt vom Pkt. Mönchskaul bis<br />

zum Pkt. Blatzheim sind Bohrpfahlfundamente vorgesehen. Eine Prinzipzeichnung der<br />

Fundamente ist in der Anlage 5 abgebildet.<br />

Für die Festlegung der Fundamentarten und deren Fundamentgrößen wurden im Vorfeld des<br />

Planfeststellungsverfahrens entsprechende Baugrundvoruntersuchungen durchgeführt, wo<br />

dies möglich war. An den Maststandorten, an denen die privatrechtliche Zustimmung für eine<br />

Baugrunduntersuchung ausstand, wurden die Angaben im Rahmen eines Baugrundvorgutachtens<br />

qualifiziert abgeschätzt.<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013

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