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Erläuterungsbericht - Amprion

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 35 von 74<br />

Planungsbereich wird in einem Abstand von rd. 10 m zum Mast 15 der „Ableitungsgraben<br />

des Hubertusfließes" überspannt.<br />

Auf den Ausgleichsflächen werden die Baumaßnahmen:<br />

• Neubau der Autobahn A 4<br />

• Neubau der Bundesstraße B 477n<br />

• Neubau der Hambachbahn<br />

durch die Planungen der RWE Power AG zum Tagebau Hambach kompensiert und<br />

umgesetzt. Nach Abstimmung mit RWE Power, Abteilung Tagebauplanung und<br />

Umweltschutz, und dem zuständigen Fachplaner des Instituts für Tierökologie und<br />

Naturbildung ist die Gründung von Masten und die Überspannung der Flächen für die Ziele<br />

der Ausgleichsplanung unschädlich.<br />

Das Pflegekonzept sieht für die Schutzmaßnahmen eine naturnahe Beweidung der<br />

Ausgleichsflächen vor. Gemäß Kap. 7.2 im „Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag<br />

Fledermäuse für die Prüfung nach §§ 44 ff. BNatSchG zum Neubau der 380-kV-<br />

Höchstspannungsfreileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231“ ist es im Hinblick<br />

auf das Schutzmaßnahmenkonzept von Bedeutung, dass neben den gegenwärtig im<br />

Maßnahmenkonzept aufgeführten Wegen anlagebedingt keine weiteren befestigten Wege im<br />

Trassenverlauf angelegt und dauerhaft erhalten werden. Innerhalb der<br />

Schutzmaßnahmenkonzeptfläche ist ein Entfall bestehender Wege im Geltungsbereich der<br />

Ausgleichsmaßnahmen nicht generell vorgesehen, d.h. bisher bestehende befestigte<br />

(=Schotter/Teer) (Wirtschafts-)Wege bleiben erhalten.<br />

Am Pkt. Blatzheim werden die beiden 380-kV-Stromkreise, die auf der Neubauleitung Bl.<br />

4231 aufliegen, mit den 380-kV-Stromkreisen der bestehenden Leitung Bl. 4100 verknüpft.<br />

Hierzu müssen in der Freileitung Bl. 4100 der vorhandene Winkel-/Abspannmast Nr. 45<br />

durch den Abzweigmast (Mast Nr. 1045) und der vorhandene Tragmast Nr. 44 durch den<br />

Winkel-/Abspannmast (Mast Nr. 1044) ersetzt werden.<br />

Im Zuge des Ersatzneubaus der vorgenannten Maste wird in einem Abstand von rd. 330 m<br />

vom Mast 1044 die geplante Verkehrsspange K 55 - B 477n gekreuzt. Weiterführend kreuzt<br />

die Leitung Bl. 4100, zwischen den Masten Nr. 1045 und Nr. 46 in einem Abstand von 46 m<br />

zum Mast 1045, die 110-kV-Bahnstromleitung Köln – Sindorf, Nr. 0563, die im Eigentum der<br />

DB-Energie steht.<br />

Die Straßenplanungen der BAB A 4, der B 477, der K 16, der K 39 und die Planung mit der<br />

Verkehrsspange K 55 - B 477n (Planung am Pkt. Blatzheim) sowie der geplante Autohof in<br />

Elsdorf wurden ebenfalls bei der Leitungsplanung frühzeitig berücksichtigt.<br />

Alle in diesem Kapitel genannten Kreuzungen mit klassifizierten Straßen, Bahnstrecken und<br />

Gewässern sind auch im Kreuzungsverzeichnis Anlage 9.1 (Leitung Bl. 4231) und Anlage<br />

9.2 (Leitung Bl. 4100) nachgewiesen.<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013

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