Erläuterungsbericht - Amprion
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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />
Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />
<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 32 von 74<br />
Im Ergebnis der Variantenbetrachtung wird der Variante A der Vorzug gegeben. Die hier zur<br />
Planfeststellung beantragte Freileitung ist sowohl räumlich als auch technisch gegenüber<br />
den weiteren im Rahmen der Abwägung in Betracht zu ziehenden Alternativen<br />
vorzugswürdig.<br />
Die <strong>Amprion</strong> will das Vorhaben in dem hier zur Planfeststellung anstehenden Abschnitt als<br />
Freileitung verwirklichen. Die Freileitungstechnik ist seit Jahrzehnten erprobt und stellt eine<br />
sichere und kostenadäquate Realisierungsvariante dar.<br />
9 Trassenverlauf<br />
9.1 Trassierungsgrundsätze<br />
Unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften, wie z.B. den DIN-VDE-Bestimmungen,<br />
den Kriterien der Raumordnung, sonstiger Fachpläne und gesetzlicher Vorgaben wurde<br />
die Trassierung des beantragten Freileitungsabschnittes zwischen dem Pkt. Mönchskaul und<br />
dem Pkt. Blatzheim gemäß nachfolgender Planungsgrundsätze umgesetzt:<br />
• Die geplante 380-kV-Leitung soll grundsätzlich in dichter Parallelführung zu den<br />
bestehenden Freileitungen geführt werden, um möglichst den Flächenbedarf der<br />
neuen Trasse durch Schutzstreifenüberlappung zu minimieren<br />
• Im Zuge des Projektablaufes wurden Gespräche mit Eigentümern im Rahmen<br />
privatrechtlicher Verhandlungen geführt. Deren Anregungen wurden, soweit dies<br />
möglich war, in der Planung berücksichtigt<br />
• Vermeidung von rechtlich möglichen Überspannungen von Wohngebäuden, sondern<br />
Optimierung von Abständen zu Siedlungen und Einzelwohngebäuden unter<br />
Beachtung aller anderen Schutzgüter<br />
• Einbinden der Leitungstrasse in das Landschaftsbild unter Berücksichtigung der topographischen<br />
Verhältnisse<br />
• Möglichst gestreckter gradliniger Verlauf mit dem Ziel des geringsten Eingriffs in<br />
Umwelt und Natur<br />
• Platzierung von Masten an ökologisch verträglichen Standorten, unter der Maßgabe,<br />
möglichst wenig landwirtschaftliche Nutzfläche zu beanspruchen, z.B. primär an<br />
Wegen bzw. Flurgrenzen<br />
• Berücksichtigung von vorhandenen Siedlungsgebieten sowie von geplanten<br />
Siedlungsflächen einschließlich Bauerwartungsland und Bausonderflächen.<br />
• Berücksichtigung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, geschützten<br />
Landschaftsbestandteilen, Natur- und Kulturdenkmalen<br />
• Berücksichtigung der Avifauna<br />
LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013