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Erläuterungsbericht - Amprion

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 27 von 74<br />

witterungsbeständig abzudecken. Zur Überprüfung der fachgerechten Montage werden alle<br />

Kabelanlagen abschließend einer Höchstspannungsprüfung unterzogen.<br />

Nach der Verlegung der Kabelleerrohre und Montage der Kabelverbindungen werden die<br />

Kabelgräben bis zur Geländeoberkante wieder mit geeignetem und ortsüblichem Boden<br />

entsprechend der vorhandenen Bodenschichten aufgefüllt. Das eingefüllte Erdreich wird<br />

dabei ausreichend verdichtet, wobei ein späteres Setzen des eingefüllten Bodens<br />

berücksichtigt wird.<br />

Restliche Erdmassen stehen im Eigentum des Grundbesitzers. Falls der Grundbesitzer diese<br />

nicht benötigt, wird der Restboden fachgerecht entsorgt.<br />

Die Umgebung der Kabeltrasse wird wieder in den Zustand zurückversetzt, wie sie vor<br />

Beginn der Baumaßnahmen angetroffen wurde. Dies gilt insbesondere für den<br />

Bodenschichtaufbau, die Verwendung der einzubringenden Bodenqualitäten, die Beseitigung<br />

von Erdverdichtungen und die Herstellung einer der neuen Situation angepassten<br />

Oberfläche.<br />

8.2.3 Vorgaben des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG)<br />

Im Höchstspannungsbereich kommen heute fast ausschließlich nur Kunststoffkabel mit einer<br />

Isolationsschicht aus vernetzten Polyethylen (VPE) zum Einsatz. Daher wurden bislang<br />

weltweit nur vergleichsweise wenige Systemkilometer verlegt, zumeist innerstädtisch in<br />

Tunnelanlagen.<br />

Um Betriebserfahrungen in der Erdverkabelung von 380-kV-Freileitungen zu gewinnen,<br />

ermöglicht der Gesetzgeber mit dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) [9] erstmalig in<br />

einer bundesrechtlichen Regelung die Zulassung von Teilerdverkabelungen auf vier explizit<br />

genannten Neubautrassen.<br />

Folgende in der Anlage zum EnLAG genannten Leitungen können nach Maßgabe des § 2<br />

Abs. 2 EnLAG als Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden:<br />

1. Abschnitt Ganderkesee - St. Hülfe der 380-kV-Leitung Ganderkesee - Wehrendorf<br />

2. 380-kV-Leitung Diele – Niederrhein<br />

3. 380-kV-Leitung Wahle – Mecklar<br />

4. Abschnitt Altenfeld – Redwitz der 380-kV-Leitung Lauchstädt – Redwitz.<br />

Zweck dieser Pilotstrecken ist es, die technische Machbarkeit und Zuverlässigkeit dieser im<br />

Verbundbetrieb jungen Technologie ausgiebig zu prüfen. Daher werden von der<br />

Bundesnetzagentur (BNetzA) auch nur Kosten einer Verkabelung auf diesen Pilotstrecken<br />

anerkannt.<br />

Die zwischen den Leitungspunkten Mönchskaul und Blatzheim geplante 380-kV-Leitung ist<br />

kein Bestandteil der oben genannten Pilotstrecken und wird aus diesem Grund als<br />

Freileitung beantragt.<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013

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