Erläuterungsbericht - Amprion
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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />
Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />
<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 27 von 74<br />
witterungsbeständig abzudecken. Zur Überprüfung der fachgerechten Montage werden alle<br />
Kabelanlagen abschließend einer Höchstspannungsprüfung unterzogen.<br />
Nach der Verlegung der Kabelleerrohre und Montage der Kabelverbindungen werden die<br />
Kabelgräben bis zur Geländeoberkante wieder mit geeignetem und ortsüblichem Boden<br />
entsprechend der vorhandenen Bodenschichten aufgefüllt. Das eingefüllte Erdreich wird<br />
dabei ausreichend verdichtet, wobei ein späteres Setzen des eingefüllten Bodens<br />
berücksichtigt wird.<br />
Restliche Erdmassen stehen im Eigentum des Grundbesitzers. Falls der Grundbesitzer diese<br />
nicht benötigt, wird der Restboden fachgerecht entsorgt.<br />
Die Umgebung der Kabeltrasse wird wieder in den Zustand zurückversetzt, wie sie vor<br />
Beginn der Baumaßnahmen angetroffen wurde. Dies gilt insbesondere für den<br />
Bodenschichtaufbau, die Verwendung der einzubringenden Bodenqualitäten, die Beseitigung<br />
von Erdverdichtungen und die Herstellung einer der neuen Situation angepassten<br />
Oberfläche.<br />
8.2.3 Vorgaben des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG)<br />
Im Höchstspannungsbereich kommen heute fast ausschließlich nur Kunststoffkabel mit einer<br />
Isolationsschicht aus vernetzten Polyethylen (VPE) zum Einsatz. Daher wurden bislang<br />
weltweit nur vergleichsweise wenige Systemkilometer verlegt, zumeist innerstädtisch in<br />
Tunnelanlagen.<br />
Um Betriebserfahrungen in der Erdverkabelung von 380-kV-Freileitungen zu gewinnen,<br />
ermöglicht der Gesetzgeber mit dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) [9] erstmalig in<br />
einer bundesrechtlichen Regelung die Zulassung von Teilerdverkabelungen auf vier explizit<br />
genannten Neubautrassen.<br />
Folgende in der Anlage zum EnLAG genannten Leitungen können nach Maßgabe des § 2<br />
Abs. 2 EnLAG als Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden:<br />
1. Abschnitt Ganderkesee - St. Hülfe der 380-kV-Leitung Ganderkesee - Wehrendorf<br />
2. 380-kV-Leitung Diele – Niederrhein<br />
3. 380-kV-Leitung Wahle – Mecklar<br />
4. Abschnitt Altenfeld – Redwitz der 380-kV-Leitung Lauchstädt – Redwitz.<br />
Zweck dieser Pilotstrecken ist es, die technische Machbarkeit und Zuverlässigkeit dieser im<br />
Verbundbetrieb jungen Technologie ausgiebig zu prüfen. Daher werden von der<br />
Bundesnetzagentur (BNetzA) auch nur Kosten einer Verkabelung auf diesen Pilotstrecken<br />
anerkannt.<br />
Die zwischen den Leitungspunkten Mönchskaul und Blatzheim geplante 380-kV-Leitung ist<br />
kein Bestandteil der oben genannten Pilotstrecken und wird aus diesem Grund als<br />
Freileitung beantragt.<br />
LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013