Erläuterungsbericht - Amprion
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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />
Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />
<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 21 von 74<br />
14 der Raumordnungsverordnung des Bundes (RoV) [8] ein Raumordnungsverfahren (ROV)<br />
durchgeführt werden soll, wenn das Vorhaben im Einzelfall raumbedeutsam ist und<br />
überörtliche Bedeutung hat.<br />
Die geplante Trassenführung wurde durch die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32 -<br />
Regionalentwicklung und Braunkohle, raumordnerisch geprüft. Gemäß<br />
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW 1995), Ziel D.II. 2.8 sind neue<br />
Transportfernleitungen grundsätzlich flächensparend mit vorhandenen Leitungen oder mit<br />
anderen Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur zu bündeln. Die Nutzung vorhandener<br />
Trassen hat dabei, soweit versorgungstechnisch vertretbar, Vorrang vor der Planung neuer<br />
Trassen.<br />
Die <strong>Amprion</strong> hat die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, auf die geplante Anpassung ihres<br />
Übertragungsnetzes im Rhein-Erft-Kreis auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Kerpen<br />
hingewiesen und mit Schreiben vom 25. Oktober 2011 einen Antrag auf Prüfung der<br />
Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens gem. § 15 Raumordnungsgesetz (ROG)<br />
i.V.m. § 32 LPlG NRW für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-<br />
Höchstspannungsfreileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231, gestellt. Mit ihrer<br />
raumordnerischen Stellungnahme vom 23.02.2012 (Az.: 32.01.02) hat das Dezernat 32 der<br />
Bezirksregierung Köln festgestellt, dass für das geplante Vorhaben kein<br />
Raumordnungsverfahren erforderlich ist.<br />
In ihrer Begründung führte das Dezernat 32 aus, dass die geplante rd. 5,8 km lange 380-kV-<br />
Leitung durch ihren Verlauf auf dem Gebiet der Kommunen Elsdorf und Kerpen eine<br />
überörtliche Bedeutung hat.<br />
Das Vorhaben ist jedoch nicht raumbedeutsam im Sinne des § 43 Durchführungsverordnung<br />
zum Landesplanungsgesetz NRW, da in Bereichen mit vorhandenen 110-kV-<br />
Hochspannungsfreileitungen (110-kV-Leitung der RWE Deutschland AG auf dem Gebiet der<br />
Stadt Elsdorf und 110-kV-Bahnstromleitung der DB-Energie GmbH auf dem Gebiet der Stadt<br />
Kerpen) auf einer Länge von insgesamt ca. 3,7 km eine Bündelung vorgenommen wird und<br />
in Bereichen ohne Bündelung mit vorhandenen Hochspannungsleitungen die Trasse in durch<br />
Verkehrswege zerschnittenen Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen sowie<br />
allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen verläuft.<br />
Das Bauvorhaben wurde im Oktober 2011 im Stadtrat von Kerpen beraten. Gemäß<br />
Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr wurde vom Rat der Stadt<br />
Kerpen beschlossen, dass die Planung der Freileitung zwischen den Punkten Mönchskaul<br />
und Blatzheim in ein förmliches Genehmigungsverfahren eingebracht werden soll.<br />
Im Januar 2012 hat auch der Ausschuss für Bau und Planung des Rates der Stadt Elsdorf<br />
der Verlegung der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Punkten Mönchskaul<br />
und Blatzheim zugestimmt.<br />
LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013