Erläuterungsbericht - Amprion
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Amprion GmbH Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231 Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 19 von 74 6 Braunkohlenpläne 6.1 Braunkohlenplan für den Kohleabbau im Tagebau Hambach „Teilplan 12/1" Die Braunkohlenpläne legen auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms und der Landesentwicklungspläne und in Abstimmung mit den Regionalplänen im Braunkohlenplangebiet Ziele der Raumordnung fest, soweit es für eine geordnete Braunkohlenplanung erforderlich ist (s. § 26 LPlG -Landesplanungsgesetz NRW) [5]. Der Braunkohlenplan ist ein eigenständiges Planungsinstrument der regionalen Ebene. Er ist grundsätzlich wie der Regionalplan inhaltlichen und rechtssystematischen Anforderungen und Vorgaben unterworfen, hat jedoch infolge des besonderen Ordnungsauftrages die Möglichkeit bzw. Pflicht, weitgehende, auch finanzwirksame Konkretisierungen vorzunehmen. So bleiben z.B. die parzellenscharfen Darstellungen der Sicherheitslinien und Umsiedlungsflächen dem Braunkohlenplan vorbehalten. Der Braunkohlenplan besteht aus textlichen und zeichnerischen Darstellungen. Braunkohlenpläne werden vom Braunkohlenausschuss aufgestellt und bedürfen der Genehmigung der Landesplanungsbehörde (Staatskanzlei des Landes NRW). Landesplanerisch wurde der Tagebau Hambach mit dem 1975 unter Beteiligung der Öffentlichkeit aufgestellten Braunkohlenplan für das gesamte Abbaufeld und eine Laufzeit für die Braunkohlengewinnung bis voraussichtlich 2045 genehmigt. Dieser sogenannte „Teilplan 12/1" ist sowohl für die Braunkohlenpläne zur Umsiedlung als auch für die weiteren bergrechtlichen Genehmigungen verbindlich. Der rechtskräftige Braunkohlenplan Teilplan 12/1 - Hambach - ist mit Wirkung vom 27. Juni 1977 für verbindlich erklärt worden (GV. NW. S. 266/MBl. NW. S. 708). Im vorgenannten Braunkohlenplan ist der Nachweis erbracht, dass die in den Braunkohlenabbauflächen liegenden Energie- und Versorgungsleitungen abgebaut werden können. Der Bergbautreibende, die RWE Power AG, kann somit einen Teilabschnitt der im Eigentum der Amprion stehenden 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen – Weisweiler, Bl. 4514, im Abschnitt Pkt. Mönchskaul – Pkt. Oberzier Süd, in Anspruch nehmen. 6.2 Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Hambach Die eigentliche Abbautätigkeit und ihre Rahmenbedingungen werden auf der Grundlage des vorgenannten Braunkohlenplans in bergrechtlichen Rahmenbetriebsplänen geregelt. Für die Braunkohlengewinnung bis 2020 gilt der sogenannte 2. Rahmenbetriebsplan. In der Zulassung des 2. Rahmenbetriebsplans vom 17. August 1995 heißt es, dass RWE Power für die Fortführung des Bergbaus innerhalb der Flächen des Braunkohlenplans Teilplan 12/1 - Hambach - rechtzeitig und spätestens bis zum Jahr 2015 einen Rahmenbetriebsplan vorzulegen hat. Für die Jahre 2020 - 2030 hat RWE Power die Genehmigungsunterlagen für den nächsten, 3. Rahmenbetriebsplan bei der zuständigen LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013
Amprion GmbH Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231 Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 20 von 74 Bergverwaltung, Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, eingereicht und die Zulassung beantragt. Die Planungen für den 3. Rahmenbetriebsplan setzen auf dem Stand auf, den der Tagebau Hambach im Jahr 2020 erreichen wird, d.h. auf der Darstellung des 2. Rahmenbetriebsplans nach der letzten Aktualisierung, die am 21.02.2011 von der Bergverwaltung zugelassen wurde. Abbildung 1: Abbautätigkeit im Tagebau Hambach (Quelle RWE Power) Die Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, hat das Genehmigungsverfahren für die Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplans eingeleitet und mit Datum vom 16.01.2012 den von der RWE Power AG eingereichten 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Braunkohlentagebaus Hambach von 2020 bis 2030 öffentlich ausgelegt. Rechtsgrundlage für das Genehmigungsverfahren ist das Bundesberggesetz (BBergG) [6].. 7 Raumordnerische Prüfung Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Höchstspannungsfreileitung mit einer Nennspannung von 380 kV, so dass gemäß Raumordnungsgesetz (ROG) [7] und gemäß § LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013
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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 20 von 74<br />
Bergverwaltung, Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW,<br />
eingereicht und die Zulassung beantragt.<br />
Die Planungen für den 3. Rahmenbetriebsplan setzen auf dem Stand auf, den der Tagebau<br />
Hambach im Jahr 2020 erreichen wird, d.h. auf der Darstellung des 2. Rahmenbetriebsplans<br />
nach der letzten Aktualisierung, die am 21.02.2011 von der Bergverwaltung zugelassen<br />
wurde.<br />
Abbildung 1: Abbautätigkeit im Tagebau Hambach (Quelle RWE Power)<br />
Die Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, hat das<br />
Genehmigungsverfahren für die Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplans eingeleitet und mit<br />
Datum vom 16.01.2012 den von der RWE Power AG eingereichten 3. Rahmenbetriebsplan<br />
für die Fortführung des Braunkohlentagebaus Hambach von 2020 bis 2030 öffentlich<br />
ausgelegt. Rechtsgrundlage für das Genehmigungsverfahren ist das Bundesberggesetz<br />
(BBergG) [6]..<br />
7 Raumordnerische Prüfung<br />
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Höchstspannungsfreileitung mit einer<br />
Nennspannung von 380 kV, so dass gemäß Raumordnungsgesetz (ROG) [7] und gemäß §<br />
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