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Erläuterungsbericht - Amprion

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 17 von 74<br />

Ist der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar geworden, sind Ansprüche auf Unterlassung<br />

des Vorhabens, auf Außerbetriebsetzung, Beseitigung oder Änderung festgestellter Anlagen<br />

ausgeschlossen.<br />

An dem Planfeststellungsverfahren werden nach Maßgabe des § 43a EnWG gemäß § 73<br />

VwVfG NRW alle vom Vorhaben Betroffenen beteiligt.<br />

4.1 Zuständigkeiten<br />

4.1.1 Vorhabenträgerin<br />

Trägerin des Vorhabens ist die<br />

<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Asset Management<br />

Genehmigungen/Umweltschutz Leitungen (A-AG)<br />

Rheinlanddamm 24<br />

44139 Dortmund<br />

Telefonischer Kontakt über Herrn Dr. Preuss (Unternehmenskommunikation)<br />

Tel.-Nr.: +49(0)231 5849 -13785<br />

4.1.2 Planfeststellungsbehörde<br />

Das Vorhaben berührt die örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln. Die zuständige<br />

Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde für die geplanten Maßnahmen Leitungsneubau<br />

und Änderungsmaßnahmen 1 ist die<br />

Bezirksregierung Köln<br />

Dezernat 25 - Verkehr<br />

Zeughausstraße 2 - 10<br />

50667 Köln<br />

5 Energiewirtschaftliche Begründung<br />

5.1 Gesetzlicher Auftrag an den Netzbetreiber<br />

Zur Bewältigung der überregionalen Energietransportaufgaben betreibt <strong>Amprion</strong> ein 220-/<br />

380-kV-Höchstspannungsnetz mit einer räumlichen Ausdehnung von Niedersachsen im Norden<br />

über Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland bis nach Baden-<br />

Württemberg und Bayern im Süden der Bundesrepublik Deutschland.<br />

<strong>Amprion</strong> ist Eigentümerin und Betreiberin des vorgenannten Übertragungsnetzes.<br />

§ 12 EnWG „Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen“ führt dazu in Absatz 1 aus:<br />

1 Der Rückbau der Freileitung Bl. 4117 und der Rückbau eines Teilstücks der Freileitung Bl. 4514 ist nicht<br />

Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013

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