EuK – Schnellübersicht – erdseitig Auswahlhilfe – Erdseitige Anschlusselemente Erdseitige Anschlusselemente: Abbildung Typ Art.-Nr. *) Klemmbereich Ø Klemmbereich Halsweite Klemmbereich Rd / Fl max. Seilquerschnitt max. Kurzschlussstrom I k 0,5 s Preis € UEK 25 FS 774 034 Ø20/25 mm 15 mm (-95 mm 2 ) 20 mm (-70 mm 2 ) 16-120 mm 2 33,5 kA 85,00 € UEK 30 FS 774 130 Ø25/30 mm 18 mm (-95 mm 2 ) 30 mm (-70 mm 2 ) 16-120 mm 2 33,5 kA 90,00 € *) *) UEK 25 HG 774 234 Ø20/25 mm 15 mm (-95 mm 2 ) 20 mm (-70 mm 2 ) 16-120 mm 2 33,5 kA 90,00 € UEK 30 HG 774 330 Ø25/30 mm 18 mm (-95 mm 2 ) 30 mm (-70 mm 2 ) 16-120 mm 2 33,5 kA 93,00 € UEK 25 SKN 774 434 Ø20/25 mm 15 mm (-95 mm 2 ) 20 mm (-70 mm 2 ) 16-120 mm 2 33,5 kA 93,00 € UEK 30 SKN 774 530 Ø30 mm 18 mm (-95 mm 2 ) 30 mm (-70 mm 2 ) 16-120 mm 2 33,5 kA 97,00 € KKH 20 FS 772 312 Ø20 mm – – 16-120 mm 2 33,5 kA 76,00 € KKH 25 FS 772 322 Ø25 mm – – 16-150 mm 2 42,0 kA 88,00 € KKH 20 HG 772 313 Ø20 mm – – 16-120 mm 2 33,5 kA 77,00 € KKH 25 HG 772 323 Ø25 mm – – 16-150 mm 2 42,0 kA 90,00 € Abbildung Typ Art.-Nr. Abmessung Klemmbereich Fl max. Seilquerschnitt max. Kurzschlussstrom I k 0,5 s Preis € EAS EK FM 12 775 621 M12 – 16-150 mm 2 42,0 kA 50,00 € EAS EK FM 16 775 631 M16 – 16-150 mm 2 42,0 kA 51,00 € EAS EK FS 12 775 626 M12 x 15 mm – 16-150 mm 2 42,0 kA 56,00 € EAS EK FS 16 775 636 M16 x 15 mm – 16-150 mm 2 42,0 kA 60,00 € EAB RN 16 FS 790 150 Ø16 mm – 16-150 mm 2 42,0 kA 53,00 € EAB RN 16 SKN 790 160 Ø16 mm – 16-150 mm 2 29,6 kA 256,00 € EFK FL40 SKN 792 190 – 40 mm 16-95 mm 2 26,5 kA 123,00 € EFK FL30 SKN 792 030 – 30 mm 16-50 mm 2 14,0 kA 72,00 € *) Klemmbereich und Seilquerschnitt für Uniklemmen an: Kugelfestpunkt ∅ T-Anschluss Halsweite Klemmbereich Rd / Fl Seilquerschnitt max. Kurzschlussstrom max. Kurzschlussstrom I k 0,5 s I k 1 s 20 / 25 / 30 mm 15 / 18 mm 20 / 30 mm 16 mm 2 4,5 kA 3,2 kA 20 / 25 / 30 mm 15 / 18 mm 20 / 30 mm 25 mm 2 7,0 kA 4,9 kA 20 / 25 / 30 mm 15 / 18 mm 20 / 30 mm 35 mm 2 10,0 kA 6,9 kA 20 / 25 / 30 mm 15 / 18 mm 20 / 30 mm 50 mm 2 14,0 kA 9,9 kA 20 / 25 / 30 mm 15 / 18 mm 20 / 30 mm 70 mm 2 19,5 kA 13,8 kA 20 / 25 / 30 mm 15 / 18 mm – 95 mm 2 26,5 kA 18,7 kA – / 25 / 30 mm – – 120 mm 2 33,5 kA 23,7 kA – – – 150 mm 2 42,0 kA 29,6 kA 78 www.dehn.at
Allgemeine Verkaufsbedingungen 1. PRÄAMBEL 1.1 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich Ab wei chen - des vereinbart haben. Bei Ungültigkeit einzelner Be - stimmungen bleiben alle anderen vereinbarten Punkte gültig. 1.2 Einkaufsbedingungen des Käufers sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn diese vom Verkäufer schriftlich gesondert anerkannt werden. 1.3 Die gegenständlichen Verkaufsbedingungen gelten bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. 1.4 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern konzipiert. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 Konsumen - tenschutzgesetz zu Grunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen. 2. Vertragsabschluss; Pläne und Unterlagen 2.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbe stätigung abgesandt hat oder dem Angebot dadurch faktisch entsprochen hat, dass er die Waren absendet. 2.2 Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, insbesondere in Print-Medien und online auf unserer Website www.dehn.at, sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. 2.3 Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und <strong>Preisliste</strong>n enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung und der - gleichen sind nur maßgeblich, wenn sie in der Auf trags - bestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. 2.4 Enthält die Auftragsbestätigung Erweiterungen, Ein schrän - kungen oder sonstige Änderungen gilt gegenüber dem Angebot, das Einverständnis des Bestellers, wenn er nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werk - tagen ab Zugang der Auftragsbestätigung, widerspricht. 2.5 Sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. 2.6 Lagermäßig geführte und in den Katalogen enthaltene Waren werden nur in den Verpackungseinheiten geliefert, wie sie in den Katalogen ausgewiesen sind. Bei Be stellung abweichender Stückzahlen gelten Menge und Preis der nächst größeren Verpackungseinheit als vereinbart. 2.7 Wir behalten uns technische Änderungen bei den von uns zu liefernden Waren vor, soweit solche Änderungen dem technischen Fortschritt dienen oder aufgrund sonstiger Umstände unvermeidbar und dem Besteller zumutbar sind. 2.8 Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbil dungen und dergleichen stets geistiges Eigentum des Verkäufers. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Verbrei tung, Veröffentlichung und Vorführung darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers erfolgen. 2.9 Das Angebot des Verkäufers gilt freibleibend. 3. Preise und Verpackung 3.1 Die im Preisverzeichnis angegebenen Listenpreise sind unverbindlich empfohlene Preise ohne Umsatzsteuer für den gewerblichen Abnehmer. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne Vertragen. 3.2 Die Preise fußen auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preis - abgabe. Preiserhöhungen in Folge Ansteigens der Ge schäfts - kosten, der Kosten für Vormaterial, Devisen, Agio, Fracht - tarife, Zoll und dergleichen zwischen Bestellung und Liefertag gehen zu Lasten des Käufers. 3.3 Die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer ist dem Verkäufer zu erstatten. 3.4 Preise verstehen sich – soweit nichts anderes vereinbart – ab Werk einschließlich handelsüblicher Verpackung. 3.5 Verpackung, Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer schriftlicher Vereinbarung der Wahl des Verkäufers überlassen. Die über das Handelsübliche hinausgehende Verpackung wie z. B. Sammelverpackung oder seemäßige Verpackung, wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Kosten für die Rücksendung der Ver packung trägt der Besteller. 4. Gefahrenübergang Die Ware gilt als „ab Werk“ verkauft und geht mit der Absendung die Gefahr auf den Besteller über. Dies auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Auf schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers wird die Lieferung dem Verkäufer gegen Bruch-, Transport- und Feuer - schaden versichert. 5. Zahlung, Mindermengenzuschlag, Eigentumsvorbe halt 5.1 Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen, wenn nicht anders vereinbart, ohne Abzug zu leisten. Kosten des Zahlungs - verkehrs trägt der Käufer. Ein Skontobetrag ist nur abzugsfähig, wenn dies mit uns vereinbart ist und alle fälligen Verbindlichkeiten beglichen sind. 5.2 Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über den Basiszinssatz verrechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens wird ausdrücklich vorbehalten. 5.3 Der Verkäufer ist berechtigt, seine Leistung zu verweigern, wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass Be den - ken gegen die Zahlungsfähigkeit des Bestellers bestehen. 5.4 Gegen unsere fälligen Zahlungsansprüche kann der Besteller nicht mit Gegenforderungen aufrechen oder ein Zurück - behaltungsrecht ausüben, es sei denn, dem Besteller steht eine von uns nicht bestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung zu und wenn bei Ausübung eines Zurück - behaltungsrechts der Gegen anspruch des Bestellers auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 5.5 Der Verkäufer ist berechtigt, pro Mahnung Mahnspesen in der Höhe von EUR 20,00 zu verrechnen. 5.6 Bei Aufträgen, deren Nettobetrag (Rechnungsbetrag ohne Versandkosten und Umsatzsteuer) unter EUR 75,00 (ausgenommen Barverkäufe) liegt, wird ein Kleinauf tragszuschlag von EUR 25,00 berechnet. Auf träge ab EUR 250,00 werden frei Haus geliefert. Ausgenommen Draht- und Bandware: nach vorheriger Frachtkosten ver einbarung. Bei Direkt lie - ferung an Dritte werden anteilig Bearbeitungs- bzw. Fracht - kosten verrechnet. 5.7 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälligen Zinsen und Eintrei bungs kosten unser Eigentum. Ansonsten gilt verlängerter Eigen - tumsvorbehalt als vereinbart. Der Besteller ist daher nicht berechtigt, die Ware in dieser Zeit einem Dritten zu übereignen, zu verpfänden, als Sicherstellung anzubieten oder sonst wie zu überlassen. Werden unsere Waren entgegen dem Verbot vom Käufer dennoch veräußert, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die aus dieser Veräußerung resultierenden Forderungen des Käufers. Bei Pfändung derselben sind wir sofort zu verständigen. Die Forderungen des Käufers gegen den Dritten gelten sofort nach Entstehung an uns unwiderruflich abgetreten und ist der Käufer verpflichtet, uns bei aufrechtem verlängerten Eigentums vorbehalt auf Verlangen seinen Kunden mitzuteilen. 6. Lieferfrist 6.1 Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung be ginnt die Lieferfrist mit dem spätesten folgender Zeit punkte: Datum der Auftragsbestätigung; Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen und finanziellen Vorraussetzungen; Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält. 6.2 Lieferfrist und Termine werden angemessen verlängert, wenn sie in Folge von Parteiwillen unabhängiger Um stände, wie z. B. Arbeitskonflikte, Brand, Mobili sie rung, Krieg, Aufruhr, Streik, Beschlagnahmen, Imbar go, Verbot der Devisen - transferierung, Aufstand, Fehlen von Trans portmitteln, verzögerter Anlieferung von Roh- und Hilfs materialien etc. nicht eingehalten werden können. Eine dauernde Behinderung in diesen Fällen berechtigt den Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag unter Aus schluss sämtlicher Schadenersatzpflichten. 7. Gewährleistung 7.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel zu beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion aufgrund des Materials und seiner Aus füh rung beruht. 7.2 Diese Verpflichtung besteht nur für solche Mängel, die während des Zeitraumes von sechs Monaten ab Zeitpunkt des Gefahrüberganges aufgetreten sind. 7.3 Der Käufer kann seine Gewährleistungsansprüche weiters nur dann geltend machen, wenn er dem Ver käufer unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes die aufgetretenen Mängel bekannt gibt. 7.4 Der auf diese Weise unterrichtete Verkäufer muss – wenn die Mängel nach den Bestimmungen dieses Punktes von ihm zu beheben sind – die Mangel beseitigen oder einen mangelfreien Vertragsgegenstand nachliefern. 7.5 Lässt sich der Verkäufer die mangelhaften Waren oder Teile zwecks Nachbesserung und Ersatz zurücksenden, übernimmt der Käufer, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wird, Kosten und Gefahr des Transportes. Die Rücksendung der nachgebesserten oder ersetzten Waren oder Teile an den Käufer erfolgt, falls nichts anderes vereinbart wird, auf Gefahr und Kosten des Verkäufers. Die ersetzten mangelhaften Waren und Teile stehen dem Verkäufer zur Ver fügung. 7.6 Für Kosten einer durch den Besteller selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat der Verkäufer nur dann aufzukommen, wenn er hierzu seine schriftliche Zustimmung gegeben hat. 7.7 Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers gilt nur für Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebs - bedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten. Dies gilt insbesondere nicht für Mängel, die auf schlechte Instandhaltung, ohne schriftliche Zustimmung des Ver - käufers durchgeführte Reparaturen oder Änderungen, normale Abnützung, Nichteinhaltung der Bedie nungsan - leitungen oder der unbehördlichen Zulassungs bedin gungen beruhen. In diesem Fall ist auch jeglicher Schaden ersatz ausgeschlossen. 7.8 Die Gewährleistung erlischt, wenn die vereinbarten Zah - lungs bedingungen nicht eingehalten werden bzw. Teil - zahlungen zurückbehalten oder Zahlungs be dingungen von Seiten des Käufers eigenmächtig geändert werden. In diesem Fall erlöschen auch sämtliche Schadenersatz pflichten. 8. Haftung 8.1 Der Verkäufer haftet für Schäden außerhalb des An wen - dungs bereiches des Produkthaftungsgesetzes nur dann, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen. 8.2 Sämtliche Schadenersatzansprüche müssen innerhalb der vertraglich festgelegten Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls die Ansprüche erlöschen. 8.3 Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen des Verkäufers wie z. B. Ange stellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern oder Vertretern. 8.4 Die Lieferungen sind ausschließlich für den Fachhandel und den Fachanwender bestimmt. Die Anwender information des Verkäufers ist auf die schriftliche Produktinformation beschränkt. Darüber hinaus besteht keine Beratungspflicht. Anwendung, Verwendung, Planung des Einsatzes und Verarbeitung der Produkte liegen ausschließlich im Verant - wortungsbereich des Käufers. 9. Rücknahmen 9.1 Gelieferte Waren werden – außer im Falle der Ge währ - leistung – nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zu stimmung des Verkäufers zurückgenommen. 9.2 Rücklieferungen ohne Rückgabenummer werden ohne Prüfung unfrei an den Absender zurückgesandt. 9.3 Die Rücknahme ist nur möglich, wenn die Waren noch originalverpackt sind. Die Rücknahmemöglichkeit scheidet aus, wenn die Lieferung länger als drei Monate zurück liegt, bei Waren, deren Warennettowert unter EUR 75,00 liegt sowie bei Sonderausführungen. 9.4 Zur Deckung der Kosten, die durch die Rücknahmen entstehen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des Wa ren - nettowertes erhoben. Sind die Waren zum Zeitpunkt der Rückgabe nicht mehr zum Listenpreis weiterveräußerbar, wird neben der Bearbeitungsgebühr ein angemessener weiterer Abschlag (Altwarenabschlag) in Rechnung gestellt. Bei Rücknahme unverpackter oder nicht mehr originalverpackter Teile wird weiters eine Aufwandsvergütung für Bearbeitung und Neuver packung von mindestens 15 % berechnet. Versandkosten für die Rücklieferung sind vom Rücksender zu übernehmen. 9.5 Gutschriften für rückgenommene Waren werden ausschließlich auf Neubestellungen gutgeschrieben, die Ver rechnung von Gutschriften mit zum Rück nahme zeit punkt offenen Rechnungen ist unzulässig. 10. Zusatzbedingungen für Serviceleistungen 10.1 Unsere Angebote erfolgen ohne gesonderte Prüfung durch uns, ob die Produkte für das jeweilige Kunden projekt geeignet sind. Unsere Haftung ist insofern ausgeschlossen, es sei den, es war uns etwas Gegenteiliges bekannt oder aufgrund von grober Fahrlässigkeit unbekannt. Der Besteller hat die notwendige Prüfung selbst vorzunehmen. 10.2 Unsere Angebote aufgrund vom Besteller vorgelegter Leistungsverzeichnisse erfolgen ebenfalls ohne gesonderte Prüfung durch uns auf eine Geeignetheit der Produkte im Einzelfall. Wir haften insofern nicht, es sei den, es war uns bei der Überprüfung der Leistungs ver zeichnisse etwas Gegen - teiliges bekannt oder aufgrund von grober Fahr lässigkeit unbekannt. Der Besteller hat die notwendige Prü fung selbst vorzunehmen. 10.3 Unsere Schutzvorschläge mit Produktempfehlungen sind allgemeiner Natur und stellen keine Umsetzung im konkreten Einzelfall dar und sollen dies auch nicht ermöglichen. Unsere Schutzvorschläge sind daher unverbindlich. Eine Haftung unsererseits ist insofern ausgeschlossen, sofern unsererseits nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Eine entsprechende Prüfung im Einzel fall ist unabdingbar. Der Besteller hat diese Prüfung selbst vorzunehmen. 10.4 Durch unsere Konzeptvorschläge mit Produktempfeh lun gen werden die geltenden anerkannten Regeln der Technik nicht ersetzt. Die Konzeptvorschläge mit Produktemp fehlun gen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir führen keine Planung von Systemen oder Systemteilen durch. Insbeson - dere wird eine konkrete Planung und Prü fung durch unsere Konzeptvorschläge mit Produkt empfehlungen nicht ersetzt. Diese hat der Besteller selbst vorzunehmen. Unsere Haftung ist insofern ausgeschlossen, sofern wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. 10.5 Unsere Seminare dienen ausschließlich dazu, seine Kennt - nisse zu erweitern und seinen Wissensstand selbst zu überprüfen. Eine Überwachung und Kontrolle des Wissens, das der Besteller aufnimmt und anwendet, findet durch uns nicht statt. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, sofern wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Die Semi nare werden stets so aktuell gehalten, dass sie den An spruch an die anerkannten Regeln der Technik genügen. 11. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz 11.1 Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das Lan des gericht Linz. Der Verkäufer kann jedoch auch ein anderes für den Käufer zuständiges Gericht anrufen. Die Parteien können einvernehmlich auch die Zuständigkeit eines Schieds gerichtes vereinbaren. 11.2 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. 11.3 Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. 11.4 Dem Besteller ist bekannt, dass seine Daten, die den Geschäftsverkehr betreffen, im Sinne des Daten schutz - gesetzes verarbeitet werden. 12. Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer UID-Nr. <strong>AT</strong>U50357607 Stand Jänner 2012 www.dehn.at 79