AGB Gas - Tchibo
AGB Gas - Tchibo
AGB Gas - Tchibo
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Energie<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen (<strong>AGB</strong>) der <strong>Tchibo</strong> Energie GmbH (<strong>Tchibo</strong>) zur Belieferung von Haushaltskunden<br />
mit klimaschonendem <strong>Gas</strong><br />
1. Vertragsgegenstand<br />
1.1. Gegenstand des Vertrags ist die Belieferung des Kunden mit klimaschonendem<br />
<strong>Gas</strong> für den Eigenbedarf im Niederdruck ohne Leistungsmessung.<br />
Eine Weiterleitung an Dritte ist dem Kunden nur nach schriftlicher<br />
Zustimmung durch <strong>Tchibo</strong> gestattet. Das klimaschonende <strong>Gas</strong><br />
darf vom Kunden nur zum Kochen, zur Warmwasseraufbereitung und zu<br />
Heizzwecken genutzt werden. Gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuer-<br />
Durchführungsverordnung wird auf Folgendes hingewiesen: „Steuerbegünstigtes<br />
Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden,<br />
es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz<br />
oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere<br />
Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen<br />
wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“<br />
1.2. Soweit der jeweilige Vertrag oder diese <strong>AGB</strong> nichts Abweichendes<br />
vorsehen, gelten ergänzend die Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung<br />
von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit <strong>Gas</strong> aus<br />
dem Niederdrucknetz („<strong>Gas</strong>GVV“).<br />
2. Vertragsschluss / Lieferbeginn<br />
2.1. Für den Vertragsschluss benötigt <strong>Tchibo</strong> vom Kunden einen vollständigen<br />
Auftrag (verbindliches Vertragsangebot). Den Auftrag erteilt der<br />
Kunde telefonisch über die <strong>Tchibo</strong> Hotline, durch Übermittlung des ausgefüllten<br />
und unterschriebenen Auftragsformulars von <strong>Tchibo</strong> oder durch das<br />
Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars im Internet.<br />
2.2. Hat der Kunde den Antrag auf Abschluss des <strong>Gas</strong>liefervertrags<br />
schriftlich oder per Internet unter Verwendung des dafür vorgesehenen<br />
Formulars verwendet, so kommt der Vertrag durch den Zugang eines Bestätigungsschreibens<br />
beim Kunden zustande.<br />
2.3. Hat der Kunde telefonisch einen Auftrag zur Belieferung gestellt, so<br />
kommt der Vertrag durch Zusendung der Auftragsbestätigung und Annahme<br />
der Leistung durch den Kunden zustande.<br />
2.4. Für Kunden, die von einem anderen Lieferanten zu <strong>Tchibo</strong><br />
wechseln, ist Lieferbeginn der vom Kunden im Auftrag angegebene<br />
Termin, frühestens jedoch ein Tag nach Ende des Versorgungsvertrages<br />
mit dem bisherigen Lieferanten des Kunden. <strong>Tchibo</strong> wird dem Kunden den<br />
Zeitpunkt des Lieferbeginns in Textform mitteilen.<br />
2.5. Im Fall eines Neueinzugs wird <strong>Tchibo</strong> die <strong>Gas</strong>lieferung an den Kunden<br />
ab dem Einzugstag aufnehmen.<br />
2.6. Die Belieferung erfolgt ausschließlich zur Abdeckung des Haushaltsbedarfs.<br />
Haushaltsbedarf ist der Bedarf an <strong>Gas</strong> für den Eigenverbrauch<br />
im Haushalt von natürlichen Personen ab 3.000 kWh bis maximal 100.000<br />
kWh im Jahr. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass das <strong>Gas</strong> für<br />
Zwecke außerhalb des Haushaltsbedarfs verwendet wird, hat <strong>Tchibo</strong> das<br />
Recht, die Belieferung umgehend einzustellen und den Vertrag außerordentlich<br />
zu kündigen.<br />
2.7. <strong>Tchibo</strong> beliefert den Kunden mit <strong>Gas</strong> an die in dem Vertrag mit<br />
dem Kunden genannte Verbrauchsstelle. Voraussetzung für eine<br />
Lieferung ist, dass der Netzbetreiber die Belieferung nach Standardlastprofilen<br />
zulässt. <strong>Tchibo</strong> liefert <strong>Gas</strong> in der vom zuständigen Netzbetreiber<br />
bereitgestellten Qualität.<br />
2.8. Sollte eine Belieferung des Kunden aus rechtlichen oder tatsächlichen<br />
Gründen nicht innerhalb von vier Monaten nach Auftragserteilung<br />
möglich sein, haben beide Vertragspartner das Recht, diesen Vertrag mit<br />
sofortiger Wirkung in Textform zu kündigen.<br />
2.9. Macht der Kunde im Antragsformular unrichtige Angaben, ist <strong>Tchibo</strong><br />
berechtigt, ihm die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu berechnen.<br />
3. Preise<br />
3.1. Der <strong>Gas</strong>preis ist zunächst für den im Auftrag angegebenen Zeitraum,<br />
nebst Nebenkosten, fest vereinbart (Preisgarantie).<br />
3.2. Es gilt der im Auftrag ausgewiesene Preis. Er setzt sich zusam men<br />
aus einem Grundpreis („Grundpreis“) und einem verbrauchsabhängigen<br />
Kilowattstundenpreis („Arbeitspreis“). Die genannten Preise enthalten<br />
u. a. die Bezugskosten für <strong>Gas</strong>, Netzentgelte inklusive der Entgelte für<br />
den Messstellenbetrieb und die Messung, Energiesteuer, Regelenergieumlage,<br />
Sonderkonzessionsabgabe und die Umsatzsteuer in der jeweils<br />
gültigen Höhe.<br />
3.3. Preisanpassungen sind erst nach Ablauf des vertraglich vereinbarten<br />
Garantiezeitraums und auch nur innerhalb der ersten zwei Monate eines<br />
jeden Jahres möglich. Für Preisanpassungen gelten folgende sachliche<br />
Maßstäbe:<br />
Ändert sich die Höhe<br />
- der Umsatz- oder der Energiesteuer,<br />
- der Netzentgelte (inkl. Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und<br />
Abrechnung),<br />
- der Regel- und Ausgleichsenergieumlage oder<br />
- der Konzessionsabgaben,<br />
kann <strong>Tchibo</strong> die hieraus resultierende Belastung an den Kunden weitergeben;<br />
Entlastungen müssen an den Kunden weitergegeben werden.<br />
Führen nach Vertragsschluss in Kraft tretende Gesetze, Verordnungen,<br />
Richtlinien oder sonstige Verwaltungsmaßnahmen zu einer Verteuerung<br />
oder Verbilligung der Erzeugung, des Bezugs oder des Transports von<br />
<strong>Gas</strong>, kann <strong>Tchibo</strong> – soweit die rechtlichen Grundlagen nicht entgegenstehen<br />
– die hieraus resultierende Belastung ebenfalls an den Kunden weitergeben;<br />
Entlastungen müssen an den Kunden weitergegeben werden.<br />
Sonstige Preisänderungen erfolgen im Rahmen der Billigkeit nach Maßgabe<br />
der Entwicklung der Bezugs- und Vertriebskosten. Preiserhöhungen<br />
können vorgenommen werden, wenn sich die Beschaffungs- und Vertriebskosten<br />
für das neue Kalenderjahr gegenüber dem abgelaufenen<br />
Kalenderjahr erhöhen, ohne dass Einsparungen möglich sind. Preissenkungen<br />
müssen erfolgen, wenn sich die Beschaffungs- und Vertriebskosten<br />
für das neue Kalenderjahr gegenüber dem abgelaufenen Kalenderjahr<br />
reduzieren. Der Kunde kann diese Preisänderungen gerichtlich auf ihre<br />
Billigkeit überprüfen lassen.<br />
<strong>Tchibo</strong> teilt dem Kunden Preisänderungen mindestens sechs Wochen vor<br />
deren Wirksamwerden durch briefliche Mitteilung mit. Im Rahmen der vorgenannten<br />
Mitteilungen werden die Berechnungsfaktoren, die der Preisänderung<br />
zugrunde liegen, in allgemein verständlicher Form erläutert.<br />
Dem Kunden steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu, diesen Vertrag<br />
fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu<br />
kündigen. <strong>Tchibo</strong> wird den Kunden zeitgleich mit der Information über die<br />
Preisänderung ausdrücklich auf dieses Kündigungsrecht hinweisen.<br />
3.4. Informationen über aktuelle Produkte und Tarife erhält der<br />
Kunde im Internet unter www.tchibo.de/energie oder telefonisch unter<br />
040 / 555 555 40.<br />
4. Änderungen des Vertrags<br />
4.1. <strong>Tchibo</strong> ist während der Laufzeit des Vertrags zu Vertragsänderungen<br />
berechtigt. Änderungen erfolgen jeweils zum Ersten<br />
eines Monats. <strong>Tchibo</strong> wird dem Kunden die Änderungen spätestens sechs<br />
Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ist der<br />
Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das<br />
Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Zeitpunkt des<br />
Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Macht er von<br />
diesem Recht Gebrauch, gelten die Anpassungen zum angekündigten<br />
Zeitpunkt. Auf diese Folgen wird <strong>Tchibo</strong> den Kunden in der Mitteilung gesondert<br />
hinweisen. Ziffer 3.1. bleibt von dieser Regelung unberührt.<br />
4.2. Diese Bestimmungen zur Änderung des Vertrags gelten nicht für wesentliche<br />
Vertragsbestandteile wie Laufzeit und Kündigung. Die Änderung<br />
des <strong>Gas</strong>preises richtet sich ausschließlich nach Ziffer 3.<br />
5. Laufzeit / Kündigung<br />
5.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist mit einer<br />
Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende in Textform gegenüber<br />
dem anderen Vertragspartner kündbar. Bei einem Umzug ist der Kunde<br />
berechtigt, mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats<br />
zu kündigen.<br />
5.2. Daneben besteht für beide Vertragspartner das Recht der fristlosen<br />
Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB. Ein wichtiger Grund zur<br />
Kündigung für <strong>Tchibo</strong> liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung<br />
mit angemessener Nachfristsetzung mit fälligen Zahlungen in Verzug<br />
ist, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wurde<br />
oder der Kunde <strong>Gas</strong> unter Umgehung oder Beeinflussung der Messeinrichtungen<br />
entnommen hat.<br />
6. Messung<br />
Die Menge des gelieferten <strong>Gas</strong>es wird durch Messeinrichtungen<br />
(Zähler) ermittelt. Auf Wunsch von <strong>Tchibo</strong> liest der Kunde den Zählerstand<br />
selbst ab, sofern er nicht nachweist, dass ihm die Ablesung<br />
unzumutbar ist. Werden die Messeinrichtungen vom Kunden<br />
nicht abgelesen, kann <strong>Tchibo</strong> auf Kosten des Kunden die Ablesung<br />
selbst vornehmen, den Verbrauch schätzen oder einen Dritten mit der
Energie<br />
Ablesung beauftragen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die<br />
Messeinrichtungen zugänglich sind.<br />
7. Abschlag / Abrechnung / Fälligkeit / Verzug / Aufrechnung<br />
7.1. Die Vertragspartner vereinbaren für die Versorgung monatlich<br />
gleich hohe Abschlagsbeträge. <strong>Tchibo</strong> berechnet diese unter<br />
Berücksichtigung des voraussichtlichen Verbrauchs, der<br />
voraussichtlichen Kosten sowie der tatsächlichen Verhältnisse.<br />
Zahlungen werden jeweils zum ersten Werktag eines Monats fällig.<br />
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang<br />
auf dem Konto von <strong>Tchibo</strong>.<br />
7.2. Der Kunde kann Zahlungen per Einzugsermächtigung, SEPA-Lastschrift<br />
(ab 01.02.2014) oder Überweisung leisten. Hat der Kunde für seine<br />
aus diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen eine Einzugsermächtigung<br />
oder ein SEPA-Mandat erteilt, stellt er sicher, dass die für einen problemlosen<br />
Lastschrifteinzug notwendige Deckung auf dem Konto vorhanden<br />
ist. Änderungen der Bankverbindung muss der Kunde unverzüglich mitteilen.<br />
Bei SEPA-Lastschrifteinzügen beträgt die Pre-Notification Frist drei<br />
(3) Kalendertage.<br />
7.3. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich. Den Abrechnungszeitraum<br />
legt <strong>Tchibo</strong> fest, wobei ein Zeitraum von zwölf Monaten nicht wesentlich<br />
überschritten wird. Die Abrechnung erfolgt unter Anrechnung der geleisteten<br />
Abschlagszahlungen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der verbrauchten<br />
kWh. Der Verbrauch an kWh wird wie folgt ermittelt: Die Anzahl der<br />
am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit dem vom jeweiligen Netzbetreiber<br />
zuletzt genannten Umrechnungsfaktor multipliziert. Der Umrechnungsfaktor<br />
setzt sich aus Brennwert (Hs) und mittlerer physikalischer<br />
Zustandsgröße zusammen und variiert je nach örtlichen Gegebenheiten.<br />
Vom Kunden zu viel oder zu wenig gezahlte Beträge werden erstattet bzw.<br />
nachentrichtet. Der Kunde kann sich von <strong>Tchibo</strong> unterjährig Zwischenabrechnungen<br />
erstellen lassen. <strong>Tchibo</strong> stellt dem Kunden die Kosten für die<br />
Zwischenabrechnung mit 20,00 Euro in Rechnung.<br />
7.4. Jede Abrechnung ist 14 Tage ab Rechnungszugang ohne Abzug<br />
zur Zahlung fällig. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen<br />
berechtigen gegenüber <strong>Tchibo</strong> nur dann zum<br />
Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung, wenn sich aus den<br />
Umständen ergibt, dass ein offensichtlicher Fehler vorliegt.<br />
7.5. Bei Zahlungsverzug kann <strong>Tchibo</strong> die Kosten für eine erneute Zahlungsaufforderung<br />
oder die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Betrag<br />
durch einen Beauftragten eingezogen wird, pauschal berechnen. Die<br />
Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden.<br />
Die pauschale Berechnung muss nachvollziehbar sein. Die Pauschale<br />
darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten<br />
nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage<br />
nachzuweisen. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten<br />
vorbehalten. Bei verspäteter Zahlung kann <strong>Tchibo</strong> Verzugszinsen nach<br />
§ 288 BGB verlangen.<br />
7.6. Gegen Ansprüche von <strong>Tchibo</strong> kann der Kunde nur mit unbestrittenen<br />
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.<br />
9. Änderung der Kundendaten<br />
9.1. Der Kunde ist verpflichtet, <strong>Tchibo</strong> über Änderungen der Rechnungsanschrift,<br />
Bankverbindung, E-Mail-Adresse oder anderer, für die Vertragsdurchführung<br />
erforderlicher Daten ohne jede Verzögerung in Textform zu<br />
informieren.<br />
9.2. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, mit zweiwöchiger Frist auf<br />
das Ende eines Kalendermonats zu kündigen.<br />
10. Bonitätsauskunft<br />
<strong>Tchibo</strong> wird zur Bonitätsprüfung bei der SCHUFA Holding AG,<br />
Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, eine Auskunft einholen.<br />
Ergeben sich hieraus Zweifel an der Bonität, kann <strong>Tchibo</strong> einen Vertragsabschluss<br />
ablehnen. Im Falle des Erwirkens einer titulierten Forderung<br />
übermittelt <strong>Tchibo</strong> diese Information an die SCHUFA, die bei Nachweis<br />
des berechtigten Interesses hierüber Auskunft an ihre Vertragspartner erteilt.<br />
11. Schlussbestimmungen<br />
11.1. <strong>Tchibo</strong> darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.<br />
11.2. <strong>Tchibo</strong> wird einen etwaigen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich<br />
ermöglichen.<br />
11.3. Wartungsdienste werden von <strong>Tchibo</strong> nicht angeboten. Aktuelle Informationen<br />
zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber<br />
erhältlich.<br />
11.4. <strong>Tchibo</strong> ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag<br />
auf Dritte zu übertragen. Mit Ausnahme einer Übertragung auf gemäß §§<br />
15 f. Aktiengesetz mit <strong>Tchibo</strong> verbundene Unternehmen wird die Übertragung<br />
erst wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung darf<br />
nur verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der technischen oder<br />
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Dritten bestehen. Die Zustimmung<br />
gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach<br />
der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten in Textform<br />
widerspricht. Auf die Folgen wird der Kunde von <strong>Tchibo</strong> in der Mitteilung<br />
gesondert hingewiesen.<br />
11.5. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Soweit<br />
der Vertrag einschließlich der <strong>AGB</strong> keine andere Regelung enthält, bedürfen<br />
die Aufhebung und Kündigung des Vertrags sowie dessen Änderungen<br />
und Ergänzungen desselben zu ihrer Wirksamkeit der Textform.<br />
Gleiches gilt für die Aufhebung bzw. Änderung der Textformklausel.<br />
11.6. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich der <strong>AGB</strong><br />
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen<br />
Bestimmungen nicht berührt.<br />
11.7. Für den Vertrag einschließlich der <strong>AGB</strong> gilt ausschließlich deutsches<br />
Recht.<br />
Stand 11/2013<br />
8. Haftung<br />
8.1. Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten<br />
in der <strong>Gas</strong>versorgung sind, soweit es sich um Folgen einer<br />
Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt,<br />
gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 Niederdruckanschlussverordnung).<br />
Die Kontaktdaten des Netzbetreibers teilt <strong>Tchibo</strong> dem<br />
Kunden auf Anfrage gerne mit.<br />
8.2. In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung der Vertragspartner sowie<br />
ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte<br />
Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder<br />
grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei Schäden aus<br />
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der<br />
schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.<br />
8.3. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche<br />
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt<br />
sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss<br />
des Vertrags als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen<br />
hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie<br />
kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches<br />
gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht<br />
leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten<br />
sowie der Lebens-, Körper- und Gesundheitsschäden.